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doppelte Staatsbürgerschafft (NL) (Gelesen: 2.893 mal)
Wuzi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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27.10.2006 um 17:22:21
 
Kann ich als Holländer einen Deutschen pass beatragen? Bin in deutschland geboren und lebe  als Selbtsändiger in Deutschland. Oder kann ich 2 Pässe haben? Was muss ich tun?
Danke
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Ralf
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Antwort #1 - 27.10.2006 um 18:06:51
 
Am besten liest du dir erst mal diesen Artikel durch:

guck  http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/doppelte.htm

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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 27.10.2006 um 20:26:59
 
Ralf schrieb am 27.10.2006 um 18:06:51:


Hab ich jetzt einmal.

"Niederlande ja, mit Einschränkung auf bestimmte Personengruppen"

Auf welche Personengruppen?

Gruß, ULF
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Ralf
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Antwort #3 - 28.10.2006 um 11:26:48
 
ulf schrieb am 27.10.2006 um 20:26:59:
Auf welche Personengruppen?


Wenn ich mich die Erinnerung nicht täuscht, waren das Deutsch-Verheiratete und Minderjährige.
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Wuzi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 29.10.2006 um 22:29:20
 
also kann ich dann kein Deutschen pass beantragen. bin nicht minderjährig und auch nicht mit einer Deutschen verheiratet.
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Ralf
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Antwort #5 - 29.10.2006 um 23:20:59
 
Natürlich kannst du das. Du kannst dann halt nur nicht die niederländische StA behalten. Zwinkernd
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Edi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 03.11.2006 um 10:56:10
 
Doppelte Staatsbürgerschaft bei EU-Ausländern möglich
(Bundesverwaltungsgericht Leipzig, Az.: 1 C 13.03)
           
FALL:
Kazis Katzinzakis ist Grieche, lebt aber schon seit vielen Jahren in Bayern. Nun wollte er - vor allem aus bürokratischen Gründen - eingebürgert werden, ohne dabei die eigene Nationalität verleugnen zu müssen. Katzis wollte die doppelte Staatsbürgerschaft. Seine Heimatstadt in Bayern lehnte dies ab. Sie berief sich dabei auf die fehlende Gegenseitigkeit. Soll heißen: In Griechenland müssen für den doppelten Pass die selben Regeln gelten wie hierzulande. Allerdings gibt es in Griechenland keinen Rechtsanspruch auf zwei Pässe. Solche Anträge würden dort nach Ermessen gewährt, meinten die bayerischen Behörden und lehnten Kazis Antrag ab.

Er zog nun bis vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Es entschied:

EU-Ausländer können bei der Einbürgerung in Deutschland ihre Staatsangehörigkeit behalten, wenn auch ihr Heimatland die doppelte Staatsbürgerschaft von Deutschen hinnimmt. Das ist in Griechenland prinzipiell der Fall. Alle anderen Voraussetzungen und Folgen der Einbürgerung müssen nicht übereinstimmen.

Kazis bekommt nun also die doppelte Statsbürgerschaft und einige Bundesländer müssen nun wohl auch ihre restriktive Handhabung überdenken.

Quelle: http://www.mdr.de/mdr-info/urteile/1362874.html

Vielleicht hilft diese Info und man kann sich auf den Grundsatz der Gleichheit beziehen.

Gruß Edi
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Ralf
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Antwort #7 - 03.11.2006 um 11:05:34
 
Zitat:
EU-Ausländer können bei der Einbürgerung in Deutschland ihre Staatsangehörigkeit behalten, wenn auch ihr Heimatland die doppelte Staatsbürgerschaft von Deutschen hinnimmt. Das ist in Griechenland prinzipiell der Fall. ....


Schön. Und was nützt das dem Niederländer? Dort ist es eben nicht prinzpiell der Fall.
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Edi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 03.11.2006 um 11:21:19
 
Hallo Ralf,
nun, ich dachte des ein Land voller Weltberühmter Kaufmannskunst auch dahingehend etwas Felexible ist.
Zumindest habe ich den Eindruck, nach den Entsprechenden Erzählungen der Niederländer, das dort einges Wesentlich Tolleranter und Unbyrokratischer ist.

Wie nun das NL-StAR aussieht ist mir nicht bekannt, ich dachte nur an das Argument des EU-Ausländers den auch ein NL Staatsbürger darstellt.

Ich selbst würde mich an den Begrif "prinzipiel" nicht so aufhängen, denn z.Bsp. ist das in Italien Prinzipiel nicht so und trotzdem gibt es die Deutsch/Italieniesch Mehrstaatlichkeit und das gleich in beide Richtungen.
Obwohl das in beiderlei StAR nicht Vorgesehen ist!

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg, oder?

Darum Fragte ich mich "prinzipiel" Smiley "Warum sollte so etwas nicht auch bei einem Niederländer nicht möglich sein?" und habe meinen Senf dazu gegeben!

Gruß Edi



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Blaise
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Antwort #9 - 05.11.2006 um 14:32:53
 
Hallo,

Zitat:
nun, ich dachte des ein Land voller Weltberühmter Kaufmannskunst auch dahingehend etwas Felexible ist.

Falsch gedacht. Kaufmannskunst (womit wohl die Fertigkeiten der Kaufleute umschrieben werden soll aber nicht die Kunst) hat wohl nichts mit Staatsangehörigkeitsrecht zu tun. Flexibilität wäre dann wohl eher im kaufmännischen Bereich zu erwarten. Ist aber auch egal...

Zitat:
Zumindest habe ich den Eindruck, nach den Entsprechenden Erzählungen der Niederländer, das dort einges Wesentlich Tolleranter und Unbyrokratischer ist.

