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Kann ich 4 Staatsbürgerschaften besitzen ? (Gelesen: 6.305 mal)
Balkan Boy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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24.09.2006 um 13:24:01
 
Hi,

das ist ein komplizierter Fall,den ich hier habe.
Ich bin in Deutschland geboren,mein Vater ist halb Slowene und halb Bosnier,meine Mutter Kroatin,und beide haben den Deutschen Pass und mein Vater Slowenisch und Bosnisch bzw meine Mutter Kroatisch.
Jetzt hab ich auch den Kroatischen und Slowenischen Pass,bin also dreifach Staatsbürger,kann ich auch noch den Bosnischen annehmen ?
Hab ausserdem gehört,dass man sich dann auch einen neuen Namen auswählen kann,wenn man in ein anderes Land emigriert.
Bin übrigens 16 Jahre alt.
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maki
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Antwort #1 - 24.09.2006 um 13:47:06
 
Wenn du als Deutscher dich aktiv um eine andere Staatsbuergerschaft bemuehst, verlierst du damit implizit deine detsche Staatsbuergerschaft.
Ausnahmen sind wenn es bei dieser neuen staatsbuergerschaft um einen EU Mitgliedsstaat geht oder es notwendig ist und ueberragendes Oeffentliches Interesse besteht.

Mit anderen Worten: Ja du kannst die bosnische staatsbuergerschaft  beantragen, wuerdest aber deine deutsche verlieren.

Gruss,

maki

Ps: Alle Mehrstaatler dich ich kenne und die bosn. staatsan. haben wollen die bosnische loswerden, gar nicht so einfach...
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Balkan Boy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 24.09.2006 um 14:14:08
 
Kann ich nicht alle 4 zusammen haben ?
Bei 3 ist es ja kein Problem,nur bei 4 weiss ich nicht Bescheid ....
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Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 24.09.2006 um 15:16:59
 
Balkan Boy schrieb am 24.09.2006 um 14:14:08:
Kann ich nicht alle 4 zusammen haben ?
Bei 3 ist es ja kein Problem,nur bei 4 weiss ich nicht Bescheid ....


wenn du die bosnische Staatsangehörigkeit durch Geburt über deinen Vater bekommst, könntest du 4 Staatsangehörigkeiten haben. Solltest du sie aber beantragen müssen, verlierst du am Tag des Antrags die deutsche automatisch.
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Balkan Boy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 24.09.2006 um 15:50:51
 
Ja also mein Vater hat sie ja schon,also würde ich wirklich meine Deutsche verlieren ?
Slowenisch und Kroatisch hab ich direkt bei der Geburt bekommen.
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Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 24.09.2006 um 17:12:11
 
Balkan Boy schrieb am 24.09.2006 um 15:50:51:
Ja also mein Vater hat sie ja schon,also würde ich wirklich meine Deutsche verlieren ?
Slowenisch und Kroatisch hab ich direkt bei der Geburt bekommen.



hallo, ich muss mich da korrigieren, du verlierst die deutsche nicht unbedingt, da du ja noch minderjährig bist. Und wenn du sie verlierst, dann erst mit erhalt der bosnischen. Sorry für meine erste, nicht ganz korrekte Aussage.
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Ralf
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Antwort #6 - 24.09.2006 um 21:26:39
 
Für Minderjährige gelten bezüglich des Verlustes der dt. StA die in § 19 StAG genannten Einschränkungen.

Keine Einschränkungen gibt es bei der Anzahl der Staatsangehörigkeiten, die eine Person besitzen darf. Wenn's Spaß macht, kann man auch 20 Staatsangehörigkeiten haben. Ich frage mich allerdings, wozu das gut sein soll, denn eine Staatsangehörigkeit verleiht nicht nur Rechte, sondern beinhaltet auch Pflichten, z.B. die Wehrpflicht.
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Balkan Boy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 24.09.2006 um 22:39:19
 
Ich kann ja wohl schlecht in 4 Staaten die Wehrpflicht ablegen ...
Also wie ist das geregelt ?
Ich würde am liebsten es hier in DE machen.
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Antwort #8 - 25.09.2006 um 08:14:07
 
Balkan Boy schrieb am 24.09.2006 um 22:39:19:
Ich kann ja wohl schlecht in 4 Staaten die Wehrpflicht ablegen ...


