Zitat:Ronny wird bestimmt erster Unterzeichner
Hmmm,
da gibt es schon solche Pläne die aber immer wieder an der Kostenfrage scheitern.
Jedenfalls haben die Befürworter des elektronischen Personenstandsbuches erst mal von der Zentrallösung Abstand genommen.
Wie gesagt, aufgrund unserer Rechtsordnung hängt zuvieles (Art 6 GG) an der Ehe und der Familie, deswegen ist der Staat auch so doll daran interessiert, dass es da keine Missbrauchsmöglichkeiten gibt. Nur deswegen haben wir den beinahe- staatlichen Standesbeamten noch.
Wir könnten im PStG soviel reformieren, wenn wir denn nur dürften wie wir wollten (Stichworte: Event-Eheschließungen, Las-Vegas-Modelle etc. pp).
Und wenn es dabei nicht immer nur um die Kostenfrage ginge.
Bei der Zentralserver-Lösung gibt es allerdings ein ganz massives Nacherfassungsproblem, da ja die handschriftlich erstellten Einträge (manche sehen einem Gemälde ähnlicher als einer lesbaren Urkunde) irgendwie in das System rein müßten. Ketzer fragen (IMHO zu Recht) : Müssen wir die Bücher trotz aller biologischen Wahrscheinlichkeiten auch noch 150 Jahre nach der geburt aufbewahren
Die Zentralserverlösung scheint in zentralistisch organisierten Staaten zu funktionieren, aber in unserem föderalen System ist es wohl eher eine Utopie
man denkt drüber nach... an die Hemmnisse und... packts wieder ein
Gibt auch noch keinen zuverlässigen Drucker (ausser den lauten Nadeldruckern) der die Anforderungen an die Aufbewahrungsbestimmungen erfüllt. Da stellt sich auch die Frage, wer soll zukünftig noch die teure Personenstandsbuchführung bezahlen.
Allein für (m)einen Landkreis umfassen die Zweitschriften der dauerhaft aufzubewahrenden Personenstandsbücher 400 laufende Meter zuzüglich 1 m jedes Jahr
BTW: Läuft während meiner Amtszeit gerade die zweite Reform des PStG, die erste wurde nicht realisiert Mitte der Neunziger. Mal sehen wie groß der als Tiger gesprungene Bettvorleger diesmal beiben wird ....... Ein kleines rebellisches Volk am Fuß der Alpen kämpft unverdrossen gegen an
Zur Ausgangsfage:
Mit Ausnahme der Mitteilungen im Sterbefall an das türkische Konsulat sind mir keine Mitteilungsregelungen bekannt
Grüße
Ronny