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Probleme... (Gelesen: 1.562 mal)
Bluemchen
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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07.10.2006 um 18:03:13
 
Hallo Zwinkernd
ich finde dieses forum sehr informativ und hoffe ihr könnt mir mit meinen Fragen weiterhelfen. Augenrollen
Mein Mann ist kanadischer Staatsbürger und wurde in Neu Zeeland geboren. Er lebt seit über 10 jahren in Deutschland u. möchte jetzt eingebürgert werden. Seine  Geburt wurde zunächst  von neuzeeländischen Beamten beurkundet (er hat also eine neuzeeländische Geburtsurkunde) und dann wurde seine Geburt in der kanadischen Botschaft registriert (consulat report of birth abroad) . Heute besitzt er nur die neuzeeländische Geburtsurkunde, braucht er zur Einbürgerung auch den (consulat report of birth abroad) ?
Muss er nachweisen, dass er nicht neuzeeläandischer Staatsbürger ist? (das war er nie)
Ich danke euch für jede Antwort  Durchgedreht
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.046

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 08.10.2006 um 13:41:16
 
Bluemchen schrieb am 07.10.2006 um 18:03:13:
Heute besitzt er nur die neuzeeländische Geburtsurkunde, braucht er zur Einbürgerung auch den (consulat report of birth abroad) ?

Eigentlich nicht. Eine Geburt wird ja üblicherweise in dem Staat beurkundet, in dem die Geburt erfolgte. In vielen Staaten ist zwar darüber hinaus eine Nachbeurkundung möglich, unbedingt erforderlich ist das aber nicht, wenn es bereits eine Geburtsurkunde gibt.

Zitat:
Muss er nachweisen, dass er nicht neuzeeläandischer Staatsbürger ist? (das war er nie)

Nur für den Fall, dass das neuseeländische Staatsangehörigkeitsrecht Gegenteiliges vermuten lässt, z.B. Staatsangehörigkeitserwerb aufgrund von Geburt im Land. Allerdings ist mir das dortige Recht nicht geläufig.
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 09.10.2006 um 09:38:08
 
Zitat:
Muss er nachweisen, dass er nicht neuzeeläandischer Staatsbürger ist?


Hallo,

nach meinem Kenntnisstand böte das neuseeländische Staatsangehörigkeitsrecht Anlass genug einen Negativ-Nachweis zu verlagen.

Nach den mir vorliegenden Unterlagen wird die Staatsangehörigkeit durch Geburt in Neuseeland erworben, Angehörige von diplomatischen Vertretungen mal ausgenommen.

Er könnte also theoretisch die NZ-StAng haben Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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