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Einbuergerung nach Paragraph 10 !!! (Gelesen: 1.496 mal)
tom_son
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Beiträge: 21
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbuergerung nach Paragraph 10 !!!
25.09.2006 um 15:36:52
 
Hallo Leute,

Ich bin aus Indonesien und habe ein eigenstaendiges Aufenthaltsrecht nach ParaG 31. Ich habe eine Stelle in England gefunden, aber meine Afnthlts-E laeuft
im Mai-07 ab. Ich habe mich bei der Behoerde erkundigt und ich sollte lieber in
Deutschland taetig sein, wenn ich meinen Aufenthalt verlaengert haben will.

Nun habe ich mir gedacht ueber die Wochenmaerkte mein Glueck auszuprobieren,
aber da kann ich so bei 500 - 600 Euro monatlich verdienen, wovon 200 Euro an Miete (alles inkl.) wegfallen.
Meine Frage lautet, ob ich dann auch ohne KV nach Paragraph 10 einbuergert werden kann und ob die Behoerde da ein Problem machen koennte,
wenn sie sieht, dass ich nur 300 Euro auf der Hand habe, obwohl ich da schon
Recht kommen wuerde.
In meinem Bundesland werden die Stuedienzeiten anerkannt.
Ich habe noch nie irgendeine Unterstuetzung vom Staat im Anspruch genomen.

Gruesse
tommy
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.046

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 25.09.2006 um 20:45:17
 
tom_son schrieb am 25.09.2006 um 15:36:52:
Meine Frage lautet, ob ich dann auch ohne KV nach Paragraph 10 einbuergert werden kann und ob die Behoerde da ein Problem machen koennte,

KV=Krankenversicherung? Gehört nicht zu den Voraussetzungen nach § 10 StAG.

Du wirst aber im Krankheitsfalle ein erhebliches Problem bekommen, spare also
nicht am falschen Ende.

Zitat:
wenn sie sieht, dass ich nur 300 Euro auf der Hand habe, obwohl ich da schon
Recht kommen wuerde.

Bisschen wenig, aber wenn es reicht, um ohne zusätzliche Inanspruchnahme von
Sozialhilfe und ALG II über die Runden zu kommen, dann reicht das.

Das mit England habe ich nicht verstanden. Die Einbürgerung nach § 10 ist nur
möglich, wenn du deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast. Nach der
Einbürgerung kannst du aber ohne Problem nach England oder woanders
hingehen.
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