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Heirat mit Touristenvisum (Gelesen: 20.083 mal)
Balitraveller
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Antwort #15 - 21.10.2006 um 17:28:44
 
Hallo,

sorry, ich wollte hier keine Diskussion über Ermessensfragen lostreten, insbesondere da das Thema wohl schon des Öfteren im Forum behandelt wurde.

Meine Frage war, wie es in der Praxis gehandhabt wird wenn jemand mit Touristenvisum (bereits verheiratet ) bei der ABH auftaucht und eine Aufenthaltserlaubnis beantragt. 

Viele Grüße

Balitraveller
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zzzmick
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Antwort #16 - 21.10.2006 um 18:31:22
 
Man wird M.E. euch erstmal schief ansehen, weil man M.E. davon ausgehen wird, dass bei der Visum Beantragung gelogen wurde.
Es ist schwer, glaubhaft zu machen, dass das nicht geplant war und man sich erst beim Aufenthalt in D dazu entschieden hat, zu heiraten.
Ich habe aber von vielen Fällen gehört, wo alles geklappt hat und die betreffende Person nicht wieder ausreisen musste um das "richtige" Visum zu beantragen.
Ich spekuliere auch dass die Herkunft da evtl. einen kleinen Unterschied macht...
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tatzi5
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Antwort #17 - 21.10.2006 um 19:36:54
 
Balitraveller schrieb am 21.10.2006 um 17:28:44:
Hallo,

Meine Frage war, wie es in der Praxis gehandhabt wird wenn jemand mit Touristenvisum (bereits verheiratet ) bei der ABH auftaucht und eine Aufenthaltserlaubnis beantragt.  

Viele Grüße

Balitraveller


lese komplett ( wenn Du Zeit hast.. )..

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1151749279

so ist es uns leider ergangen...

derzeitiger Stand ist folgender..

- ABH schaltet in unserem Fall auf 100 % stur, trotzdem wir immer wieder das vernünftige Gespräch und eine vernünftige Einigung gesucht haben ( auch mit einer Vorabzustimmung wären wir ggf. einverstanden gewesen )
- Klage bei Gericht eingereicht
- vorläufiger Rechtsschutz durch Gericht bestätigt
- Grenzübertrittsbescheinigung ersteinmal gültig bis Mitte Dezember

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Einbeck
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Antwort #18 - 21.10.2006 um 20:11:33
 
@Baltitraveller
War erste Frage  nicht:
Ist es möglich, mit einem Touristenvisum in Deutschland zu heiraten und gibt es anschließend keinerlei Probleme bei der ABH wegen dem Aufenthaltstitel? 
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Balitraveller
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Antwort #19 - 21.10.2006 um 20:51:45
 
@Einbeck  (ich mag übrigends das Bier von dort  Zwinkernd )

doch war es.

Ich hätte in meinem 2. Posting schreiben sollen" Meine Frage  ``ist´´....

Viele Grüße

Balitraveller
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Einbeck
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Antwort #20 - 21.10.2006 um 21:11:14
 
Warum sich erst in Konfliktsituation bringen?
Deinen Umzug oder Übersiedlung nach D planst Du doch auch eher langfristig.
Rechtzeitig Visum für  Ehegattennachzug beantragen und Konfliktsituation wird vermieden.

Wäre eine wissentliche Umgehung des Visaverfahrens oder
falsche Angaben im Visaverfahren (Achtung man unterschreibt bei Antragstellung diesbezügliche Erklärung), falsche Angaben im Visaverfahren können nach § 55 AufenthG mit Ermessensausweisung belegt werden.
Aber nach § 56 AufenthG hätte Sie ja als Ehefrau eines Deutschen Ausweisungsschutz.

Mag das Bier meiner Heimat auch sehr.
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tatzi5
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Antwort #21 - 22.10.2006 um 01:48:57
 
Einbeck schrieb am 21.10.2006 um 21:11:14:
Deinen Umzug oder Übersiedlung nach D planst Du doch auch eher langfristig.
.


Da muß ich Dir mal widersprechen !

Das siehst Du so aus Deiner `` deutschen`` Sicht !!!!

So denkt man an als Deutscher !! sofort an laufende Verträge, Wohnung auflösen, Arbeit, Versicherungen und und und...

In vielen Ländern ist dieses anders.

Meine Frau z.B. reiste hier mit 25 kg Besuchergepäck und Geschenken ( geplant für 6 Wochen BESUCH ) ein, als ich ihr nach 3 Wochen einen Heiratsantrag gemacht habe, war sie überglücklich und stimmte zu.

Was mußte sie jetzt tun ????
( ihr Wohnsitz war in Haus ihrer Familie in Hanoi ).....

