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Heiraten mit ein Pole  - Problem (Gelesen: 8.097 mal)
inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 21.09.2006 um 15:11:39
 
Janey schrieb am 21.09.2006 um 14:05:38:
Der § 13 Dass Polen ein EU-Land ist bzw. dass seine Bürger EU-Bürger sind ist wohl unstrittig. Gruß, J. Smiley

Jo. Aber wenn ich sage, er ist "nicht EUler, sondern Pole", heißt das, dass er eben noch nicht die vollen Rechte eines Alt-EUlers hat. Unter anderem haben sie halt nicht die vollen FreizügG Rechte.
Ein Franzose ist grundsätzlich freizügig
Ein Pole muss diesen Anspruch erst erwerben.
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inge
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Antwort #16 - 21.09.2006 um 15:18:26
 
Estera_79 schrieb am 21.09.2006 um 14:37:01:
Hallo,und Er bezahlt das regelmesig als raten,daswegen haben uns gesagt,so lange das nicht bezahlt ist bekommt er kein aufenthaltstitel.
Uns wurde auch gesagt,das besser in Polen Heiraten,aber wir zweifeln,ob dann nach er kann hier bleiben und Arbeiten.

1. Mit ABH reden. Evtl klären, ob du als freizügiger EU-Bürger giltst (ALG2 könnte mW ein Problem sein). Ebenfalls klären, ob nach Heirat & Bezahlung der Abschiebekosten die Befristung auf "sofort" Zwinkernd gesetzt werden würde.
2. Wenn man ihn reinläßt darf er voraussichtlich arbeiten, denn entweder bekommt der die AE nach §29 AufenthG ("Nachzug zu Ausländern") oder nach FreizügG. In beiden Fällen berechtigt der Aufenthalt dann auch zur Erwerbstätigkeit.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 21.09.2006 um 15:20:04
 
Estera_79 schrieb am 21.09.2006 um 12:10:46:
mein Freund ist ein Pole,keine Aufhentaltserlaubnis,aber er ist bei seine Mutter in der wohnung angemeldet.


Ist seine Mutter in D freizügigkeitsberechtigt?

Gruß, ULF
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Estera_79
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #18 - 21.09.2006 um 15:36:47
 
hallo.
Seine Mutter ist hier schon ueber 15 jahre,sie war mit ein Deutsche Veheiratet,aber er ist vor paar jahren gestorben und jetzt ist die Witwe.
Sie bekommt eine Witwen Rente und hat sie 400 euro job.
Sie hat auch unbefristete aufenthalterlaubnis.
Sie war mit im in Auslenderamt um sein unterkunft zu unterschreiben,aber wurde abgelehnt,weill 800 euro was Sie bekommt ist zu wenig fuer freizuegigkeitsbescheid.
MfG Estera_79
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 21.09.2006 um 15:56:17
 
Estera_79 schrieb am 21.09.2006 um 15:36:47:
Seine Mutter ist hier schon ueber 15 jahre,sie war mit ein Deutsche Veheiratet,aber er ist vor paar jahren gestorben und jetzt ist die Witwe.


Zu welchen Zeiten hat der Sohn denn bei ihr gelebt? Bis 2000? Ab wann? Wann wurde er volljährig bzw. wann 21?

Könnte die Mutter ihm Naturalunterhalt in Form einer Wohngelegenheit gewähren?

Gruß, ULF
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Estera_79
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #20 - 21.09.2006 um 16:13:17
 
Hallo.
Er ist bei seine Mutter ab 22.08.2005 angemeldet.
Der stivater wollte nicht im anmelden,oder adoptieren und damals war Er ca.18 jahre alt.Mein Freund ist  1976 geboren.
Er hat ein platz zum schlafen bei seine Mutter,ob wohl das wohnung 1,5 zimmer hat.
Bei Auslenderamt haben sie seine Mutter abgelehnt wegen Unterhaltskosten.
Uns geht jetzt darum,ob wir sollen hier in Deutschland Heiraten,oder in Polen.
Wenn wir in Polen Heiraten ist dann nahehr leichter fuer uns,fuer im Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.
MFG Estera_79
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #21 - 21.09.2006 um 23:31:36
 
