Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
wahrscheinlich wohnungslos,Einreise moeglich? (Gelesen: 2.506 mal)
zamrulina
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag wahrscheinlich wohnungslos,Einreise moeglich?
19.10.2006 um 09:30:34
 
Ich habe ein grosses Problem.Ich bin im 5.Monat schwanger und mit unserem Sohn(14.Monate)bei meinem Mann in Bangladesh,seit 7Monaten.
Wir haben hier im April geheiratet und einen Antrag auf Zusammenfuehrung
bei der Botschaft gestellt.Soweit ist auch alles gut.Die Unterlagen werden jetzt
von der Auslaenderbehoerde Berlin geprueft.
Nun ist es so,dass ich erfahren habe,dass meine Wohnung gekuendigt wurde.
Von gesetzlicher Seite her,darf ein Drittstaatler nur einreisen,wenn der deutsche Partner ueber ausreichend Wohnraum verfuegt.
Nun bedeutet es aber fuer uns eine besondere Haerte,wenn ich alleine einreisen muesste,weil ich schwanger bin und unser Sohn sehr an seinem Vater haengt.Es waere einfacher gemeinsam einzureisen.Ich habe keinen Kontakt zu meiner Familie und mein Mann auch nicht zu seiner Familie.Gibt es Ausnahmeregelungen b.z.w. wohin kann ich mich wenden?Gibt es Organisationen?
Danke
Zum Seitenanfang
  

Gruesse Zamrulina
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: wahrscheinlich wohnungslos,Einreise moeglich?
Antwort #1 - 19.10.2006 um 09:37:00
 
zamrulina schrieb am 19.10.2006 um 09:30:34:
Von gesetzlicher Seite her,darf ein Drittstaatler nur einreisen,wenn der deutsche Partner ueber ausreichend Wohnraum verfuegt.

Beim Ehegattennachzug zu Deutschen ist ausreichender Wohnraum nicht relevant, es darf lediglich keine Obdachlosigkeit drohen.

Wo würdet Ihr denn nach der Einreise wohnen?

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: wahrscheinlich wohnungslos,Einreise moeglich?
Antwort #2 - 19.10.2006 um 09:37:15
 
Wohnraum ist keine Voraussetzung für deutsch-verheiratete.

Wg Schwangerschaft und Kleinkind würde ich allerdings tunlichst VOR Einreise dafür sorgen, dass ich irgendwo schlafen kann wo über meinem Kopf ein Dach und keine Brücke ist ...

Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Sozialamt, Freunde ...

Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
zamrulina
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: wahrscheinlich wohnungslos,Einreise moeglich?
Antwort #3 - 19.10.2006 um 10:17:04
 
erst mal danke fuer eure schnellen Antworten.
Ihr schreibt Wohnraum ist unrelevant aber warum musste ich so viele Fragen beantworten bezueglich Wohnraum und Tickets und tatsaechliche bestehende Schwangerschaft u.s.w.
Ich habe mich schon mit der Caritas in Verbindung gesetzt,damit wir nicht obdachlos sind.
Zum Seitenanfang
  

Gruesse Zamrulina
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: wahrscheinlich wohnungslos,Einreise moeglich?
Antwort #4 - 19.10.2006 um 12:22:04
 
zamrulina schrieb am 19.10.2006 um 09:30:34:
Ich bin im 5.Monat schwanger und mit unserem Sohn(14.Monate)bei meinem Mann in Bangladesh,seit 7Monaten.
Wir haben hier im April geheiratet und einen Antrag auf Zusammenfuehrung
bei der Botschaft gestellt.Soweit ist auch alles gut.Die Unterlagen werden jetzt
von der Auslaenderbehoerde Berlin geprueft.
Nun ist es so,dass ich erfahren habe,dass meine Wohnung gekuendigt wurde.


Wann und weswegen? Kann man das wieder zurechtbiegen?

Schwanger und mit Kleinkind genießt Du wohnungsrechtlichen Kündigungs- bzw. Räumungsschutz.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
zamrulina
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: wahrscheinlich wohnungslos,Einreise moeglich?
Antwort #5 - 19.10.2006 um 12:40:12
 
Ich glaube nicht,dass man das wieder zurechtbiegen kann.Nach meinen Erkundigungen ist vom Vermieter die Wohnung bereits im Juni gekuendigt worden.Das kann ich erst gerichtlich in Deutschland vor Ort regeln.

