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Einbürgerung + Wohnsitz (Gelesen: 2.018 mal)
Dias
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung + Wohnsitz
25.09.2006 um 16:29:51
 
hallo Zusammen,

am 22.08.1999 bin ich nach Deutschland aufgrund des Beginns meines Studiums eingereist.
Meine erste Aufenthaltsbewilligung (Zwecks Studiums) bekam ich am 20.10.99.  In der Zeit zwischen Okt.2001 und Jul.2006 habe ich Informatik studiert
und auch sehr erfolgreich abgeschlossen (Note 1.3). Seit 01.06.2006 arbeite ich als IT-Berater bei einer Firma in München.
Ich nahm bereits an einem Integrationskurs teil und habe ihn erfolgreich abgeschlossen.
Seit dem 07.2006 habe ich eine Aufenthaltserlaubnis nach §18, die bis 07.2009 gültig ist.

Am 19.10.2006  werde ich das 7. Jahr meines in Deutschland ununterbrochenen Aufenthaltes vollenden. Das Problem ist -wie du es weisst- in Bayern werden die Studienzeiten für die Einbürgerung nicht angerechnet. Deswegen würde ich gerne den Antrag zur Einbürgerung woanders stellen. Dafür würde ich eine eigene Wohnung mieten, und somit dort den Hauptwohnsitz anmelden, sodass ich den Antrag für die Einbürgerung dort stellen kann / darf.

Meine Frage ist: Könnte das ein Problem sein, dass ich meinen Hauptwohnsitz wo anderes habe als der Ort der Firma, bei der ich arbeite.
Bei meiner Arbeit wird nicht vorausgesetzt in München zu wohnen, da ich beim Kunden vorort tätig bin. 
Ein Bescheinigung dafür kann ich von meinem Arbeitsgeber ausstellen lassen.

Ich hoffe ich habe euch mein Problem gut erkären können.
Für eure Antwort bedanke ich mich im Voraus.

viele Grüße

Dias
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 25.09.2006 um 16:43:34
 
Wer Lust hat, darf jeden Tag gerne 400 km im Auto zur Arbeit und zurück fahren. 80-150 km pro Strecke sind hier (strukturschwache Region) zumindest nicht so ungewöhnlich.
Darfst halt nur nicht schwindeln: d.h. Hauptwohnsitz verlegen (in 11 qm Rattenloch für wenig Geld), aber in Wirklichkeit am Nebenwohnsitz (Penthouse-Suite mit eigenem Whirlpool) leben.
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Dias
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 25.09.2006 um 17:04:05
 
Danke für die Anwort,
Ich möchte mir eine ordentliche Wohnung für meinen Hauptwohnsitz nehmen Smiley

viele Grüße

Dias
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maki
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Antwort #3 - 25.09.2006 um 17:10:06
 
Zitat:
Das Problem ist -wie du es weisst- in Bayern werden die Studienzeiten für die Einbürgerung nicht angerechnet.

Das ist kein Problem, sondern gut so.
In Bayern können diese Zeiten angerechnet werden.
Woanders wird auch nur die hälfte dieser Zeiten angerechnet werden, du kommst also nicht auch die erforderlichen Zeiten, selbst mit dem Beschiss.

Was ist eigentlich so schlimm daran die gesetzlichen Vorrausetzungen zu erfüllen bevor man sich Einbürgern lässt?
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Dias
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 25.09.2006 um 17:21:04
 
maki schrieb am 25.09.2006 um 17:10:06:
Das ist kein Problem, sondern gut so.
In Bayern können diese Zeiten angerechnet werden.
Woanders wird auch nur die hälfte dieser Zeiten angerechnet werden, du kommst also nicht auch die erforderlichen Zeiten, selbst mit dem Beschiss.

Was ist eigentlich so schlimm daran die gesetzlichen Vorrausetzungen zu erfüllen bevor man sich Einbürgern lässt?


Verstehe erhlich gesagt nicht, was du mir mit deinem Kommentar sagen willst...
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #5 - 25.09.2006 um 20:53:36
 
Es wurde hier ja schon oft gesagt: Zuständig für einen Einbürgerungsantrag ist
immer die Behörde, in deren Bereich man seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die
Ummeldung des Hauptwohnsitzes pro forma begründet daher keine andere
Zuständigkeit. Und bei Leuten, die z.B. in München ihre Arbeit und dazu eine Neben-
wohnung haben, aber die Hauptwohnung z.B. in Hamburg, wird man da sehr genau hinsehen. Besonders dann, wenn die Person ledig ist.
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