- sofort ihre Familie verständigen, mein Freund will mich heiraten, ggf. komme ich ersteimal nicht zum Termin nach Hause zurück,  die Hochzeit feiern wir alle zusammen in Hanoi nach ( war eigentlich für ca. Monat 10 oder 11.06 geplant )

- zeitgleich die Familie zu bitten, die in DK geforderten Unterlagen für sie umgehend zu beschaffen und einem Fluggast nach Deutschland zu finden und ihm dieses sofort mitzugeben ( sie hatte diese Doku wirklich nicht dabei )

- Arbeitgeber verständigen, das ggf. kein Arbeitsantritt mehr erfolgt

- natürlich die Tage danach täglich WEB-Cam mit Familie und beide Seite viele Tränen ( verständlich )

viel mehr ist zumindest für Vietnam bei den auf uns zutreffenden Sachverhalten nicht notwendig,
zudem mich ihre Familie sehr gut kannte, da ich mehrmals dort meine Freundin besucht habe und auch dann dort mit in ihrer Familie gewohnt habe.
( ansonsten ist es für eine VERNÜNFTIGE Frau in Vietnam auf diese Art kaum möglich, sich von der Familie zu lösen)  

Dazu möchte ich sagen, das wir beim Besuchs-Visa-Antrag 100% richtige Angaben gemacht haben und auch aus der Absicht, NACH dem Ablauf vom Visum, ggf. danach !! ein Visum zur Hochzeit in Deutschland zu beantragen,  es der Botschaft auch so angegeben haben.

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« Zuletzt geändert: 22.10.2006 um 02:03:39 von tatzi5 »  

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Antwort #22 - 22.10.2006 um 04:11:31
 
Zitat:
Dazu möchte ich sagen, das wir beim Besuchs-Visa-Antrag 100% richtige Angaben gemacht haben und auch aus der Absicht, NACH dem Ablauf vom Visum, ggf. danach !! ein Visum zur Hochzeit in Deutschland zu beantragen,  es der Botschaft auch so angegeben haben.

Hi tatzi5,

da frage ich mich doch, warum ihr in Daenemark geheiratet habt???

Gruss,

maki
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Antwort #23 - 22.10.2006 um 08:44:16
 
Hallo Maki,

hast du schon einmal in Deutschland eine Nichtdeutsche geheiratet? Auf dem Standesamt wiehert der deutsche Amtsschimmel genauso wie auf dem Ausländeramt. Wenn Sie das probiert hätten wäre das mit dem Ermessensanspruch nix geworden weil in der Prüfungszeit das Visum abläuft. So ist es mir damals ergangen.......

viele Grüße
Roland
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Antwort #24 - 22.10.2006 um 09:21:57
 
Hallo,

also ich habe in Deutschland eine Nichtdeutsche geheiratet und muss sagen, so stark hat bei uns der Amtsschimmel nicht gewiehert. Aber ich spekuliere hier mal mit, dass das Herkunftsland eine Rolle spielt. Meine Frau kommt aus Indonesien und es gab keine wirklich nennenswerten Probleme.

Der Grund,warum ich diese Frage hier im Forum gestellt habe ist eine Mail eines scheinbar Unbelehrbaren, die dierekt aus Indonesien kam. Es geht hier nach dem Motto  "meine Mutter kennt einen, der jemanden kennt,der mit jemenden verwandt ist der jemanden kennt, der von Hörensagen weiß, dass ........"

Nunja, ich hoffe ich konnte mit euren Atworten demjenigen helfen. Auf jeden Fall möchte ich mich für eure Antworten bedanken.

@tatzi5
Euch wünsche ich viel Glück und drücke euch die Daumen das alles gut geht.

Viele Grüße
Balitraveller
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Antwort #25 - 22.10.2006 um 10:39:59
 
Also dann halt noch mal etwas ausführlicher.

In DE wird vor der Eheschliessung die Ehefähigkeit und die Identität geprüft. Das bedeutet vor allem das du eine beglaubigte Ledigkeitsbescheinigung und einen gültigen Pass vorlegen musst. Diese Dokumente werden in DE natürlich nicht so einfach geglaubt sondern gewissenhaft geprüft. Komplizierter wird das wenn der ausl. Ehepartner schon einmal verheiratet war (wie meine Frau), dann wird in DE auch noch die Gültigkeit des ausl. Scheidungsurteils (Aufhebung der Ehe?) geprüft (durch das OLG, und das dauert ein wenig). Alles in allem würde ich sagen bis du einen Heiratstermin bekommst gehen mindesten 3 Wochen ins Land.

Ein normales Touri Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von 30 Tagen.

Da musst du dich aber sehr schnell Entscheiden.......