Ich habe da mal noch eine andere Frage:Wenn alles unrelevant ist(Wohnung ....)
warum stellt die ABH mir dann solche Fragen?
Ich habe wirklich Angst,dass aus diesem Grund das Visum erst mal abgelehnt wird oder bis auf weiteres auf "Eis"gelegt.
Ich bin zwar Deutsche aber ich glaube,dass die ABH Berlin das wenig interresiert,sonst wuerden sie nicht nach alledem Fragen.
Zum Seitenanfang
  

Gruesse Zamrulina
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: wahrscheinlich wohnungslos,Einreise moeglich?
Antwort #6 - 19.10.2006 um 12:45:09
 
Obdachlosigkeit könnte schon ein Problem sein imo
Wie soll denn die eheliche Lebensgemeinschaft gelebt werden ohne Dach über dem Kopf? Unter der Brücke geht das wohl kaum...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Reni
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: wahrscheinlich wohnungslos,Einreise moeglich?
Antwort #7 - 19.10.2006 um 12:50:00
 
Zamrulina, was man mit der Frage nach deiner Schwangerschaft bezweckt, ist mir allerdings auch nicht so recht klar - es sei denn, um zu deinen Gunsten das FZF-Visum so zu erteilen, dass ihr gemeinsam einreisen könnt.

Wohnraum: prinzipiell gibt es für Ehegatten Deutscher keine Vorschriften über Mindestgrößen, aber Obdachlosigkeit wäre ein Grund, den Visumsantrag abzulehnen. Eine Unterkunft solltet ihr also nachweisen können, sonst wird es sehr schwierig - Caritas hört sich gut an.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
line
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 264
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: wahrscheinlich wohnungslos,Einreise moeglich?
Antwort #8 - 19.10.2006 um 12:53:45
 
Hi,

mir stellt sich die Frage, weswegen gekündigt wurde.
Wenn es z.B. an Mietschulden liegt (ich hoffe, Du hast trotz Deiner Abwesenheit gezahlt  Schockiert/Erstaunt ), dann lässt sich das evtl. zurechtbiegen, denn eine Räumung ist für den Vermieter eine teure Angelegenheit und gerichtlich kann er Dich nicht ohne Weiteres auf die Strasse setzen (zumal mit bald Kleinkindern)
Da Du alles nicht so genau mitbekommen hast: Hat der Vermieter Dich bislang in Bangladesh persönlich erreichen können? - Eine Kündigung müsste er Dir ja auch postalisch zustellen können, vorausgesetzt, Du hast Deine Abreise vorher mit ihm geklärt und ihm z.B. eine Adresse hinterlassen oder Dich zwischendurch mal erkundigt wie es mit der Wohnung aussieht.

Ohne Dir zu nahe treten zu wollen: Du hast dir ja schon einige Zeit gelassen bis Dir dieses Wohnungsproblem bewusst wurde, oder? - Und ob mit oder ohne Visum: de facto ist es eine Katatrophe, wenn ihr ohne feste Unterkunft hier ankommen wollt. Ich weiß auch nicht, wie man (abgesehen von einer Obdachlosenunterkunft) da als Beratungsstelle auf die Schnelle reagieren sollte.

Grüße,
line
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: wahrscheinlich wohnungslos,Einreise moeglich?
Antwort #9 - 19.10.2006 um 12:57:45
 
zamrulina schrieb am 19.10.2006 um 12:40:12:
Ich glaube nicht,dass man das wieder zurechtbiegen kann.Nach meinen Erkundigungen ist vom Vermieter die Wohnung bereits im Juni gekuendigt worden.Das kann ich erst gerichtlich in Deutschland vor Ort regeln.


Wann ist Dir die Kündigung zugegangen? (Ggf. Rechtsfrage).

Ist die Wohnung schon geräumt worden?

Räumungsschutzklage ggf. umgehend erheben lassen, dafür gibt es in Berlin Anwälte, die das notfalls auch vor Eurer Anreise in die Wege leiten und die man per Telefax bevollmächtigen kann.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
zamrulina
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: wahrscheinlich wohnungslos,Einreise moeglich?
Antwort #10 - 19.10.2006 um 14:40:15
 
natuerlich gehe ich gerichtlich in Deutschland gegen den Vermieter vor.Leider habe ich hier vor Ort nicht die noetigen Mittel,um mir einen Anwalt leisten zu koennen,der vor unserer Einreise alles in die Wege leitet.
Wir dachten,wenn wir in Deutschland eingereist sind,in eine Pension zu gehen.Auch gibt es von der Caritas Notunterkuenfte.Ich stehe bereits mit der Caritas in Verbindung.
Zum Seitenanfang
  

Gruesse Zamrulina
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: wahrscheinlich wohnungslos,Einreise moeglich?
Antwort #11 - 19.10.2006 um 14:49:18
 
zamrulina schrieb am 19.10.2006 um 14:40:15:
natuerlich gehe ich gerichtlich in Deutschland gegen den Vermieter vor.Leider habe ich hier vor Ort nicht die noetigen Mittel,um mir einen Anwalt leisten zu koennen,der vor unserer Einreise alles in die Wege leitet.


Dafür gibt es ggf. Prozeßkostenhilfe. Wenn Du jetzt auf die FZF-Visa wartest, kann es zu spät sein.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema