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Welche Formulare bei Schengenvisum wenn Ehegatte v (Gelesen: 12.011 mal)
Thorsten
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 04.10.2006 um 16:57:33
 
inge schrieb am 04.10.2006 um 14:55:24:
Mehr googlen, weniger denken ...
http://www.parlamentsspiegel.de/WWW/Webmaster/GB_I/I.4/Dokumentenarchiv/dokument...
Der beschriebene Artikel 2 aus dem Gesetz über die Regelung bla bla ..
IST FreizügG/EU ! (S.1986)
Und du kannst hier rumtanzen, argumentieren oder whatever: Ein Deutscher in D kann sich nicht auf FreizügG berufen.
Du kannst da gerne anderer Meinung sein, aber die aktuelle Rechtslage und entpsrechende Urteile sprechen gegen dich...


Es gibt solch' Urteil, das für mich spricht.
=>
http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=...

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inge
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Antwort #31 - 04.10.2006 um 17:13:21
 
Das ist der Fall Singh, der auch unter "Gesetze" zu finden ist.
Das erfordert allerdings die Rückkehr (!) in den Heimatstaat, NACHDEM man von seiner Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat.

Der Trick ist im Prinzip einfach: Man zieht von D nach NL um dort eine gewisse Zeit zu arbeiten (min 6 Monate glaube ich). Währenddessen holt man seine Familienangehörigen nach. Schließlich kehrt man mit diesen nach D zurück, was durch das Singh-Urteil möglich ist.

"Gefakte" Freizügkeit ist allerdings kein Grund bei der Rückkehr Vergünstigungen zu erhalten.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1105517831
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Thorsten
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Antwort #32 - 04.10.2006 um 17:32:10
 
inge schrieb am 04.10.2006 um 17:13:21:
Das ist der Fall Singh, der auch unter "Gesetze" zu finden ist...

Okey, Okey,
Was ist aber damit "meinen" "1" & "2"?=>
Zitat:
"1 Inländerdiskriminierung ensteht nur dann, wenn ein EU-Bürger  grenzüberschreitende Tätigkeit ausübt. " Daher die Regelung
"D in D = D
D in NL = EU
NL in D = EU
NL in NL = NL"
bezieht sich auf diejenige, die grenzüberschreitende Tätigkeit ausüben. Nicht mehr und nicht weniger.

" 2 *-Regelung gibt es beim Antrag aufs s.g. Kurzbesuch-Schengen-Visum. Für FZF, wie Sie selbst schon gesagt haben, braucht man ein anderes Visum"


Und noch was, du hast mal geschildert Zitat:
"Eine Deutscher in D ist KEIN EU-Bürger ... jedenfalls kann er sich nicht/kaum auf EU-Recht berufen, da ausschließlich nationale Gesetze gelten."


Alle Argumete, die du in der Richtung ""Eine Deutscher in D ist KEIN EU-Bürger" beweisen aber nicht diese Aussage. Er ist doch EIN EU-Bürger.
Siehe die Definition:
http://www.zuwanderung.de/2_neues-gesetz-a-z/unionsbuerger.html
"Unionsbürger sind Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union haben."

http://www.bmi.bund.de/cln_006/nn_163598/Internet/Content/Themen/EuropaInternati...
Zitat:
Unionsbürger sind Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen.

Es gibt keine Regelungen für die Deutschen in BRD, die Angehörigkeit zu Unionsbürgerschaft http://ec.europa.eu/justice_home/fsj/citizenship/fsj_citizenship_intro_de.htm
"deaktivieren"/wegschaffen/ außer Kraft setzen, es sein denn, dass Deutschland nicht mehr zu EU gehören würde
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« Zuletzt geändert: 04.10.2006 um 17:43:40 von Thorsten »  
 
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Antwort #33 - 04.10.2006 um 17:40:32
 
1: Du hast das System immer noch nicht verstanden. Eine Inländerdiskrimierung liegt immer dann vor, wenn nicht-Inländer besser behandelt werden. Dazu muss weder ein nicht-Inländer vorhanden sein, noch irgendwelche Grenzen übertreten werden oder wasauchimmer. Es reicht das Vorhandensein von Gesetzen, die für Inländer/Nicht-Inländer unterschiedlich sind.

2: Ja. Meiner Meinung nach ist ein FZF erforderlich. Die ganze Diskussion dreht sich allerdings nur darum ob ein Deutscher in den Augen der deutschen Botschaft ein deutscher EU-Bürger oder einfach nur ein Deutscher ist. Zweites ist der Fall (Freizügige Deutsche evtl. ausgenommen). Es gelten demnach die nationelen Regelungen und nicht EU-Recht.


Worauf willst du denn eigentlich hinaus???

Falls du der Meinung bist, dass es keine Inländerdiskrimierung gibt, dann liegst du nunmal falsch. Nicht nur ausländerrechtlich sondern auch in vielen anderen Bereichen.
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Thorsten
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Antwort #34 - 04.10.2006 um 17:49:10
 
inge schrieb am 04.10.2006 um 17:40:32:
1: Du hast das System immer noch nicht verstanden. Eine Inländerdiskrimierung liegt immer dann vor, wenn nicht-Inländer besser behandelt werden. Dazu muss weder ein nicht-Inländer vorhanden sein, noch irgendwelche Grenzen übertreten werden oder wasauchimmer. Es reicht das Vorhandensein von Gesetzen, die für Inländer/Nicht-Inländer unterschiedlich sind.

2: Ja. Meiner Meinung nach ist ein FZF erforderlich. Die ganze Diskussion dreht sich allerdings nur darum ob ein Deutscher in den Augen der deutschen Botschaft ein deutscher EU-Bürger oder einfach nur ein Deutscher ist. Zweites ist der Fall (Freizügige Deutsche evtl. ausgenommen). Es gelten demnach die nationelen Regelungen und nicht EU-Recht.


Worauf willst du denn eigentlich hinaus???

Falls du der Meinung bist, dass es keine Inländerdiskrimierung gibt, dann liegst du nunmal falsch. Nicht nur ausländerrechtlich sondern auch in vielen anderen Bereichen.

Zu 1. Ich gehe von der Erklärung der "Inländerdiskrimierung ", die ABu in Zitatform gebracht hat, aus. Ich bezweifele irgeneine "selbstgebakenne" Interpretation, basierend auf Semantik des Wortes "Inländerdiskrimierung "

Zu 2. Du hast folllllig Recht:-) ABER es tauchte weitere Frage Schengen-Visum & Sterchen betreffend auf. Daher Siehe die Definition:
http://www.zuwanderung.de/2_neues-gesetz-a-z/unionsbuerger.html
"Unionsbürger sind Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union haben."
...
Unionsbürger sind Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen.

Es gibt keine Regelungen für die Deutschen in BRD, die Angehörigkeit zu Unionsbürgerschaft
"deaktivieren"/wegschaffen/ außer Kraft setzen, es sein denn, dass Deutschland nicht mehr zu EU gehören würde
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inge
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Antwort #35 - 04.10.2006 um 18:00:54
 
sigh ... ich geb's auf.

Sag bitte Bescheid, sobald irgendein Amt oder Gericht deiner Meinung gefolgt ist, das wird dann sicherlich ebenfalls unter "Gesetze" aufgenommen - "Der Fall Thorsten".
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Antwort #36 - 04.10.2006 um 18:28:16
 
inge schrieb am 04.10.2006 um 18:00:54:
sigh ... ich geb's auf.

Sag bitte Bescheid, sobald irgendein Amt oder Gericht deiner Meinung gefolgt ist, das wird dann sicherlich ebenfalls unter "Gesetze" aufgenommen - "Der Fall Thorsten".


Du wirst doch bestimmt schnelleeer ein Bescheid Zu Folgendem geben:
1 "Eine Deutscher in D ist KEIN EU-Bürger" Laut lachend Laut lachend
(Abgesehen davon, dass lt. Definition ""Unionsbürger sind Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union haben." " UND NUR die Staatsangehörigkeit bestimmt, ob jemand ein EU-Bürger/in ist oder nicht)

2 In Schengen-Visum sind die Sterchen-Bemerkungen NURRR für nicht-deutshe EU-Bürger zutreffend.Laut lachend  Du bringst naturrrrlich die Urteile/Gesetze/Anordnungen, die so was beweißen Laut lachend Durchgedreht

3 Inländerdiskrimierung trifft im Fall von Sterchen-Bemerkungen & Schengen-Visum doch zu. Cool Laut lachend Laut lachend (Obwohl lt. Definition Inländerdiskrimierung ensteht nur dann, wenn jemand grenzüberschreitende Tätigkeit ausübt
(http://www.finanzxl.de/lexikon/allgemeine_Diskriminierungsverbot.html

Inländerdiskriminierung („discimination à rebours“) Was ist Inländerdiskriminierung? Inländerdiskriminierung ist der Zustand, der sich ergibt, wenn der Staatsangehörige eines Mitgliedstaats aufgrund seiner durch den EGV gewährten Grundfreiheiten bei grenzüberschreitender Tätigkeit in einem Land mehr Befugnisse hat als der Staatsangehörige des Gastlandes
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #37 - 04.10.2006 um 21:40:46
 
Fragt euch doch mal, ob das Gezeter hier dem ursprünglichen
Fragenkomplex hilft?

Wer theoretisieren will, bitte im Userforum, dem Fragesteller
hilft das nicht die Bohne in der Parxis.

P.S. ansonsten kommt bald das hier:

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the_andy
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Antwort #38 - 17.12.2007 um 00:33:59
 



Thorsten, Du scheinst hier grundlegend was misszuverstehen!

