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Einladung einer Kolumbianerin (Gelesen: 4.266 mal)
Colombiana-Lover
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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28.09.2006 um 15:28:15
 
Hallo an alle!

Ich war in Kolumbien um Urlaub zu machen und habe ein nettes Mädchen kennengelernt. Ich würde sie gerne im Februar für ca. 6-8 Wochen nach Deutschland zu mir nach Hause einladen um sie besser kennenzulernen. Eine Verpflichtungserklärung kann ich ihr ohne Probleme zuschicken, da ich Beamter bin und über ein regelmässiges, sicheres Einkommen verfüge.

Doch nun das "kleine" Problem: Sie hat einen befristeten Arbeitsvertrag bis Ende Dezember. Das heisst, im Februar hat sie wahrscheinlich keine feste Arbeitsstelle. Ist eine feste Arbeitsstelle Vorraussetzung für die positive Bewertung der Rückkehrbereitschaft? Wenn ja, wie sollte sie dann 6-8 Wochen Urlaub machen, wenn sie eine Arbeit hat? Wie stehen in so einem Fall die Chancen für die Bewilligung eines Besucher-Visums? Wer hat Erfahrung im Einladen von Personen aus Südamerika?

Vielen Dank für Antworten

P.S. Ist eine Verpflichtungserklärung eine Einladung oder muss ich dafür extra etwas schreiben?
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gschwarz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 28.09.2006 um 17:17:42
 
Ich würde empfehlen, einfach mal bei der Botschaft per Email anzufragen und den Sachverhalt detailliert darzulegen. Nach meiner Erfahrung mit der Botschaft Bogotá antworten sie eigentlich immer recht schnell:

visa@bogo.diplo.de


Das Merkblatt der Botschaft für Schengen-Visa (in Spanisch) ist hier; weitere Informationen zum Visa-Verfahren, insbesondere zur Terminvereinbarung finden sich hier.

Ich denke mal, zur Beurteilung der Rückkehrbereitschaft kommt es auch darauf an, was für ein Job das ist, wie das Gehalt ist, wie leicht wieder eine Anstellung nächstes Jahr in diesem Beruf gefunden werden kann, wieviel Geld auf dem Bankkonto Deiner Freundin in Kolumbien ist, ob Immobilienbesitz in Kolumbien besteht, usw. Natürlich ist ein auslaufender Arbeitsvertrag nicht optimal. Das Unternehmen hat aber keine Absichten, Deine Freundin nächstes Jahr - bzw. nach 8 Wochen unbezahlter "Deutschland-Urlaubs-Pause" - wieder einzustellen? Falls schon, könnte eine Wiederbeschäftigungs-Bestätigung des Arbeitgebers helfen.

Zeitlich befristete Arbeitsverträge sind in Kolumbien nämlich sehr häufig, aber verbunden mit einer Bestätigung der anschließenden Weiterbeschäftigung durch den Arbeitgeber kein Problem. In so einem Fall kann ich aus erster Hand über mehrere problemlos erteilte Schengen-Visa berichten, sogar ohne Verpflichtungserklärung aus Deutschland bei entsprechendem Gehalt.

Wenn eine Verpflichtungserklärung vorgelegt wird, braucht es normalerweise keiner weiteren Einladung. Ein formloses Schreiben von Dir an die Botschaft würde aber natürlich nicht schaden.
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Colombiana-Lover
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 28.09.2006 um 17:28:43
 
Tja, das hört sich leider gar nicht gut an. Sie arbeitet zwar für die Stadtverwaltung Cartagena, aber wird wahrscheinlich nächstes Jahr keine Anstellung mehr bekommen. Macht aber ja auch keinen Sinn, sich neue Arbeit zu suchen, da sie ja dann auf keinen Fall im Februar 6 - 8 Wochen Urlaub bekommt. Und so übermässig viel Geld is auch nicht vorhanden. Sie arbeitet jetzt nebenbei in einem Restaurant als Bedienung um sich den Flug nach Deutschland und zurück finanzieren zu können. Dann schaut das ganze wohl sehr aussichtslos aus. Ein Rückflugticket ist ja wohl auch keine Bestätigung für den Rückkehrwillen obwohl dieser Nachweis beim Antrag ja erbracht werden muss.

