Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Ehefähigkeitszeugnis (Gelesen: 7.646 mal)
alteglucke
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 27

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehefähigkeitszeugnis
03.10.2006 um 11:48:36
 
Seit einiger Zeit versuche ich nun, mich überall schlau zu machen, was mein Freund (er lebt in der Türkei) und ich für Papiere haben müssen, wenn wir heiraten wollen.

Wir wollen in Deutschland heiraten, und ich habe jetzt mehrere Fragen:

Welche Papiere benötigt er von mir, damit seine Heimatgemeinde ihm ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt?

Das und eine internationale Geburtsurkunde will mein Standesamt sehen. Auf der Seite der Botschaft wird außerdem ein Auszug aus dem Personenstandsregister gefordert. Brauchen die das, wenn mein Standesamt mit weniger zufrieden ist? Wieso?

Meine ABH hat mir außerdem gesagt, dass mein Freund die Verpflichtungserklärung nicht mit dem Visumsantrag bei der Botschaft abgeben muss, sondern dass es reicht, wenn sie von der Behörde im laufenden Verfahren an die Botschaft weiter gegeben wird. Das stimmt sicher und wäre schon deshalb günstig, weil ich einfach nicht weiß, wieviel Zeit von meinem nächsten Türkei-Besuch bis zum Antrag vergehen wird. Aber können sich daraus irgendwelche Nachteile ergeben?

Was mir erst nach meinen Telefonaten aufgefallen ist: Welche Bescheinigungen brauche ich, was meinen Sohn angeht?

Erst einmal vielen Dank im Voraus
Ich bin im Moment etwas wirr.

Andrea
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefähigkeitszeugnis
Antwort #1 - 03.10.2006 um 12:15:02
 
Zitat:
Welche Papiere benötigt er von mir, damit seine Heimatgemeinde ihm ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt?


Hallo,

das hängt von Deinem Familienstand ab:

(ledig, geschieden, verwitwet)

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
alteglucke
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 27

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefähigkeitszeugnis
Antwort #2 - 03.10.2006 um 12:45:53
 
Mist, das hatte ich vergessen: Keiner von uns war bisher jemals verheiratet.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefähigkeitszeugnis
Antwort #3 - 03.10.2006 um 23:08:23
 
alteglucke schrieb am 03.10.2006 um 11:48:36:
Seit Was mir erst nach meinen Telefonaten aufgefallen ist: Welche Bescheinigungen brauche ich, was meinen Sohn angeht?

Wofür? Mit der Heirat hat der Sohn erst einmal nichts zu tun...

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefähigkeitszeugnis
Antwort #4 - 04.10.2006 um 13:06:41
 
alteglucke schrieb am 03.10.2006 um 12:45:53:
Mist, das hatte ich vergessen: Keiner von uns war bisher jemals verheiratet.


Hallo,

wenn der türkische Standesbeamte alles richtig machen will, sollte er von Dir eine Meldebescheinigung und eine Abstammungsurkunde fordern, mehrsprachiger Auszug aus dem Geburtsregister langt auch Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
alteglucke
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 27

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefähigkeitszeugnis
Antwort #5 - 04.10.2006 um 16:33:37
 
Vielen Dank. Gibt es für so etwas auch einen internationalen Austausch zwischen den Ämtern?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefähigkeitszeugnis
Antwort #6 - 04.10.2006 um 16:46:37
 
Falls du so was automatisch/elektronisches meinst ... dat gibbet noch nicht mal in D Zwinkernd
Aber einen Austausch gibt's natürlich: Kriegst du Dokument von A und bringste zu B -> Austausch erfolgt!

Ansonsten kannst du ja schon mal eine Petition zur Einführung eines bundesweiten elektronischen Personenstandsregisters aufsetzen. Ronny wird bestimmt erster Unterzeichner Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
alteglucke
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 27

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefähigkeitszeugnis
Antwort #7 - 04.10.2006 um 16:57:06
 
Machen wir doch gerne... auf den Gedanken bin ich eigentlich nur deshalb gekommen, weil meine ABH die Verpflichtungserklärung gleich in die Botschaft schicken will. Daraus hatte ich geschlossen, dass es irgendeine Art von Vernetzung geben muss.
Mein Freund versteht übrigens meine Aufregung nicht. Er meint, ich könnte die Unterlagen einfach faxen.  Laut lachend
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefähigkeitszeugnis
Antwort #8 - 04.10.2006 um 17:59:54
 
Zitat:
Ronny wird bestimmt erster Unterzeichner


Hmmm,

da gibt es schon solche Pläne die aber immer wieder an der Kostenfrage scheitern.
Jedenfalls haben die Befürworter des elektronischen Personenstandsbuches erst mal von der Zentrallösung Abstand genommen.

Wie gesagt, aufgrund unserer Rechtsordnung hängt zuvieles (Art 6 GG) an der Ehe und der Familie, deswegen ist der Staat auch so doll daran interessiert, dass es da keine Missbrauchsmöglichkeiten gibt.  Nur deswegen haben wir den beinahe- staatlichen Standesbeamten noch.

Wir könnten im PStG soviel reformieren, wenn wir denn nur dürften wie wir wollten (Stichworte: Event-Eheschließungen, Las-Vegas-Modelle etc. pp).
Und wenn es dabei nicht immer nur um die Kostenfrage ginge.

Bei der Zentralserver-Lösung gibt es allerdings ein ganz massives Nacherfassungsproblem, da ja die handschriftlich erstellten Einträge (manche sehen einem Gemälde ähnlicher als einer lesbaren Urkunde) irgendwie in das System rein müßten. Ketzer fragen (IMHO zu Recht) : Müssen wir die Bücher trotz aller biologischen Wahrscheinlichkeiten auch noch 150 Jahre nach der geburt aufbewahren Zwinkernd

Die Zentralserverlösung scheint in zentralistisch organisierten Staaten zu funktionieren, aber in unserem föderalen System ist es wohl eher eine Utopie Zwinkernd
man denkt drüber nach... an die Hemmnisse und... packts wieder ein Zwinkernd

Gibt auch noch keinen zuverlässigen Drucker (ausser den lauten Nadeldruckern) der die Anforderungen an die Aufbewahrungsbestimmungen erfüllt. Da stellt sich auch die Frage, wer soll zukünftig noch die teure Personenstandsbuchführung bezahlen.

Allein für (m)einen Landkreis umfassen die Zweitschriften der dauerhaft aufzubewahrenden Personenstandsbücher 400 laufende Meter zuzüglich 1 m jedes Jahr Zwinkernd

BTW: Läuft während meiner Amtszeit gerade die zweite Reform des PStG, die erste wurde nicht realisiert Mitte der Neunziger. Mal sehen wie groß der als Tiger gesprungene Bettvorleger diesmal beiben wird ....... Ein kleines rebellisches Volk am Fuß der Alpen kämpft unverdrossen gegen an Laut lachend

Zur Ausgangsfage:

Mit Ausnahme der Mitteilungen im Sterbefall an das türkische Konsulat sind mir keine Mitteilungsregelungen bekannt Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
alteglucke
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 27

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefähigkeitszeugnis
Antwort #9 - 04.10.2006 um 18:13:02
 
Sehr schade....

Aber mir fällt gerade noch etwas ein: Kent hier jemand eine Seite, auf der ich türkische Übersetzungen für die ganzen Bezeichnungen für die verschiedenen Papiere finde? Was heißt z.B. "Ehefähigkeitszeugnis" auf türkisch?

Mein liebster spricht wirklich sehr gut deutsch, aber daa stoßen wir doch an Grenzen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
alteglucke
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 27

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefähigkeitszeugnis
Antwort #10 - 19.02.2007 um 23:39:06
 
Ich muss den Thread nun noch einmal hochholen.

