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Entlassungsgebühren (Gelesen: 1.236 mal)
d.m.
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Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Entlassungsgebühren
03.10.2006 um 17:48:36
 
Die Entlassung aus der bosnischen Staatsangehörigkeit kostet mindestens 1331 €. Ist dies bereits ein unzumutbarer Betrag, der eine doppelte Staatsbürgerschaft gerechtfertigt? Ich bin Studentin und verdiene noch nicht selber.
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Ralf
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Beiträge: 8.044

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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 03.10.2006 um 18:21:12
 
d.m. schrieb am 03.10.2006 um 17:48:36:
Ist dies bereits ein unzumutbarer Betrag, der eine doppelte Staatsbürgerschaft gerechtfertigt?


Das hängt vom Einkommen des Einbürgerungsbewerbers ab, bei Personen ohne
eigenem Einkommen vom fiktiven Einkommen (Unterhaltsanspruch).

Bei unverheirateten Studenten dürfte diese Gebühr i.d.R. unzumutbar hoch sein,
wenn die Eltern nicht gerade Großverdiener sind. Bei Verheirateten ist (auch) das
Einkommen des Ehepartners maßgeblich.
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