Saxonicus schrieb am 21.09.2006 um 13:01:50:
Ehefrau Polin, Ehemann Pole und die Kinder auch Polen, kurzum eine polnische Familie. Es erschließt sich mir nicht, wieso diese Familie unbedingt in Deutschland leben will/muß ?
Und mir erschließt sich nicht, warum Du überhaupt in diesem Forum postet...

inge schrieb am 21.09.2006 um 13:37:52:
Weil er als Beitritts-EUler nur dann unter FreizügG fällt, wenn er dem Arbeitsmarkt für mindestens 12 Monate zur Verfügung gestanden hat.
Hat er offensichtlich nicht (Beschäftigung hätte nämlich einer Erlaubnis bedurft), also ist er kein EUler, sondern nur Pole Zwinkernd

inge schrieb am 21.09.2006 um 15:11:39:
Jo. Aber wenn ich sage, er ist "nicht EUler, sondern Pole", heißt das, dass er eben noch nicht die vollen Rechte eines Alt-EUlers hat. Unter anderem haben sie halt nicht die vollen FreizügG Rechte.
Ein Franzose ist grundsätzlich freizügig
Ein Pole muss diesen Anspruch erst erwerben.

Du interpretierst § 13 FreizügG/EU falsch. Unterschiede gibt es nur für Arbeitnehmer. Für Nicht-Erwerbstätige gibt es keinen Unterschied zwischen Alt- und Neu-EU-Bürgern.

Abu
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inge
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Antwort #22 - 22.09.2006 um 07:58:42
 
Zitat:
Du interpretierst § 13 FreizügG/EU falsch

mag sein ... aber wie wäre der anders zu deuten? Es gibt für die Beitrittsländer Übergangsregelungen und ich verstehe §13 so, dass man sich als Neu-EUler halt nur auf FreizügG berufen kann, wenn die genannte Voraussetzung erfüllt ist. Damit fällt dann das komplette Gesetz weg, wenn dem nicht so ist.

Und wir haben es ja gerade nicht mit dem Fall zu tun, dass ein reicher Pole (mit gesichertem LU und KV) "einfach mal so" in D wohnen will, sondern er will/muss ja auch hier arbeiten. Das geht dann aber erstmal nur NACH Erlaubnis durch AA.

BTW, das Niederlassungsrecht gilt auch für Beitrittsländer uneingeschränkt (nach Urteil). Er könnte sich also selbstständig machen, falls er damit Aussichten auf Erfolg hat.
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Mick
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Antwort #23 - 22.09.2006 um 08:37:47
 
inge schrieb am 22.09.2006 um 07:58:42:
mag sein ... aber wie wäre der anders zu deuten? Es gibt für die Beitrittsländer Übergangsregelungen und ich verstehe §13 so, dass man sich als Neu-EUler halt nur auf FreizügG berufen kann, wenn die genannte Voraussetzung erfüllt ist. Damit fällt dann das komplette Gesetz weg, wenn dem nicht so ist.


Hoi,
nein, es fällt nicht weg. Es gibt Einschränkungen bzgl. der
Erwerbstätigkeit, das ist aber auch schon alles. Wenn der
Pole zum Einwohnermeldeamt geht und glaubhaft macht,
dass sein LU einschl. KV gesichert ist, dann bekommt er
von der ABH die FreizügBesch zugeschickt. Natürlich gibt
es ein Problem bei ALG II-Bezug.

Übrigens gibt es nicht nur § 29 AufenthG oder FreizügG,
sondern ggf. auch einen MischMasch. Freizügigkeitsbe-
scheinigung mit Auflage nach § 29 Abs. 5 AufenthG
z.B. kommt gerade bei Polen regelmäßig vor. Frei nach
dem Motto: Wir holen das Optimale raus, siehe Meistbe-
bünstigungsklausel im § 11 FreizügG/EU .

Zur Ursprungsfrage möchte ich noch anmerken, dass ein
deutsches Standesamt kaum die Eheschließung bei einem
Polen von einem Aufenthalts"titel" abhängig macht. Kann
ich mir jedenfalls nicht vorstellen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #24 - 22.09.2006 um 09:43:32
 
Zitat:
Kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen.


