Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Frage zu dem Status des "jüdischen Zuwanderers" (Gelesen: 1.372 mal)
eugen
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Frage zu dem Status des "jüdischen Zuwanderers"
08.10.2006 um 23:56:47
 
Hallo,
ich besitze ukrainische Staatsbürgerschaft, wohne in Deutschland (Rheinland-Pfalz, Kreis Mainz-Bingen) seit Ende 2001 und bin im Besitz des unbefristeten Aufenhaltserlaubnis, das zurzeit dem Niederlassungserlaubnis gleich gestellt ist.
Ich bin im Prinzip ein jüdischer Zuwanderer aus der Ukraine und bin nach Deutschland als Kontingentflüchtling eingereist.
Als ich nach Deutschland ankam, bekam ich eine Bescheinigung, wo unter anderem steht:
Zitat:
Obengenannte(r) Ausländer(in) ist im Bundesgebiet im Rahmen humanitärer Hilfeaktionen der Bundesrepublik Deutschland mit einer Übernahmeerklärung nach Paragraph 33 Ausländergesetz aufgenommen worden.
Die Person besitz im Bundesgebiet die Rechtstellung nach den Art. 2 - 34 des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge vom 28.07.1951 - vgl. Paragraph 1 Abs. 1 des Gesetzes über Maßnahmen für in Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommenen Flüchtlinge vom 22.07.1980 - BGBl. I S. 1057.

Da das Zuwanderungsgesetz vor einem Jahr überarbeitet wurde, und die jüdischen Zuwanderer aus dem ehemaligen Sowjetunion nicht mehr als Kontingentflüchtlinge, sondern als «jüdische Zuwanderer» bezeichnet werden, möchte ich fragen, ob ich die Möglichkeit habe, nach dem §8 StAG eingebürgert werden.

Es ist noch zu erwähnen, dass ich die letzten 3 Jahre die Schule besuchte und dabei auf Arbeitslosengeld II angewiesen war. Meine schulische Ausbildung (inkl. den praktischen Teil der Fachhochschulreife) habe ich bald erreicht und danach fange ich mit meinem Studium an. Während des Studiums werde ich Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bekommen.

Vielen Dank im Voraus,
eugen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zu dem Status des "jüdischen Zuwanderers
Antwort #1 - 09.10.2006 um 10:21:57
 
Hallo eugen,

die Möglichkeit gibt es schon, allerdings müsstest Du die in § 8 StAG genannten Bedingungen erfüllen, und das scheint mir bei Dir jetzt und auf absehbare Zeit (noch) nicht der Fall zu sein, da Du nicht imstande bist, Deinen Lebensunterhalt selbst zu sichern.

Zwar gibt es für jüdische Zuwanderer, wie Dich, hinsichtlich der Einbürgerung nach wie vor einige "Privilegien" (Einbürgerung bereits nach 6 Jahren Aufenthalt in Deutschland usw. - lies dazu einfach mal unter dem Button "Einbürgerung" auf dieser Seite die Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften zum § 8 durch), hinsichtlich der Gewährleistung der Lebensunterhaltssicherung gibt es aber meines Wissens nach keine Ausnahmen.

Schöne Grüße -

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
eugen
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zu dem Status des "jüdischen Zuwanderers
Antwort #2 - 09.10.2006 um 19:19:50
 
schweitzer schrieb am 09.10.2006 um 10:21:57:
Hallo eugen,

die Möglichkeit gibt es schon, allerdings müsstest Du die in § 8 StAG genannten Bedingungen erfüllen, und das scheint mir bei Dir jetzt und auf absehbare Zeit (noch) nicht der Fall zu sein, da Du nicht imstande bist, Deinen Lebensunterhalt selbst zu sichern.

Zwar gibt es für jüdische Zuwanderer, wie Dich, hinsichtlich der Einbürgerung nach wie vor einige "Privilegien" (Einbürgerung bereits nach 6 Jahren Aufenthalt in Deutschland usw. - lies dazu einfach mal unter dem Button "Einbürgerung" auf dieser Seite die Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften zum § 8 durch), hinsichtlich der Gewährleistung der Lebensunterhaltssicherung gibt es aber meines Wissens nach keine Ausnahmen.

Schöne Grüße -

=schweitzer=



Hi,

Danke für deine Antwort, ich las die Seite mit §8 nochmals aufmerksam durch und habe jetzt keine Fragen mehr.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema