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Duldung und krank (Gelesen: 2.184 mal)
germanlady13
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Beiträge: 18
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Duldung und krank
01.10.2006 um 21:37:37
 
ein bekannter von mir ist gerade zum 2.mal im krankenhaus,morgen wird ein herzkatheder  bei ihm gelegt.
er hat eine duldung ,könnte sich das eher positiv auswirken auf sein asyverfahren wenn sich herrausstellt ,dass er ernsthaft krank ist?

werden kranke asylbewerber mit duldung auch abgeschoben?
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 01.10.2006 um 22:48:07
 
Politisch Verfolgte genießen Asylrecht, heißt es im Grundgesetz.
Krankheit ist keine politische Verfolgung.
Selbstverständlich wird man einen Schwerkranken nicht abschieben, aber daraus einen Asylgrund abzuleiten ist wohl etwas weit hergeholt.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 01.10.2006 um 23:03:47
 
Je nach Krankheit und auch Situation (im Heimatland)
kann es evtl. zu Abschiebungshindernissen kommen.
Aber das klären wir hier nicht.
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« Zuletzt geändert: 01.10.2006 um 23:33:58 von N/V »  
 
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 02.10.2006 um 07:44:04
 
Falls er tatsächlich im Besitz einer Duldung sein sollte, dürfte die Krankheit auf das Asylverfahren erstmal keinen Einfluß haben, da die Duldung auf eine vollziehbare Ausreisepflicht hindeutet. Ob durch das BAMF ein zielstaatsbezogenes Abschiebehindernis festzustellen wäre , bliebe zu klären Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Ralf
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Beiträge: 8.044

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Oldenburg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #4 - 02.10.2006 um 08:08:07
 
germanlady13 schrieb am 01.10.2006 um 21:37:37:
werden kranke asylbewerber mit duldung auch abgeschoben?


Asylbewerber werden überhaupt nicht abgeschoben. Der Besitz einer Duldung deutet darauf hin, dass das Asylverfahren längst bestandskräftig abgeschlossen ist und der Aylantrag abgelehnt wurde.
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