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landkreis 2mal verlassen, anhörung vor gericht (Gelesen: 1.589 mal)
laurita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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08.10.2006 um 14:30:41
 
mein freund ist im besitz der duldung und darf den ihm zugewiesenen landkreis nicht verlassen. nun wurden wir aber anfang dieses jahres im zug etwas außerhalb des landkreises von der polizei kontrolliert. mein feund bekam schon 2005 eine geldstrafe, da er sich außerhalb des landkreises aufhielt. nun kam der bescheid vom gericht er solle zur anhörung kommen.
ich weiß nicht so richtig was sie von ihm erwarten, denn  es ist ja fakt, dass wir außerhalb des landkreises waren, was soll man dazu noch sagen..
als zeugen wurden die 2 polizisten erklärt. haltet ihr es für ratsam, zu beantragen, dass ich auch zeugin bin, ich war ja schlielich dabei und kann die situation vielleicht besser erklären.? außerdem habe ich angst, dass er unfair behandelt wird, und auf deutsch nicht alles versteht, ich wäre einfach gerne dabei. mit was haben wir denn zu rechen? welche art von strafe? hoffe ich habe michn einigermaßen verständlich ausgedrückt.
für antworten wäre ich euch dankbar. viele grüße.
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Pfirsichring
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #1 - 08.10.2006 um 15:52:29
 
Zitat:
außerdem habe ich angst, dass er unfair behandelt wird, und auf deutsch nicht alles versteht


Normalerweise wird ein Dolmetscher geladen, so dass er dann auch alles verstehen sollte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er vor Gericht unfair behandelt wird (ich hatte im Rahmen meiner Dolmetschertätigkeit zumindest noch nie den Eindruck, dass jemand vor Gericht unfair behandelt wird), er hat nun einmal 'Mist gebaut' und muss dann auch dafür gerade stehen.
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Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.
Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
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Janey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 08.10.2006 um 15:57:47
 
Welche Strafe ihn treffen könnte steht in § 95 Abs.1 Nr.7 AufenthG.

Gruß
J.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 08.10.2006 um 16:09:24
 
laurita schrieb am 08.10.2006 um 14:30:41:
mein freund ist im besitz der duldung und darf den ihm zugewiesenen landkreis nicht verlassen. nun wurden wir aber anfang dieses jahres im zug etwas außerhalb des landkreises von der polizei kontrolliert. mein feund bekam schon 2005 eine geldstrafe, da er sich außerhalb des landkreises aufhielt. nun kam der bescheid vom gericht er solle zur anhörung kommen.
ich weiß nicht so richtig was sie von ihm erwarten, denn  es ist ja fakt, dass wir außerhalb des landkreises waren, was soll man dazu noch sagen..


Der Richter will vielleicht ein Motiv hören, warum er trotz einschlägiger Bestrafung weitere zwei Male gegen das Gesetz verstoßen hat. Bei sehr guten Gründen kann er auf ein vergleichsweise mildes Urteil hoffen.

Ein Verteidiger kann ihm sagen, ob es ratsam ist, sich zur Sache zu äußern. Daß er mindestens zum Zeitpunkt der Ergreifung am falschen Ort war, möge er ruhig eingestehen. Von wem genau kam die Ladung wofür? Vom Amtsgericht, Abteilung Strafsachen, für die Hauptverhandlung?

Gruß, ULF
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