Ich suche vergeblich Informationen welche Unterlagen beim Visumantrag mitgegeben werden müssen wenn man mit einem EU-Bürger verwandt ist.
Situation ist ich bin Deutsche und mein Mann Marokkaner.
Beim Konsulat heisst es immer die "normalen Unterlagen" aber was sind die "normalen Unterlagen?."
Das Visum wird in der Form des Schengenvisums erteilt und ist gleichermaßen für alle Staaten des Schengener Durchführungsübereinkommens gültig.
Die nachfolgende Liste der vorzulegenden Unterlagen ist nicht abschließend, die Botschaft behält sich vor, zusätzliche Unterlagen fordern zu können.
Über Ihren Antrag wird auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen entschieden. Sie haben keinen Anspruch auf Erteilung des Visums.
Fotokopien und Passfotos können Sie gegen Bezahlung auch in der Visastelle fertigen lassen.
Folgende Unterlagen sind für den Visumantrag vorzulegen:
1. ein leserlich ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
2. zwei biometriefähige Passfotos neueren Datums
3. Ihr marokkanischer Reisepass mit einer Fotokopie. Die Gültigkeit des Passes muss die Dauer des geplanten Aufenthalts um mindestens 3 Monate überschreiten
4. Ihre marokkanische Identitätskarte (CIN) mit einer Fotokopie
5. Nachweise über Reisezweck und –ziel:
- Für einen Besuchsaufenthalt:
Eine von der Ausländerbehörde ausgestellte Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66-68
AufenthG, die nicht älter als 6 Monate sein darf, sowie Nachweise zur Ihrer Beziehung zum Einladenden
(z. B. bei Verwandtschaft: Familienbuch, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)
- Für einen Tourismusaufenthalt:
Nachweise zum Verlauf des Aufenthalts wie z. B. Bestätigung des Reiseveranstalters, feste Hotelreservierungen, Bestätigung über Devisenumtausch, Flugscheine
6. Angaben zu Ihrer eigenen familiären Situation in Marokko (wie z. B. ledig, verheiratet, Kinder) mit entsprechenden Nachweisen (Heiratsurkunde, Familienbuch)
7. Angaben zu Ihrer eigenen wirtschaftlichen Situation in Marokko (wie z. B. Beruf, Vermögen, Eigentum, regelmäßige Unterhaltszahlungen, Schul- oder Universitätsbesuch) mit entsprechenden Nachweisen (Arbeits- und Gehaltsbescheinigungen, Grundbuchauszüge, Kontoauszüge, Unterlagen der CNSS, Steuer)
8. Urlaubsgenehmigung bei Nichtselbständigen und Schülern
9. Reise-Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 EUR für Arzt- und Krankenhauskosten nachweisen
10. Minderjährige benötigen eine Reisegenehmigung des / der Sorgeberechtigten. Visumsanträge von unter 16jährigen müssen von dem / den gesetzlichen Vertreter(n) unterschrieben werden.