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Sri Lanka Einbürgerung (Gelesen: 3.110 mal)
chabo
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Sri Lanka Einbürgerung
08.10.2006 um 14:29:01
 
Hallo !!

was ist mit Leute aus Sri Lanka bei der Einbürgerung, dürfen die die Sri Lanka Staatsabgehörigkeit abgeben oder behalten ???

Danke
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Ralf
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Antwort #1 - 08.10.2006 um 14:34:40
 
Warum sollten sie sie behalten dürfen? Wenn ich mich recht erinnere, verlieren
Srilanker die srilankische StA mit der Einbürgerung automatisch, so dass sich die
Frage nach Mehrstaatigkeit ohnehin nicht stellt.
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chabo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 08.10.2006 um 16:03:34
 
Danke

Mehrstaatigkeit ob es gibt oder nicht das wollte ich wisen

Danke
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Saxonicus
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Antwort #3 - 08.10.2006 um 17:07:50
 
Srilankisches Staatsangehörigkeitsrecht
Teil IV Verlust der Staatsangehörigkeit
Sec.19 (1) Erklärt ein volljähriger geschäftsfähiger Bürger von Ceylon den Verzicht auf seine ceylonesische Staatsangehörigkeit in der vorgeschriebenen Form, veranlaßt der Minister die Registrierung dieser erklärung; mit der Registrierung hört der Erklärende auf, Staatsbürger von Ceylon zu sein.

Nach neuesten Erkenntnissen ist es aber anscheinend möglich. gegen Zahlung von ca. 1500 - 2000 € die SL-Staatsangehörigkeit zurüch zu erhalten.
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Ralf
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Antwort #4 - 08.10.2006 um 17:25:16
 
Saxonicus schrieb am 08.10.2006 um 17:07:50:
Nach neuesten Erkenntnissen ist es aber anscheinend möglich. gegen Zahlung von ca. 1500 - 2000 € die SL-Staatsangehörigkeit zurüch zu erhalten.


... was dann aber den Verlust der deutschen StA zur Folge hat.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 08.10.2006 um 17:55:37
 
Ralf schrieb am 08.10.2006 um 17:25:16:
... was dann aber den Verlust der deutschen StA zur Folge hat.


Sofern es den deutschen Behörden bekannt wird.

Haben wir doch in ähnlicher Form schon mit der Türkei.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 08.10.2006 um 18:04:53
 
Saxonicus schrieb am 08.10.2006 um 17:55:37:
Sofern es den deutschen Behörden bekannt wird.

Haben wir doch in ähnlicher Form schon mit der Türkei.


Nein, die Staatsangehörigkeit entällt automatisch. Solange die deutschen Behörden nichts davon wissen, kommen sie nur nicht dazu, den deutschen Paß einzuziehen und eine AE zu verlangen.

Gruß, ULF
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chabo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 10.10.2006 um 15:41:29
 
Hallo

was ist mit der Beibehaltungsgenehmigung oder so aehnliches ???
Kann man ein Eintrag stellen ??

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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 10.10.2006 um 15:49:13
 
Wenn du die "alte" StA wieder neu beantragen möchtest, könntest du vorher einen Antrag stellen. Allerdings müsstest du diesen Antrag begründen. Ohne trifftige/wichtige Gründe würde der Antrag wohl abgelehnt werden.
Frage also: Welcher wichtige Grund liegt vor, dass du deine "Alte" StA wiedererlangen möchtest und die deutsche aber auch nicht verlieren möchtest?
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