Noch irgendwelche Möglichkeiten???
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Mick
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Antwort #3 - 28.09.2006 um 17:34:42
 
Hoi,
möglicherweise ist es sinnvoll, dass Du Dich an
die Botschaft wendest und die "Lage" mit erklärst.
Man hört häufiger, dass die Bestätigung durch den
"Gastgeber" hilfreich ist. Muss nix bringen, kann
aber.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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gschwarz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 28.09.2006 um 17:42:54
 
Mick schrieb am 28.09.2006 um 17:34:42:
Hoi,
möglicherweise ist es sinnvoll, dass Du Dich an
die Botschaft wendest und die "Lage" mit erklärst.
Man hört häufiger, dass die Bestätigung durch den
"Gastgeber" hilfreich ist. Muss nix bringen, kann
aber.


Genau das meine ich auch: einfach die Botschaft anschreiben, alles erklären und mit offenen Karten spielen. Das sind die einzigen, die Dir sagen können, ob es wirklich "aussichtslos" ist, oder welche Empfehlungen sie sonst haben. Viel Erfolg!
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Antwort #5 - 28.09.2006 um 21:10:08
 
Vielen Dank schon mal für eurer Tipps. Allerdings jetzt mal im Ernst: Seht ihr da wirklich eine reelle Chance? Wie sollte das denn aussehen, wenn ich mich an die Botschaft wende? Förmlicher Brief oder Email? Und vorallem, was soll ich denen schreiben? Das meiner Meinung nach ein Rückkehrwille gegeben ist?

Andere Möglichkeit: Wie würde es denn aussehen, wenn meine Freundin das Visum Mitte Dezember beantragen würde. Zu einem Zeitpunkt, wo sie noch arbeitet? Und dann Ende Januar oder Anfang Februar nach Deutschland reisen würde? Wäre das legal? Ich meine, man muss sich doch frühzeitig um ein Visum bemühen.
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Einbeck
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Antwort #6 - 28.09.2006 um 21:43:50
 
Kolumbianer sollten das Visum aus Verfahrensgründen immer mindestens 14 Tage vor Reisetermin beantragen, besser sogar noch früher, Kolumbien gilt als sogenannter Risikostaat für den Schengener Bereich.

Empfehle einen Blick auf die Homepage der Botschaft.

http://www.deutsche-botschaft-bogota.de/de/botschaft/abteilungen/visa.html

http://www.deutsche-botschaft-bogota.de/de/download/InfoBlattSchengenVisumFeb06_...

Reele Chancen? Rückkehrbereitschaft?

Du machst eine Verpflichtungserklärung, dazu gehst Du zur ABH.
Die Krankenversicherung (Schengen Pflicht Wert: 30.000 Euro) machst Du am besten in Deutschland evtl beim ADAC oder anderen.
Dann schickst Du Ihr eine Einladung (mit Deiner Anschrift und Telefonnummer) dies alles zusammen legt Sie der Botschaft bei Visabeantragung vor.

Dazu bringt Sie Nachweise zu Ihrer Person:
wie Gehaltsnachweis, Arbeitsnachweis oder/und Urlaubsbescheinigung (Bestätigung für Urlaub), Kontoauszüge der letzten 3 Monate mit.
Nachweise von Vermögen, Eigentum oder Grundeigentum sind evtl auch nützlich.

Zu den Chancen, das Paket, die Unterlagen, werden in Ihrer Gesamtheit beurteilt.
Da werden auch vorherige Auslandsreisen nach Europa oder in die USA berücksichtigt.
Sicherlich kann Sie auch schon im November für eine Reise im Januar beantragen, nur 6-8 wochen, so lange Urlaub haben wenige, da kann man auch mißtrauisch werden.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #7 - 28.09.2006 um 21:46:09
 
Hallo Einbeck
lies dir mal bitte meine anderen beiden Beiträge durch. Da ist das Hauptproblem bezüglich Arbeit und Vermögen schon beschrieben. Besser gesagt, genau das ist mein Problem.
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Antwort #8 - 28.09.2006 um 21:55:04
 
Natürlich habe ich das gelesen.
Meine Antwort ist pauschal.

Bei Antragstellung im November oder Dezember hat Sie noch Arbeit oder?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #9 - 28.09.2006 um 21:55:47
 
ja, ihr Arbeitsvertrag geht bis Ende Dezember.
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Antwort #10 - 28.09.2006 um 22:09:59
 
Allgemein würde ich ein Schreiben beilegen,
wo Du  Sie zu Dir einlädst um Dich für Deine Zeit bei Ihr und Ihrer Familie in Kolumbien zu revanchieren, deshalb möchtest Du Ihr Deutschland zeigen.

Sie belegt Arbeitsplatz und Einkommen.
Evtl. hat Sie ja auch nach Rücckehr schon wieder Arbeit in Aussicht.

Ansonsten kannst Du jederzeit mit Bogota in Kontakt treten und ddenen offen und ehrlich die Situation schildern.
Aussichtslos ist es nicht.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #11 - 28.09.2006 um 22:14:31
 
@Einbeck: Sprich, Sie soll das Visum noch vor Ablauf des Jahres beantragen. Falls es abgelehnt wird, trete ich per Email mit der Deutschen Botschaft in Bogota in Kontakt und erkläre denen, dass Sie die Zeit ohne Arbeit nutzt, sich Deutschland anzuschauen und mich zu besuchen und nach Ihrer Rückkehr (Rückflugticket wird ja eh verlangt) wieder Arbeit zu suchen.
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Einbeck
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Antwort #12 - 28.09.2006 um 22:15:57
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 28.09.2006 um 23:21:45
 
Hi,
ja,ja, so fing bei mir auch alles an und jetzt bin ich mit einer Kolumbianerin verheiratet.
Ich denke jeder Fall ist hier anders. Ich habe gute Erfahrungen gemacht, die Botschaft in Bogota anzumailen. Die antworten wirklich schnell.
Meine Frau hatte damals als Schauspielerin weder Einkommen noch feste Arbeit. Allerdings hat ihr ein Filregisseur anstehende Arbeiten nach der Rückkehr bescheinigt. So etwas hilft also, vielleicht kennt Sie ja irgendjemanden mit einem kleinen Unternehmen.
Ausschlaggebend für den positiven Visabescheid waren die vorhandenen Reisen ins Ausland, auch in die USA und Europa.

Du hast im Moment ja auch nicht viele Möglichkeiten. Halte alle Formalien ein, schreibe vorher die Botschaft an und erkläre alles sachlich.  Leider verstecken sich halt viele Kolumbianer in Spanien, deshalb ist das auch eher ein Risikostaat.

Viel Glück noch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #14 - 28.09.2006 um 23:26:43
 
Einbeck schrieb am 28.09.2006 um 22:09:59:
offen und ehrlich die Situation schildern.


Das ist nach meiner Erfahrung sowieso das Wichtigste. Mit voller Ehrlichkeit hat man mehr Aussicht auf Erfolg, als wenn man versucht, zu tricksen, z.B. im Dezember das bald auslaufende Arbeitsverhältnis als dauerhaft darzustellen.

Kannst ruhig auch vor Antragstellung schonmal eine formlose Email an die Botschaft schicken und die Sache darlegen, genau wie Du's hier im Forum gemacht hast. Dann bekommst Du vielleicht den einen oder anderen Hinweis, wie Ihr die Sache am besten angehen könnt. Natürlich immer verbunden mit dem Vorbehalt, dass eine Entscheidung erst getroffen werden kann, wenn der Antrag und alle Unterlagen vorliegen.

Wie don_andres gesagt hat: auch ich habe eigentlich nur gute Erfahrungen mit der Botschaft Bogotá gemacht.

Und es scheint ja hier im Forum außer mir doch noch etliche kolumbianisch-verheiratete Deutsche zu geben  Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 28.09.2006 um 23:39:55 von gschwarz »  
 
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