Aha. Weil z.B. die Niederländer liberaler im Umgang mit Betäubungsmitteln sind, ist auch das auch mit dem Staatsangehörigkeitsrecht so. Wobei ich ja mal gerne wissen möchte, was wesentlich toleranter und unbürokratischer in den Niederlanden ist. Oder stammt das alles aus niederländischen Erzählungen oder von niederländischen Erzählern?

Es gibt eben eine niederländische Regelung, dass dort volljährige Deutsche, die nicht mit Niederländern verheiratet sind, die deutsche Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung aufgeben müssen.

Weil Gegenseitigkeit mit Deutschland hinsichtlich der Einbürgerung und dem Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit besteht, wird diese Regelung auch bei der Einbürgerung von Niederländern in Deutschland praktiziert.

Zitat:
Ich selbst würde mich an den Begrif "prinzipiel" nicht so aufhängen, denn z.Bsp. ist das in Italien Prinzipiel nicht so und trotzdem gibt es die Deutsch/Italieniesch Mehrstaatlichkeit und das gleich in beide Richtungen.

Doch in Italien ist das so grundsätzlich. Deutsche, die in Italien eingebürgert werden, müssen ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. Und dies wird deshalb gegenseitig auch so in Deutschland praktiziert.

Zitat:
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg, oder?

Aha, es liegt also am Willen der Beteiligten, doch unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit einzubürgern? Also, Gesetze und Bestimmungen vergessen, Augen zu und durch?

Zitat:
Darum Fragte ich mich "prinzipiel" Smiley "Warum sollte so etwas nicht auch bei einem Niederländer nicht möglich sein?" und habe meinen Senf dazu gegeben!

Tja, wenn man Äpfel mit Birnen vergleicht, kommt eine Milchmädchenrechnung dabei raus.

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Edi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 05.11.2006 um 17:48:09
 
Hallo Blaise,
mach dir Spaß Zitate zu generiern und Eindeutiges zu Verdeutlichen!

Nun ich habe Ralf Argument schon Verstanden, aber deine erklärung ist im großen und ganzen auch nur eine wiederholung von Ralf und insgesamt wenig hilfreich!

Während du nun auf den Spuren des "Fliegenden Holländers" umher sausst, vergisst du anscheinen das in Holland nicht nur KK "Kiffer&Kaufleute" Leben.

Die gesamte Strucktur schein in NL lockerer zu sein als hier.
Ich kenne mich da nur in bereichen des Gesselschaftsrechtes aus, wo ich sagen kann das ein B.V. gegen über  einer Deutschen GmbH wesentlich Unternehmerfreundlicher ist.
Aber auch sonst wird von eindeutigen Vorteilen Berichtet, nicht etwa das die keinen Dosenpfand haben und mann Die Cola auch noch am Automat aus der dose bekommt und das solche Automaten an fast jeder ecke stehen (Wie hier die Kippenschleudern) nein die Gesamten Lebenshaltungskosten sind Anscheinend günstiger.
Der hacken ist wohl das die Positive Strucktur sich nicht in der Wirtschaft bemerkbar macht und wie auch hier gehen die Guten NL-Unternehmer immer mehr ins Ausland, sprachlich bedingt bevorzugt BRD!

Aber mal weg von der Auslandswirtschaftspolitik.

Was würde dein Beitrage dem Holländischen Hilfesuchenden Helfen?
Vielleich sollte er erst Italiener werden um dann BRD Bürger duch die hintertür zu werden?

Wie das mit den Nationalen Recht in NL aussieht ist mir natürlich nicht bekannt, aber ich denke halt immer "Der weg ist das Ziel" und es gibt genügent Urteile des EUGH die das "Prinzip" der Gleichbehandlung innerhalb der EU sehr hoch ansetzen!

Nur deshalb dachte ich an den Bericht zu dem Grichischen Vorfall und was das so nach hörensagen ind Italien und Portugal möglich ist!
Warum sollte es jemanden nicht möglich sein ein ähnliches Urteil wie zur Niederlassungsfreiheit der Gesselschaften auch auf Natürliche Personen abzuwandeln.

Da muss keine "Hanf" dazu Konsumieren um sich auszumalen das dies eine reale Chance hätte.

Aber lassen wir den unsinn und warten was sich unter dem Dach der EU noch abzeichnen wird, vielleicht sind wir bald alle EU-Staatsbürger vom Pommern bis Gibralta von Nordsee bis an das Schwarzemeer.

LG Edi
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Ralf
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Antwort #11 - 05.11.2006 um 19:05:56
 
Zitat:
Nur deshalb dachte ich an den Bericht zu dem Grichischen Vorfall und was das so nach hörensagen ind Italien und Portugal möglich ist!


Na ja, es wird ja derzeit über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts beraten:

guck  http://www.info4alien.de/gesetze/entwuerfe/stag2006_1.htm

Wenn man dort unter § 12 Abs. 2 nachschaut, sieht man, dass die Worte "und Gegenseitigkeit besteht" aus der bestehenden Vorschrift gestrichen werden sollen. Wenn das so kommt, steht jeden EU-Bürger die Möglichkeit der Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit offen. Jedenfalls theoretisch, denn wenn der andere Staat in seinem Recht vorsieht, dass die StA beim Erwerb einer anderen automatisch verloren geht (vergleichbar mit unserem § 25 StAG), dann kann deutsches Recht daran auch nichts ändern. Und derzeit ist es eben noch so, dass ein volljähriger Niederländer mit dem Erwerb der deutschen StA die niederländische StA automatisch verliert. Ob es dort so etws wie unsere Beibehaltungsgenehmigung gibt, ist mir nicht bekannt.
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« Zuletzt geändert: 05.11.2006 um 19:45:04 von Ralf »  

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