Monique schrieb am 26.09.2006 um 22:07:50:Ach ja, davon hab ich doch schon mal irgendwo gelesen...
...in einer Broschüre der Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen.
Kann sein, vielleicht auch hier im Forum? Erwähnte das schon mal-
Zitat:Ist auch eine Möglichkeit. Die macht aber nur Sinn, wenn alles schnell geht, und aus 7 nicht wieder 8 Jahre werden.
Ich hoffe aber, dass er keinen Sprachkurs mehr braucht, sondern nur einen zusätzlichen Orientierungskurs besuchen und dann noch eine Prüfung ablegen soll, sehe ich das richtig?
Wenn die Deutschkenntnisse bereits ausreichend sind, könnte das so klappen. Am besten dazu mal beim örtlichen Kursträger informieren.
Zitat:Soweit ich verstehe, ist es für ihn nur auf postalischem Wege möglich, denn persönlich würde er niemals hingehen.
Wenn der persönliche Antrag schon nichts bringt: ein mit der Post gestellter noch weniger. Ich würde davon abraten, denn es bringt überhaupt nichts.
Zitat:...dass er seine bisherige StA aufgibt oder verliert.
Auch eine der Voraussetzungen, wovon aus zweierlei Gründen abgesehen wird, bei Iranern sowieso nach § 12 Abs. 1 Nr. 2
StAG, beui Asylberechtigten nach § 12 Abs. 1 Nr. 6. Bei Iranern kann aber wie gesagt wegen dieses Abkommens erst davon abgesehen werden, wenn ein Anspruch vorliegt,
Zitat:Wenn das alte deutsch-iranische Abkommen dann nicht mehr gilt, kann er vom §12 Abs. 1 Gebrauch machen und seine iranische StA beibehalten?
Ja. § 12 Abs. 1 Nr. 6, um genau zu sein.
Das Abkommen wurde übrigens seitens der Bundesregierung schon lange gekündigt, damit es außer Kraft treten kann, muss aber das iranische Parlament noch zustimmen. Darauf warten wir nun schon einige Jahre, aber vielleicht passiert ja doch noch mal etwas.