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adieu Frankreich ?! (Gelesen: 1.229 mal)
claudine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag adieu Frankreich ?!
10.10.2006 um 13:40:26
 
Hallo, ich bin Französin und kann, weil ich schon 9 Jahre in Deutschland arbeite den Einbürgerungsantrag stellen. Sehr oft, ich würde einzig deutsch sein. Zwischen Deutschland und Frankreich besteht ja Gegenseitigkeit. Von französischer Seite könnte ich jeder Zeit meine Staatsbürgerschaft aufgeben, wenn ich nicht staatenlos bin.
1-Wird mein Aufgabe der französischen Staatsbürgerschaft von Deutschland akzeptiert, obwohl Gegenseitigkeit besteht?
2-Kann ich auch Jahre nach meiner Einbürgerung meine Entlassungsurkunde noch vorlegen, so daß ich einzig Deutsche bin?
Ich danke viel für Antworten, die auf meine Fragen Informationen geben
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.046

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 10.10.2006 um 14:01:18
 
claudine schrieb am 10.10.2006 um 13:40:26:
Zwischen Deutschland und Frankreich besteht ja Gegenseitigkeit.

Richtig.

Zitat:
1-Wird mein Aufgabe der französischen Staatsbürgerschaft von Deutschland akzeptiert, obwohl Gegenseitigkeit besteht?

Selbstverständlich. Niemand muss die bisherige StA behalten, wenn eine Hinnahme von Mehrstaatigkeit möglich ist, vorausgesetzt, der Heimatstaat ermöglicht einen Verlust.

Zitat:
2-Kann ich auch Jahre nach meiner Einbürgerung meine Entlassungsurkunde noch vorlegen, so daß ich einzig Deutsche bin?

Auch das ist möglich. Zwar wird die Behörde ein nachträglicher Verlust der alten StA nicht sonderlich interessieren, wenn dies nicht erforderlich ist, sie wird die Mitteilung darüber aber sicherlich zu den Akten nehmen.
Wichtiger wäre dann schon eine Mitteilung an ds Einwohnermeldeamt, damit die Meldedaten korrigiert werden.
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claudine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 10.10.2006 um 14:15:42
 
Durchgedreht vielen Dank Ralf !!!
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