ChicaLoca schrieb am 27.09.2006 um 08:29:13:wie kommst du darauf, dass ein visum, welches von der deutschen botschaft für den ehegatten eines eu-bürgers ausgestellt wurde, kostenlos sein soll ? ? ?
Zitat:Richtlinie 2004/38/EG
Art. 5
(2) Von Familienangehörigen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 oder gegebenenfalls den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften lediglich ein Einreisevisum zu fordern. Für die Zwecke dieser Richtlinie entbindet der Besitz einer gültigen Aufenthaltskarte gemäß Artikel 10 diese Familienangehörigen von der Visumspflicht.
Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um diesen Personen die Beschaffung der erforderlichen Visa zu erleichtern. Die Visa werden so bald wie möglich nach einem beschleunigten Verfahren
unentgeltlich
erteilt.
ronny schrieb am 27.09.2006 um 08:45:29:Ich bin mir auch nach der gestrigen Diskussion im Chat immer noch nicht sicher, ob MRAX überhaupt an den Schengen-Aussen-Grenzen greifen kann
Warum nicht, man muss nur geltend machen, auch im
ersten Land der Einreise Dienstleistungen in Anspruch
nehmen zu wollen
Zitat:handelt es sich hier nicht um ausländische Ehegatten von EU-Bürgern die in deren EU-Land (ausserhalb von Schengen) eine
AE haben und dann Visafrei einreisen können, wenn der EU-Bürger umzieht?
Nein, siehe Ausgangspost. Sie leben in Südafrika.
gschwarz schrieb am 26.09.2006 um 21:22:57:Vielleicht war der Botschaft zunächst nicht bewusst, dass es sich um die Frau eine Niederländers handelte?
Oder lag kein Nachweis vor? Solange die Frage nicht be-
antwortet ist, kann nur noch spekuliert werden. Aber ver-
mutlich auch dann,
wenn sie beantwortet wurde