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Rumänien in EU (Gelesen: 1.191 mal)
umma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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08.10.2006 um 11:57:30
 
Hallo!
Rumänien hat am Montag die Unterzeichnung der Verträge über einen Beitritt zur EU zum 1 Januar 2007 gefeiert.
Ich habe rumänische Staatsbürgerschaft, lebe aber in Deutschland seit dem Mai 2000 -habe unbefristete Aufenthaltserlaubnis und ich möchte wissen ob es möglich wäre schon nächstes Jahr die Einbürgerung beantragen und auch möchte wissen ob dafür meine rumänische Stattsbürgerschaft aufgeben muss.

Vielen Dank in voraus

Gruß
umma
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.046

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Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 08.10.2006 um 13:20:49
 
Für die Einbürgerung sind - von Ehegatten Deutscher und einigen anderen Personengruppen mal abgesehen - 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Inland erforderlich, gleich ob EU oder nicht. Wenn der rechtmäßige Aufenthalt im Inland seit Mai 2000 besteht, ist eine Einbürgerung frühestens im Mai 2008 möglich, bei erfolgreichem Besuch einen Integrationskurses allerdings schon ein Jahr eher.

Zitat:
ob dafür meine rumänische Stattsbürgerschaft aufgeben muss.

Nach dem Beitritt wird das Bundesinnenministerium prüfen, ob Gegenseitigkeit besteht. Vorher kann dazu nichts gesagt werden.
Möglicherweise gibt es aber bald eine Gesetzesänderung, wonach Mehrstaatigkeit für alle EU-Bürger grundsätzlich möglich ist. Siehe dazu im Forum "Gesetzesänderungen".
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