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Ehefähigkeitszeugnis (Gelesen: 7.895 mal)
ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #15 - 20.02.2007 um 10:32:18
 
Zitat:
Und was kann ich da tun?


Lass Dir ein deutsches EFZ ausstellen und schick es darunter Zwinkernd

Edit : Hab gerade gesehen dass Ihr hier heiraten wollt. Dann schick ihm eine internationale Geburtsurkunde runter, und -falls zutreffend- noch ein Scheidungsurteil.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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alteglucke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 20.02.2007 um 12:01:47
 
So, ich hatte jetzt ein lustiges Telefonat mit einer freundlichen Frau bei dem für mich zuständigen Standesamt. Nach der Schilderung meines "Problems" sagte sie mir: "Erzählen Sie mir das gar nicht. Wenn Sie mit dem Ding hier hin kommen und ich weiß von nichts, ist alles gut." Na dann, hoffen wir doch mal, dass tatsächlich alles gut ist.

Kann mir denn auch noch jemand was zu den anderen Fragen sagen?
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Caya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #17 - 20.02.2007 um 12:57:00
 
wenn ich nicht falsches gelesen habe, hat alteglucke zwar ein Sohn aber war nicht verheiratet. Also ein Problem weniger.
Es gibt in dem Sinne wie zum Beispiel eine Geburtsurkunde nicht. Aber da man in den anderen Ländern von den türksichen StA so etwas auch verlangen, stellt man eine Mehrsprachige Geburtsurkunde aus, die man auch bei dem Meldeamt beantragen kann und was auch gleich ausgestellt wird.
Es heißt auf türkisch: Cok Dilli Dogum Belgesi.
Um einen EFZ in der Türkei zu beantragen braucht er nur deinen Namen, Anschrift, Geburtsort und -datum. Er muss sein Personalausweis natürlich dabei haben. Alles andere was das Standesamt in deiner Stadt von ihm verlangt, bekommt er alles in der Meldebehörde - auf türkisch ( Nüfus Dairesi und das Amt befindet sich meistens wenn es ein Kreisstadt ist oder Großstadt beim Gouverneuramt sonnst beim Kaymakamlik)

LG
Caya
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alteglucke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 21.02.2007 um 23:24:18
 
Vielen Dank, ihr beiden.
Mein Süßer ist wohl allmählich etwas genervt von meiner Papier-Panik. Er hat mir nun mehrfach versichert, dass er weiß, was er braucht und wo er´s bekommt.

Ich denke, ich werde die anderen Fragen noch einmal an prominenterer Stelle platzieren.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #19 - 22.02.2007 um 00:07:50
 
alteglucke schrieb am 21.02.2007 um 23:24:18:
Ich denke, ich werde die anderen Fragen noch einmal an prominenterer Stelle platzieren.


Kompetentere Informationen als hier bei "info4alien" wirst Du wohl schwerlich an anderer Stelle bekommen. Prominenter wäre allenfalls noch der Bundesinnenminister.  
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