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Schengen-Visum u. finanzielle Leistungsfähigkeit (Gelesen: 1.633 mal)
Thorsten
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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19.09.2006 um 15:34:06
 
Hallo alle zusammen,

Bei der Suche nach dem finanziellen Leistungsfähigkeitsberechnen im Zusammenhang mit der Abgabe der Verpflichtungserklärung habe ich  das Folgende gefunden:
http://www.r-archiv.de/article2505.html

"
Zitat:
...
Für das Arbeitseinkommen des Antragstellers, der seiner Ehefrau und seinen Töchtern Unterhalt gewährt, gilt gemäß § 850c Abs. 1 ZPO eine Pfändungsfreigrenze von Euro 1.769,03 € (985,15 € + 370,76 € + 2x 206,56 €).
...

"

Die Frage ist, wieso der Beitrag in Höhe von 985,15 € mit berechnet wurde ?

Wieso wurde doch der Beitrag in Höhe von 2.182,15 € lt.
http://www.rechtsrat.ws/gesetze/zpo/0850.htm
http://www.bmj.bund.de/jur.php?zpo,850c
statt  (985,15 € nicht  genommen?

Ich bedanke micht für Eure Hilfe im Voraus:-)
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #1 - 19.09.2006 um 15:49:52
 
985.15 -> eigene Freigrenze ohne alles
2.182,15 -> maximale Freigrenze bei Unterhaltspflichten ( Zitat:
bis zu
!)

also:
Deine Freigrenze + 1. Unterhaltsempfänger + alle weiteren Unterhaltsempfänger
-> kleiner als Maximalbetrag, also gilt das Errechnete von 1.769,03
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #2 - 19.09.2006 um 16:54:50
 
BTW, das ist übrigens das Urteil zum Fall von Blaise's neuem "Freund" aus dem "anderen" Forum Zwinkernd
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Thorsten
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 23.09.2006 um 08:41:35
 
Ich bedanke mich für deine Antwort Smiley
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