In Dk wird bei Heirat nur die Identität geprüft, die Ledigkeit darfst du selbst feststellen. Dafür bekommst du in Dk nach der Heirat keine automatische FzF wenn du nicht aus eigener Kraft für den gemeinsamen Unterhalt sorgen kannst!(korrigiert mich wenn ich falsch liege)

Vielleicht gäbe ja auch in DE Möglichkeiten von der ABH eine Verlängerung / Duldung bis zum Heiratstermin bekommen zu können, aber das wäre ja wahrscheinlich auch eine 'Goodwill' oder Ermessensentscheidung und wer will sich schon auf den guten Willen anderer verlassen Zwinkernd Und vor allem wer kann denn eigentlich wirklich den Gültigkeitszeitraum eines Visums wissen (Da gibt es ja auch den feinen Unterschied zwischen Gültigkeits-(90 Tage) und Aufenthaltsdauer (30 Tage).

Andererseits kann zwischen der Beantragung eines Eheschliessungsvisums und der Erteilung (auf die es wieder keinen Rechtsanspruch gibt) schon mal eine Zeitspanne von 6 Monaten liegen hä?

Die Hauptursache für das rigorose Verfahren in DE dürfte wohl der Import in sog. Bedarfsgemeinschaften sein. Der es dem entsprechenden Personenkreis ja immerhin ermöglicht ohne Konsequenzen (zumindest bis Sie wieder ein Einkommen erzielen  Laut lachend) für 2 Jahre eine(n) Privatsklaven(in) ind das DE Sozialhilfesystem zu importieren.

Eigentlich kann man also beide Seiten (Dk-Heirater & Behördenmitarbeiter)verstehen. Die angesch.... sind halt mal wieder die ordentlichen
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Antwort #26 - 22.10.2006 um 14:38:53
 
maki schrieb am 22.10.2006 um 04:11:31:
Hi tatzi5,

da frage ich mich doch, warum ihr in Daenemark geheiratet habt???

Gruss,

maki


Das ist schnell erklärt..

- nach 2-3 Wochen gemerkt, sie kommt mit dem Leben hier sehr schnell und gut klar und wir sind der Meinung, je den richtigen Partner gefunden zu haben, so will man sich natürlich nicht wieder auf unbstimmte Zeit trennen und sucht nach Wegen

- legale Möglichkeit in DK gefunden

- zusätzlich hatte und habe ich den Fall eines guten Freundes vor Augen, der seit August 05 versucht, seine Verlobte per entspr. Visum in ``D`` zu heiraten
siehe auch dazu
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1160669391

da nachweißlich kein falsches Visum beantragt wurde, sondern sich die Situation innerhalb ihres Besuches geändert hat, glaubte ich fest, das meine Frau ohne große Probleme eine AE erhält.

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Antwort #27 - 22.10.2006 um 14:55:37
 
@tatzi5
Weiss auch im Leben gibt es alles, so ziemlich alles, aber Dein Fall ist glaube  ich nicht die Regel.
Dürftest keine, dir total unbekannte Person, eingeladen haben, und Heiratsantrag nach 3 Wochen alle Achtung, dann die Papiere sehr schnell in Vietnam besorgt, in Dänemark geheiratet. Wurde Bekannte nicht über in D lebenden Onkel kennengelernt?
Glaub schon das Du vorab gut informiert warst.
Deine Geschichte hab ich sehr interessiert gelesen, sie ist mir bekannt, auch ich bin neugierig auf den Augang deiner Geschichte.
Mag in Deinem Fall alles stimmen, zur Nachahmung und zur Wiederholung durch Dritte, aber nicht zu empfehlen.

Tatzi fast alle Menschen haben eine Lebensplanung, weltweit, nicht nur Deutsche,
bei einigen steht Heirat eines Ausländers ganz oben.
Ich war 15 Jahre außerhalb D auch in Asien, kenne Asiaten sehr gut.
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Antwort #28 - 22.10.2006 um 15:23:27
 
Einbeck schrieb am 22.10.2006 um 14:55:37:
Wurde Bekannte nicht über in D lebenden Onkel kennengelernt?
.


Vielen Dank für Deinen Beitrag,
nein, das ist bei uns nicht so, das war ein anderer User.
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Antwort #29 - 22.10.2006 um 15:25:45
 
@tatzi5
sagtest  nicht:
zudem mich ihre Familie sehr gut kannte, da ich mehrmals dort meine Freundin besucht habe und auch dann dort mit in ihrer Familie gewohnt habe. 

Deine Bekannte hatte aber vielleicht eine Lebensplanung, es ist nicht unbedingt üblich (auch in Asien) das ledige Frauen zu Männern auf Besuch reisen, unverheirateten Männern, und noch dazu wenn Sie aus traditonellen Haus/Familie auf dem Land stammen.
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