Seit heute bin ich mal wieder ein bisschen verwirrt, was den Papierkram angeht. Genau gesagt, verwirrt mich das Standesamt im Geburtsort meines Freundes. Das will nämlich für sein Ehefähigkeitszeugnis von mir sehen:

überhaupt nichts.

Und ich frage mich jetzt: Kann das stimmen? Kann auf der Grundlage ein Papier erstellt werden, mit dem ich bei meinem Standesamt nicht in Schwierigkeiten komme?

Ach ja, noch drei Dinge:

Gibt es Erfahrungen damit, dass eine ABH die Verpflichtungserklärung gleich an die Botschaft geschickt hat? Hat meine so vorgeschlagen.

Auf der Seite der Botschaft steht eine Reihe von Papieren, die sie sehen wollen, ersatzweise eine Bestätigung meines Standesamtes, dass alle nötigen Papiere vorgelegt worden sind. Ist damit wirklich alles abgedeckt?

Wieviel Zeit wird es ungefähr brauchen von der Anmeldung beim Standesamt bis zur Erteilung des Visums? Die Botschaft ist Ankara.

Herzlichen Dank im Voraus

Andrea
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Caya
Full Top-Member
***
Offline


Introite, nam et heic
dii sunt.


Beiträge: 465

90482 Nuernberg, Germany
90482 Nuernberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefähigkeitszeugnis
Antwort #11 - 20.02.2007 um 00:01:20
 
alteglucke schrieb am 04.10.2006 um 18:13:02:
Was heißt z.B. "Ehefähigkeitszeugnis" auf türkisch?


Servus.
Es heisst auf türkisch:
Evlenme ehliyet belgesi.
Es wird mehrsprachig aufgestellt und man bekommt das Ehefähigkeitszeugnis in der Türkei beim Registeramt und kostet ( oder hat meiner Zeit damals) nichts.
Wenn er dann fragen sollte wo er es bekommt soll er zum Gouverneuramt gehen.  
Gibt ihm bitte  deine Daten mit.
Geburtsname, Geburtsort, Geburtsdatum und deine aktuelle Anschrfit.
LG
Caya


Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 20.02.2007 um 00:12:58 von Caya »  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefähigkeitszeugnis
Antwort #12 - 20.02.2007 um 00:26:02
 
ronny schrieb am 04.10.2006 um 17:59:54:
Müssen wir die Bücher trotz aller biologischen Wahrscheinlichkeiten auch noch 150 Jahre nach der Geburt aufbewahren Zwinkernd
Grüße
Ronny Zwinkernd


Dann könntet Ihr ja in knapp 20 Jahren die ersten Bücher vernichten, denn die ältesten sind ja gerade mal 130 jahre alt.
Persönlich finde ich es trotzdem gut, daß die Bücher aufbewahrt werden, denn wenn man sich mit Familienforschung befasst ist das eine gute Quelle.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefähigkeitszeugnis
Antwort #13 - 20.02.2007 um 09:33:39
 
Zitat:
Das will nämlich für sein Ehefähigkeitszeugnis von mir sehen: 

überhaupt nichts.


Dann würde ich das türkische EFZ als nicht ordnungsgemäß ausgestellt bezeichnen Zwinkernd

Wir haben verschiedentlich die EFZ zurückgewiesen, aus denen deutlich wurde, dass sie von falschen Sachverhalten ausgingen (z.B. eine Vorehe des Deutschen wurde "übersehen" etc.)

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
alteglucke
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 27

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefähigkeitszeugnis
Antwort #14 - 20.02.2007 um 10:02:15
 
ronny schrieb am 20.02.2007 um 09:33:39:
Dann würde ich das türkische EFZ als nicht ordnungsgemäß ausgestellt bezeichnen Zwinkernd


Und was kann ich da tun?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema