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einbuergerung und student (Gelesen: 1.371 mal)
d.m.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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26.09.2006 um 21:39:02
 
Hallo,
ich brauche kurz Hilfe... Ich bin 23 Jahre alt, in Deutschland geboren und habe immer in Deutschland gelebt. Habe momentan einen bosnischen Pass mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung. Ich habe nach dem Abitur sofort mit dem Studium begonnen und bin zur Zeit im 9. Semester (also noch Regelstudienzeit). Ich ueberlege nun, die deutsche Staatsangehoerigkeit zu beantragen. Nach dem neuen Gesetz gilt nun aber, dass alle Antragsteller ab 23 Jahre nachweisen muessen, dass sie selber ihren Lebensunterhalt verdienen. Leider steht nichts fuer Studenten dort, denn ich kann (logischerweise) noch nicht selber fuer meinen Lebensunterhalt aufkommen. Weiss jemand, ob fuer Studenten eine Ausnahmeregelung gilt?
Besten Dank
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Ralf
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Antwort #1 - 26.09.2006 um 22:11:21
 
d.m. schrieb am 26.09.2006 um 21:39:02:
Nach dem neuen Gesetz gilt nun aber, dass alle Antragsteller ab 23 Jahre nachweisen muessen, dass sie selber ihren Lebensunterhalt verdienen.


Das ist erstens nicht neu und zweitens auch nicht ganz richtig: Zwar ist nach § 10 StAG Voraussetzung, dass der Antragsteller "den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann", aber davon gibt es zwei Ausnahmen. Eine hast du selbst genannt, das ist die Altersgrenze von 23 Jahren.
Die andere Ausnahme ist, wenn der Antragsteller "aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund den Lebensunterhalt nicht ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann."

Schädlich ist also nur der Bezug von Sozialhilfe oder ALG II, und das auch nur dann, wenn der Grund dafür vom Antragsteller selbst zu vertreten ist.
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d.m.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 27.09.2006 um 14:05:38
 
Das bedeutet also, dass ich die deutsche Staatsangehoerigkeit "ohne Probleme" bekommen muesste bzw. dass ich bezueglich des Lebensunterhalts (den ich ja noch nicht selber aufbringen kann) keine Probleme haben muesste. Denn die anderen Kriterien erfuelle ich alle.
Besten Dank nochmals!
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Antwort #3 - 27.09.2006 um 21:45:02
 
Ein Problem könnte aber an anderer Stelle lauern, nämlich bei der erforderlichen Entlassung aus der bosnischen Staatsangehörigkeit. Melde dich dann zu gegebener Zeit wieder.
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