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Aufhaltserlaubnis (Gelesen: 4.574 mal)
quelle
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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30.09.2006 um 21:52:52
 
Können Jemander mir helfen? Ich habe eine Frage. Ich lebt seit 18Jahren im Deutschland und besitzt Aufhaltsberechtigung. Vor 8 Jahren hat meine Frau nach Deutschland nachgezogen, damals hat ich noch Arbeit. Vor 7 Jahren war ich arbeitslos, bis heute. Meine Frau nach Kindererziehungen ist auch arbeitslos. Meine Frau hat immer noch Aufhaltserlaubnis(befristet). Wenn sie nächstmal beim Auslandersamt Visum verlängen lass, konnte es sein, nach neuen Gesetz, ihres neue Visum abgelehrt werde?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 02.10.2006 um 11:44:12
 
quelle schrieb am 30.09.2006 um 21:52:52:
besitzt Aufhaltsberechtigung. Vor 8 Jahren hat meine Frau nach Deutschland nachgezogen, damals hat ich noch Arbeit. Vor 7 Jahren war ich arbeitslos, bis heute. Meine Frau nach Kindererziehungen ist auch arbeitslos. Meine Frau hat immer noch Aufhaltserlaubnis(befristet). Wenn sie nächstmal beim Auslandersamt Visum verlängen lass, konnte es sein, nach neuen Gesetz, ihres neue Visum abgelehrt werde?


Wegen der Ehe mit Dir: Kann-Bestimmung, § 30 Abs. 3 AufenthG.

Welche Staatsangehörigkeit(en) haben Eure gemeinsamen Kinder?



Das Ganze scheint mir ein Thema für Ehe & Familie zu sein, rege Verschiebung an.

Gruß, ULF
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Janey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 02.10.2006 um 12:38:50
 
Hallo,

auf jeden Fall solltest Du schon mal Nachweise über Bemühungen sammeln, die beweisen, dass Du und Deine Frau Arbeit suchen. Ich denke da an Bewerbung und die Reaktionen darauf.
Denn, wie Ulf bereits schrieb, es handelt sich um eine Ermessensentscheidung und vielleicht hilft es der ABH bei der Entscheidung, wenn sie sieht, dass Ihr Euch wirklich um Arbeit bemüht.

Gruß, J.  Smiley
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 02.10.2006 um 13:03:00
 
Zitat:
Welche Staatsangehörigkeit(en) haben Eure gemeinsamen Kinder?


Darauf könnte es in der Tat ankommen, denn evtl. sind die Kiddies ja durch Geburt Deutsche (siehe § 4 Abs. 3 StAG ) Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 02.10.2006 um 17:53:46
 
mein Kinder ist z.Z noch nicht Deutsch, weil wir bis jetzt noch nicht für user Kinder angetragen haben. Ist es auch mit Aufhaltserlaubnis von meine Frau was zutun?

viele Danke!
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 04.10.2006 um 09:09:14
 
quelle schrieb am 02.10.2006 um 17:53:46:
mein Kinder ist z.Z noch nicht Deutsch, weil wir bis jetzt noch nicht für user Kinder angetragen haben. Ist es auch mit Aufhaltserlaubnis von meine Frau was zutun?


Ich würde es eher von Deinem Aufenthaltsstatus ableiten. Wann sind die Kinder, insbesondere das letzte Kind, geboren? Womöglich ist es (auch) deutsch, ohne daß Ihr etwas beantragt habt.

Gruß, ULF
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 04.10.2006 um 09:29:51
 
ulf schrieb am 04.10.2006 um 09:09:14:
Womöglich ist es (auch) deutsch, ohne daß Ihr etwas beantragt habt.



Hi Ulf,

bei bzw. nach Geburt beantragt ? Gibt es nicht.
Der Standesbeamte stellt nach Geburt die Staatsangehörigkeit fest, hierzu bedarf es keines Antrages. Bei Einbürgerungen gibt es Anträge !


DC
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Ralf
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Antwort #7 - 04.10.2006 um 11:01:39
 
quelle schrieb am 02.10.2006 um 17:53:46:
mein Kinder ist z.Z noch nicht Deutsch, weil wir bis jetzt noch nicht für user Kinder angetragen haben.


Wenn das Kind nach dem 31.12.1999 in Deutschland geboren ist und wenn du am Tag der Geburt des Kindes schon die A-Berechtigung (oder seit 3 Jahren die unbefristete AE) hattest und seit 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland gelebt hast, dann ist das Kind deutsch nach § 4 (3) StAG. Dazu muss nichts beantragt werden.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 04.10.2006 um 20:28:17
 
Mein Kinder ist am Marz.1999 in Deutschland geburt, in 1998 besitzt ich schon Aufenhaltsberechtigung, wenn mein Kinder deutsch Staatsangehörige antrage, könnt sie auch bekommen. Ist es hilft, wenn mein Kinder Deutsch werde, und dann meine Frau beim Antrag des Aufenhaltserlaubnis keine Problem bekommt wird?
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inge
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Antwort #9 - 04.10.2006 um 21:34:00
 
Wenn deine Frau ein deutsches Kind hat, kann sie ihren Aufenthalt vom Kind ableiten. D.h. solange es minderjährig ist, gibt aufenthaltsrechtlich kaum Probleme (es sei denn schwere Straftaten etc)
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Ralf
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Antwort #10 - 05.10.2006 um 12:11:14
 
quelle schrieb am 04.10.2006 um 20:28:17:
Mein Kinder ist am Marz.1999 in Deutschland geburt,


Dann kann es die deutsche StA nicht nach § 4 (3) StAG erworben haben, da es
diese Möglichkeit erst seit dem 1.1.2000 gibt.
Möglicherweise besteht für das Kind nach 8 Jahren Aufenthalt (also ab März 2007)
ein Einbürgerungsanspruch. Dazu ggf. bei der zuständigen Behörde erkundigen.
Ob das möglich ist, hängt nicht zuletzt davon ab, welche Staatsangehörigkeit das
Kind zur Zeit besitzt.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 06.11.2006 um 16:37:46
 
Ralf schrieb am 05.10.2006 um 12:11:14:
Dann [...]


Kam der Beitrag am 5.10. oder am 5.11.?

Die Benachrichtigung bekam ich am 5.11., und einsortiert war es in der Liste auch entsprechend...

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Antwort #12 - 07.11.2006 um 09:05:22
 
ulf schrieb am 06.11.2006 um 16:37:46:
Kam der Beitrag am 5.10. oder am 5.11.?


Der Beitrag war eindeutig vom 5.10.

Zitat:
Die Benachrichtigung bekam ich am 5.11., und einsortiert war es in der Liste auch entsprechend...

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