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Kinder-Einbürgerung (Gelesen: 1.574 mal)
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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26.09.2006 um 07:54:49
 
Hallo und Herzlichen Dank für diesen Forum

Meine Frage ist ob Kinder einer frisch eingebürgerter Ausländer automatisch deutschen sind, oder sollen sie irgend welche Voraussetzungen erfüllen.
einer der Beide Kinder hat 6 Jahr und ist im Ausland geboren, der andere hat 6 Monaten und ist in Deutschland geboren (vor der Einbürgerung des Vaters).



vielen Dank für Ihre Antwort




 
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 26.09.2006 um 08:15:11
 
Hallo,

die Kinder wären falls sie vor der Einbürgerung eines Elternteils geboren wurden, nur dann deutsche Staatsangehörige, wenn sie mit ihm zusammen eingebürgert wurden.
Im Fall einer Geburt nach der Einbürgerung erhalten sie automatisch durch Abstammung die deutsche Staatsangehörigkeit.

Evtl. käme noch ein Erwerb aufgrund des § 4 Abs. 3 StAG in Frage, müßte man den genauen Sachverhalt zu kennen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 26.09.2006 um 08:42:46
 
vielen Dank Ronny für Deine Antwort.


Zitat:
''Evtl. käme noch ein Erwerb aufgrund des § 4 Abs. 3 StAG in Frage, müßte man den genauen Sachverhalt zu kennen.''

kommt leider nicht in Frage, da der Vater beim Geburt des kindes keine unbefristete Aufenthalterlaubnis hat.

Wissen sie vielleicht ab wann kann man die deutsche Staatangehöriskeit für Kinder beantragen ???? nach 3 Jahr Aufenthalt in Deutschland wie im § 5  steht.

Aber dises Paragraph ist  für Kinder die, vor dem 1. Juli 1993 geborene sind. unentschlossen

vielen Dank Ronny

Array  Smiley
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #3 - 26.09.2006 um 08:55:36
 
§ 5 kommt hier überhaupt nicht ins Spiel, da geht es um nichtehelliche Kinder von deutschen Vätern, die die deutsche StA damals noch nicht automatisch erwerben konnten, daher das im § genannte Datum.


Zitat:
kommt leider nicht in Frage, da der Vater beim Geburt des kindes keine unbefristete Aufenthalterlaubnis hat.

Die Mutter auch nicht?

Zitat:
Wissen sie vielleicht ab wann kann man die deutsche Staatangehöriskeit für Kinder beantragen ????

§ 10: 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt.

Wieso wurde denn nicht die Miteinbürgerung beantragt? Dafür ist es nun zu spät, aber evtl. geht's ja noch, wenn der andere Elternteil die Einbürgerung beantragt.
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 26.09.2006 um 09:30:27
 
Danke Ralf  Smiley

Zitat:
Die Mutter auch nicht?


Ja

Zitat:
Wieso wurde denn nicht die Miteinbürgerung beantragt? Dafür ist es nun zu spät,


Beim Einburgerungs des Vaters war der 6 Jährigen Kind noch nicht 3 Jahren in Deutschland gewesen (also Kein Anspruch:  so hat der Sachbearbeiter gemeint)
Beim 6 Monatigen Kind habe ich einfach nicht versucht.  unentschlossen

Zitat:
geht's ja noch, wenn der andere Elternteil die Einbürgerung beantragt.


Das ist die einzige möglichkeit, die es bleibt.


Vielen Dank an Euch alle  Smiley

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