DanielK
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl Konsequenzen der Länge eines Schengenvisums und hoffe, einer von euch kann mit weiterhelfen. Hier der Sachverhalt: Ich bin Deutscher, meine Freudin ist Serbin. Sie ist zur Zeit mit einem Touristenvisum in Deutschland (Schengenvisum C). Wir hatten vor, einen Monat lang durch Deutschland, Belgien und die Niederlande zu reisen. Dementsprechend hat meine Freundin ein Schengenvisum C für die Dauer von einem Monat beantragt und erhalten. Ihr Aufenthalt neigt sich nun seinem Ende entgegen und sie wird in 1 Woche nach London, ihrem Studienort, zurückkehren. Sie hat allerdings vor, in 3 Wochen (d.h. 2 Wochen nach ihrer Ausreise aus Deutschland) für weitere 2 Wochen nach Deutschland/ Belgien zu kommen. Ein Antrag auf Visumsverlängerung kommt nicht in Betracht, da a) keine schwerwiegenden Gründe vorliegen und b) muss sie aufgrund von Prüfungen in London die Schengenstaaten eh verlassen muss.
Das Problem: Generell käme die Beantragung eines weiteren Schengenvisums in Betracht. Allerdings ist mir unklar, wie die Regelung, max. 3 Monate pro Halbjahr in einem Schengenland sein zu dürfen, ausgelegt wird: Darf man sich als Drittausländer max. 3 Monate pro Halbjahr in Schengenländern aufhalten, aber diesen Zeitraum mit mehreren kürzeren Visa auffüllen? Oder gilt vielmehr, dass man nach einem einmonatigen Aufenthalt eine genausolange "Pause" einlegen muss: Es heisst ja, dass man nach 3 Monaten Schengenaufenthalt 3 Monate nicht einreisen darf. Darf man nach einem 1monatigen Aufenthalt auch 1 Monat nicht in ein Schengenland mit Schengenvisum einreisen? Kurz gesagt: Darf meine Freundin, die ein 1-monatiges Schengenvisum besaß, nach 2 Wochen ausserhalb des Schengenbereiches mit einem neuen Visum, mit dem sie unter 3 Monaten pro Halbjahr bleibt, wieder einreisen? Wird ein neues Visum in solchen Fällen überhaupt ausgestellt?
Ich finde die einschlägigen Gesetzestexte hier (für mich als Laien) nicht besonders klar. Ich hoffe, jemand von euch kann mir weiterhelfen. Falls es einen Einfluss auf den Sachverhalt haben sollte: -Meine Freundin hat ein Studentenvisum für Großbritannien bis einschl. Januar 2007 und ist in London wohnhaft. -Ich habe hier im Forum gelesen, dass es einen Unterschied zwischen Touristen- und Besuchsvisum gibt. Das jetztige Visum meiner Freundin ist ein Touristenvisum. Sie hat keine Hoteladresse, Kontaktadresse oä angeben müssen. Für den geplanten 2-wöchigen Aufenthalt würde sie allerdings in meiner Wohnung wohnen, d.h. ich würde sie dann einladen (Besuchsvisum).
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe,
Daniel
Darf sie also nachdem sie
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