Also Inländerdiskirminierung ist, wenn ein EU-Bürger in einem Land dessen Staatsangehörigkeit er NICHT hat in diesem mehr Rechte hat/ bessergestellt ist als ein Angehöriger ebendiesen Staates.

Soweit verstanden?

Nimm das mal als Definition, dann kommste nicht immer durcheinander.
Natürlich gibt es da immer einen grenzüberschreitenden Aspekt, aber der liegt ja genau darin, dass ein Ausländer (EU-Bürger der NICHT die Staatsangehörigkeit des Landes hat in dem er sich aufhätlt) sich in einem EU-Land aufhält dessen Staatsbürgerschat er nicht hat. Also muss er ja irgendwie eingereist sein. Auch wenn nicht, wenn er die geerbt hat, die Staatsangehörigkeit, hat er diese EU-REchte.
Diesen muss es nichtmal konkret geben. Es reicht schon, wenn er nur hypotheisch existierte: Allein, dass er wenn er hier seine Rechte in Anspruch nehmen wollen WÜRDE, mehr Rechte HÄTTE als ein De in De heißt, das Inländerdiskriminierung vorliegt.
Das heißt, Du als De in De brauchst dafür keine Grenzen zu überschreiten. Eher umgekehrt:
Überschreitest Du sie, kann es sein, das Du doch in den Genuss dieser Rechte kommst (siehe der von Dir angeführte Fall Singh)
Da überschreitest Du eine Grenze, bist dann EU-Ausländer in dem anderen LAnd. Kannst also die EU-Freizügigkeitsrechte, Die Du in De nicht hast wahrnehemnen können, nun doch wahrnehmen.
Und nach Deiner Rückkehr gelten sie weiter.
Verlässt Du allerdings das Land nicht, hast Du diese Rechte als De in De NICHT!!!
wirst also als Inländer diskriminiert => Inländerdiskriminierung


Übrigens Österreich hat für sich, die Inländerdiskriminierung verboten!


Für ausländ. Familienangehörige von Deutschen, die nicht EUler sind gilt das Aufenthaltsgesetz, u.a.
Für EU-Ausländer das Freizügigkeitsgesetz/EG (die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie zur PerosnenFreizügigkeit)
Dieses gilt eindeutig NICHT für Deutsche in De.

Natürlich hast Du Recht, dass Deutsche auch in De Unionsbürger sind, und Ihnen die Uniopnsbürgerschaft nicht aberkannt/aufgehobe/ausser Kraft gesetz o.ä. wird.

ABER:
DAs Freizügigkeitsgesetz/EG gilt NICHT für ALLE Unionsbürger, sondern nur für
Ausländer, die Unionsbürger sind
(siehe §1 - Geltungsbereich)

Als De bist Du zwar Unionsbürger, aber in Deutschland, dem Geltungsbereich dieses Gesetzes, bist Du als Deutscher KEIN Ausländer, ergo auch kein Ausländer, der Unionsbürger ist!  => kein Freizügigkeitsgesetz/EG für Dich und Deine angehörigen Griesgrämig So scheiße dass auch ist.
(Ausländer ist in Deutchland per definitionem, wer NICHT die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Sogar wenn Du als Doppelstaatler/Mahrstaatler die dt. und eine oder mehrere an.d Staatsbürgerschft(en) besitzt, bist Du kein Ausländer mehr, und das Freizügigkeitsgesetz/EG findet auf DIch keine Anwendung.
Allerdings könnte ein Doppel-/Mehrstaatler vor europäischen Gerichten die sich aus den europ. Grundfreiheiten und betreffenden Richtlinien ergebenden Rechte freilich einklagen, auch wenn diese auf ihn in der nationalen umsetzung des EU-Rechts keine Anwenudung finden - aber ntürlich NUr wenn er die Staatsbürgerschaft eines weiteren EU-Staates innehat.)

Da hilft kein Jammern und argumentieren, das ist EINDEUTIGE REchtslage: Du bist als Deutscher in De KEIN Ausländer, der die Unionsbürgerschft innehat. Sorry. Und das gestz gilt nunmal NUR für diese und deren Fam-Angeh.

Ich hoffe, es ist jetzt etwas klarer geworden, für Dich.

A.
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Antwort #39 - 17.12.2007 um 00:46:13
 
Huhu und willkommen im Forum,

Thorsten ist seit ca. 6 Monaten im Forum nicht mehr aktiv (siehe Profil) und wird deine Antwort wahrscheinlich nicht mehr lesen, deshalb der Hinweis:

"Vorm Posten auf das Datum des Threads achten, wenn man welche mit Hilfe der Suchfunktion wieder ausbuddelt Zwinkernd"

Aloha
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Antwort #40 - 17.12.2007 um 06:50:10
 
Bevor noch tiefer gebuddelt wird

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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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