Durchaus theoretisch drin, solange keine bilateralen Abkommen zur Vermeidung hiervon vorliegen. Ein solches Abkommen wäre z.B. das Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und die Wehrpflicht von Mehrstaatern vom 05.12.1969 welches wir m.W. gekündigt haben.

Weder Jugoslawien noch seine Nachfolgestaaten haben dieses Abkommen je unterzeichnet.


Zitat:
Also wie ist das geregelt ?


Für Deutschland gilt erstmal das deutsche Wehrrecht, ob Du darüberhinaus auch noch in den Nachfolgestaaten wehrpflichtig bist, regeln diese zunächst mal selbst.

Zitat:
Ich würde am liebsten es hier in DE machen.


Wirst Du auch, keine Angst Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 25.09.2006 um 16:19:09
 
was were wen er volljerig ist und als kroatische statler bosnische pass kriegt verliert er deutsche?????
weil kroatien und bih haben abkomenn über dopelte statsbürgerschaft..
wen er dopelt statler ist deutsch und kroatisch und als kroate in kroatien antrag stelt verliert er trotztem deutsche staatsbürgerschaft..???  Zwinkernd Zwinkernd
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Antwort #10 - 25.09.2006 um 16:24:59
 
Ein Deutscher der als Volljähriger auf seinen Antrag eine andere Staatsangehörigkeit erhält -ohne eine Beibehaltungsgenehmigung zu besitzen- verliert die deutsche Staatsangehörigkeit.

Dabei ist es völlig egal, wieviele weitere Staatsangehörigkeiten er vorher bereits hatte und wie diese Staaten das untereinander geregelt haben.

Wenn er die bosnische dazuerwirbt, ist er Bonisch-Kroatischer Doppelstaater aber kein Deutscher mehr Zwinkernd

Also Finger weg !

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #11 - 25.09.2006 um 16:30:57
 
Danke auf schnele antvort Rony... Smiley
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #12 - 25.09.2006 um 18:42:25
 
Kann man nicht alle behalten ?
Warum soll man seine Deutsche abgeben ?

Kann mir eigentlich die DE Bürgerschaft entzogen werden ?

Weil ich hab Straftaten gemacht und meinem Vater wurde gesagt wenn ihr Sohn so weiter macht wird im seine DE Staatsbürgerschaft entzogen und wenn er dann weiter scheisse baut wird er abgeschoben wie ists da ?
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Antwort #13 - 25.09.2006 um 19:18:27
 
- Behalten kannst du, nur neu erwerben ist problematisch
- Die deutsche StA wird nicht entzogen, sondern geht verloren oder man verzichtet drauf.

Du kannst als eingebürgerter Deutscher lebenslänglich in den Knast, aber abgeschoben wirst du nicht, da du ja Deutscher bist.

Und falls du planst, deinen Namen "reinzuwaschen" indem du irgendwo einen anderen Namen annimmst -> schau nicht so viel fernsehen ...
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Antwort #14 - 25.09.2006 um 20:28:32
 
Zitat:
Weil ich hab Straftaten gemacht und meinem Vater wurde gesagt wenn ihr Sohn so weiter macht wird im seine DE Staatsbürgerschaft entzogen und wenn er dann weiter scheisse baut wird er abgeschoben wie ists da ?

Wie hast du denn die deutsche staatsangehoerigkeit erlangt?
War dein Vater schon deutscher als du geboren wurdest, oder wurde er erst danach eingebuergert?

Ich kenne genug Leute die mussten die Wehrpflicht in Bosnien UND Kroatien ableisten!
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