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Stempelaufdruck "Invalid" auf dem Visum (Gelesen: 1.878 mal)
ileol
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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20.09.2006 um 18:40:01
 
Hallo,

mein Bekannter hat eine Frage. Er ist im Moment in Deutschland, hat ein Visum (läuft bald ab) und wollte eigentlich pünktlich Deutschland am letzten Tag der Gültigkeit des Visums verlassen. Er hatte vorher auch ein tschehisches Visum, das Mitte August abgelaufen ist. Er ist in Tschechische Konsulat gegangen um sich zu erkündigen, ob er bis zu 5 Tage in der Tschechischen Republik aufenthalten darf (Transit in die Heimat) und hat nach dem Gespräch in seinem Pass großen Stempelaufdruck auf dem Tschechischen Visum "Invalid". Ist das eigentlich normal, bzw. welche Folgen sind zu erwarten. Heißt es, dass er nie mehr ein Visum bekommt, auch für Schengen??? Für Schengen gibt es wohl andere Merkmale, z.B C1, B2 oder änliches. Was bedeutet eigentlich "Invalid"


Danke für die Antwort
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Saxonicus
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Antwort #1 - 20.09.2006 um 18:59:08
 
Im Englischen bedeutet es ungültig.
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Berthold
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Antwort #2 - 20.09.2006 um 18:59:24
 
Guten Abend,

INVALID = UNGÜLTIG

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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 20.09.2006 um 19:48:24
 
ileol schrieb am 20.09.2006 um 18:40:01:
Er hatte vorher auch ein tschehisches Visum, das Mitte August abgelaufen ist. Er ist in Tschechische Konsulat gegangen um sich zu erkündigen, ob er bis zu 5 Tage in der Tschechischen Republik aufenthalten darf (Transit in die Heimat) und hat nach dem Gespräch in seinem Pass großen Stempelaufdruck auf dem Tschechischen Visum "Invalid".


Hier kommt auch auf abgelaufene AE ein großer UNGÜLTIG-Stempel.

Wenn Dein Bekannter am letzten Tag seines Visums D verlassen will, muß er wohl fliegen, denn für den Transit durch D und CZ braucht man eine Restgültigkeit des Schengenvisums für die Zeit der Durchreise.

Gruß, ULF
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ileol
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 20.09.2006 um 20:11:03
 
ulf schrieb am 20.09.2006 um 19:48:24:
Hier kommt auch auf abgelaufene AE ein großer UNGÜLTIG-Stempel.




Habe ich richtig verstanden, dass ich meinem Bekannten mitteilen kann, dass es alles ganz normal gelaufen ist, obwohl sein Pass jetz schrecklich aussieht, und für ihn keine Auswirkungen hat, sowohl beim Grenzübergang als auch wenn er später wieder Mal ein Schengenvisum beantragt und eireisen will???

P.S. An alle, die hier gepostet haben, vielen Dank
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 20.09.2006 um 21:43:11
 
In meinem Pass befinden sich auch mindestens 10 Visastempel eines bestimmten Staates. Bei der Beantragung eines neuen Visums wurde das benutzte, vorhergehende auch immer ungültig gestempelt. Das trägt m.E. zur besseren Auffindbarkeit des aktuellen Visums und damit zur Beschleunigung der Passkontrolle bei.
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