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Lesetest (Gelesen: 2.746 mal)
farbegelbgelb
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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04.10.2006 um 15:49:09
 
Hallo, wir wollen für meinen Mann die Einbürgerung beantragen. Wir wissen von dem Lesetest. Gibts es irgendwelche Links mit Mustertexten wo mein Mann üben kann. Er hat nämlich probleme mit dem lesen.

Vielen Dank im Voraus
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Ralf
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Antwort #1 - 04.10.2006 um 15:58:25
 
Es gibt eigentlich keine Mustertexte, meistens werden Texte aus der aktuellen
Tageszeitung verwendet. War jedenfalls hier so. Und zum Üben des Lesens und
vor allem des Verstehens des Inhalts ist die Zeitung sicher am besten geeignet.
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pingula
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Antwort #2 - 04.10.2006 um 16:16:14
 
Ist bei uns auch genauso gewesen, in der Einbürgerungsstelle gab es fünf verschiedene Artikel aus Tageszeitungen, die allerdings auch schon etwas älter waren.
Hoffe das mit dem Verstehen klappt gut, denn die Artikel hier waren nicht ohne!!
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Ralf
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Antwort #3 - 04.10.2006 um 16:57:44
 
pingula schrieb am 04.10.2006 um 16:16:14:
... die allerdings auch schon etwas älter waren.

Ja, geeignete Texte hebt man gerne auf und verwendet sie auch mehrmals, denn
nicht jeden Tag steht etwas geeignetes drin. Außerdem beansprucht die Suche
nach geeigneten neuen Texten ja auch Arbeitszeit. Kurzgeschichten aus Schul-
büchern sind übrigens auch beliebt. Zwinkernd
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liuma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #4 - 04.10.2006 um 17:21:53
 
Ralf schrieb am 04.10.2006 um 16:57:44:
Ja, geeignete Texte hebt man gerne auf und verwendet sie auch mehrmals, denn
nicht jeden Tag steht etwas geeignetes drin. Außerdem beansprucht die Suche
nach geeigneten neuen Texten ja auch Arbeitszeit. Kurzgeschichten aus Schul-
büchern sind übrigens auch beliebt. Zwinkernd

Mal eine andere Frage, ist die Sprachkenntnis nicht auch anders zu testen ?

Ich habe Germanistik studiert (natürlich mit Abschluß und Bachelor Degree), allerdings im Nicht-EU-Ausland. Die Mitarbeiterin bei der EB hat mir gesagt, daß ausländische Studienabschlüsse nicht anerkannt werden und daß ich auch den Sprachtest machen muß.  Sie hat gesagt, daß der Test bei mir nur eine formelle Sache ist und ich den Test sicherlich ganz einfach bestehen werde.  Wir haben über 10 Minuten über alles gesprochen und diskutiert und die Dame besteht darauf, daß ich dann später bei der EB den Sprachtest machen muß.

Naja, dann werde ich halt ca. 5 Minuten ( hat die Dame gesagt) Zeitung lesen müssen.  Das ist ja auch nicht schlimm.  Nur, kann man die Sprachkenntnis nicht beim Kommunizieren gleich schon testen ?
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #5 - 04.10.2006 um 17:32:05
 
Zitat:
8.1.2.1.2 Nachweis der Sprachkenntnisse
[...]
Sind die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nicht oder nicht hinreichend nachgewiesen, soll das persönliche Erscheinen des Einbürg             rungsbewerbers zur Überprüfung der Sprachkenntnisse angeordnet werden. Die Anforderungen des Zertifikats Deutsch (ISBN 3-933908-17-5)             sind dafür ein geeigneter Maßstab.

Falls die formalen Nachweise also nicht ausreichend sind, mag sich die Dame vielleicht lieber an die Vorgabe halten und den Standard-Test durchführen.
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