Hallo,
irgendwie geht das ja ziemlich durcheinander. Also sortieren wir einmal.
Zitat:1. Er hat keinen Pass. Was gebe ich beim Standesamt nach Geburt des Kindes als Vater an? Soviel ich gehört habe, braucht das Standesamt eine Vaterschaftsanerkennung sowie einen gülten Ausweis, der ja nicht vorhanden ist.
Wenn es deine Absicht ist ihm über das Kind den Aufenthalt zu ermöglichen wäre die Vateraschaftsanerkennung der erste Schritt hierzu. Aber dazu wäre es auch notwendig das der Vater seine Identität nachweist. Aber alleine aus der Tatsache "Ich bin Papa" ergibt sich noch überhaupt nichts. Rechtlich gibt es den Begriff der Personensorge. Da du ihn ja nicht geheiratet hast, hast du erst einmal das
alleinige Sorgerecht für das Kind. Erst wenn
DU dich bereiterklärst ihm ein Umgangs und Sorgerecht einzuräumen (also zusammen mit ihm die Personensorge erklärst) kann er von dem Kind überhaupt irgend etwas ableiten. Und eine Vaterschaftsanerkennung ohne Ausweis stelle ich mir auch eher problematisch vor
.
Zitat:2. Wie sieht es mit dem Jugendamt aus?
Da er ja keine Arbeitserlaubnis hat, ist er auch nicht unhaltsfähig. Bekomme also Unterhalt vom Jugendamt. Aber wie ist es dann mit dem Umgangsrecht? Muß ich wirklich ein Neugeborenes mit einem völlig unfähigen Vater alleine lassen? Oder kann ich bestehen dass das Umgangsrecht nur im Beisein von mir sattfindet? Schließlich will ich das Kind stillen etc. Da kann ich es ja nicht mit ihm alleine lassen.
Da kannst du ihn ruhig als Vater angeben, aber deswegen musst du ihm kein Umgangsrecht einräumen, wie gesagt du hast das alleinige Sorgerecht für das Kind.
Zitat:3. Bin ich verpflichtet beim Jugendamt überhaupt den Vater anzugeben?
Keine Ahnung, aber wie gesagt kannst du ruhig machen.
Zitat:4. Wie wirkt sich das auf seinen Asylantrag bzw. Ablehnung aus wenn er als Vater meines Kindes bekannt wird?
Bekommt er damit automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung?
Klare Antwort
NEIN.
Also noch mal in Kurzform:
Die Vaterschaft bedeutet erst einmal gar nichts. Die Ausnahme hiervon ist eine bestehende Eheliche Gemeinschaft bei der den Ehepartnern automatisch ein gemeinsames Sorgerecht zufällt. Da du ja nicht verheiratet bist wirst du nach der Geburt das alleinige Sorgerecht haben. Auch eine anerkennung der Vaterschaft hilft ihm da nichts, das einzige was dann passiert ist das er unterhaltpflichtig für das Kind wird. Aber deswegen bekommt er keine
AE und auch keine Arbeitsgenehmigung.
viele Grüße
Roland