Hi,

nö ich auch nicht. Sie prüfen zwar zunehmend ob ein rechtmäßiger Aufenthalt vorliegt, aber das dürfte unstrittig sein bei Polen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #25 - 22.09.2006 um 10:53:18
 
Dann verstehe ich den Sinn von §13 nicht ganz, wenn man eh als "Suchender" unter das Gesetz fallen würde.

Außerdem verstehe ich dies dann nicht:
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/einwohner-zentralamt/servi...
Ganz unten. Liest sich für mich wie: Erst Genehmigung für Arbeit, dann Aufenthalt-EG

Genauso wie:
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/E/eu-beitrittsvertrag-beschaeftigung-frage...
Punkt 1.2 und 1.9
Arbeitsgehmigung ist erforderlich (vorher), max Aufenthalt 3 Monate.
Wenn jemand keine Erlaubnis des AA erhält, kann er schwerlich eine Arbeitnehmer-Freizügigkeit erwerben (ein arbeitssuchender Arbeitnehmer ist auch ein Arbeitnehmer IMO), da er ja nicht arbeiten können wird.
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Antwort #26 - 22.09.2006 um 11:11:52
 
inge schrieb am 22.09.2006 um 10:53:18:
Ganz unten. Liest sich für mich wie: Erst Genehmigung für Arbeit, dann Aufenthalt-EG


Hi,
klar, wenn jemand aus den Beitrittsstaaten Freizügigkeit
aufgrund von Erwerbstätigkeit in Anspruch nehmen möchte,
dann gilt obiger Grundsatz.
Mir ging es darum darzustellen, dass Freizügigkeit aber auch
aus anderen Gründen in Anspruch genommen werden kann.
Soweit ich das hier verstanden habe, geht es auch nicht um
einen Aufenthalt wegen Arbeit.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #27 - 22.09.2006 um 15:45:06
 
Hallo.
Von Standesamt haben wir eine liste bekommen,welche papire brauchen wir zum Heiraten,und am ende ist so was:
Zitat:
Zusatzliche Bemerkung:
Der Verlobte hat momentan keinen Aufenthaltstitel,dies muss zwingend vor dder Anmeldung zur Eheschlissung mit dem Auslenderamt geklart werden !

Auslenderamt gibt kein Aufenthaltstitel,so ein antwort haben wir bekommen.
Wir werden noch mal zum Standesamt fahren,und nachfragen,warum brauchen sie das?
Er ist nur hier bei seine muter angemeldet,wegen Postzustelung von amt,und weil Er langer als 3 monate hier ist.
Haben wir noch bei Auslenderamt antworten bekommen:
Zitat:
Heiraten sie in Polen wenn im nicht hier past.
Erstmal denken,dann kinder machen

Habe noch ne frage:
Zitat:
Ab 1999 bis 2002 habe ich befristete Aufenthaltserlaubnis,ab 2002 Unbefristet.

Ist das zusammen berechnet fur dieses 5 jahre was man braucht??
Wir wollen nur eine Familie sein,arbeiten,und fur die kinder sorgen,und aprill/mai kommt noch eine zum versorgen Zwinkernd

Danke fur Alle,die hier Antworten,und Uns weiter Helfen.
MfG Estera_79
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Ulf
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Antwort #28 - 22.09.2006 um 15:52:39
 
Estera_79 schrieb am 22.09.2006 um 15:45:06:
Zitat:
"Heiraten sie in Polen wenn im nicht hier past.
Erstmal denken,dann kinder machen "


Das gab es mündlich?

Schreiben an den Behördenleiter, bei einer Unterredung habest Du den Sachbearbeiter wohl nicht ganz sicher verstanden, ob er inhaltlich hinter den zitierten Äußerungen stehe oder was der Sachbearbeiter wohl gemeint habe oder haben könne?

Ich weiß, jetzt bin ich gemein...

Gruß, ULF
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Estera_79
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Antwort #29 - 22.09.2006 um 16:02:02
 
Hallo.
Die antworten wahren mündlich, wir haben gefragt was sollen wir machen,und haben wir gesagt das eine bekannte von uns hat ohne probleme geheiraten und dann kommt antwort Durchgedrehtann Heiraten sie in Polen wenn ihnen das nicht passt,oder ziehen sie nach Moers,wenn dort einfacher ist.
Wir haben auch gesagt das ich schwanger bin und dann kommt diese antwort:Erstmall Denken,dann Kinder machen.
MFG Estera_79
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