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Amerikaner (Gelesen: 5.345 mal)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #15 - 20.09.2006 um 16:28:13
 
Zitat:
Das kommt darauf an, zB. ob er vorhat von der staatlichen Stütze zu Leben  
Es gibt mehr als genug in den vereinigten Staaten die auf darauf angewiesen sind.

Abgesehen davon würde man doch davon ausgehen, das es Leuten, die in ihrem Heimatland politisch verfolgt werden, es einfacher gemacht werden sollte als Leuten, die "einfach so" woanders Lebens wollten.

Mit anderen Worten, wenn es ums "einfach so mal woanders Leben" geht, sollte der Gaststaat etwas davon haben  schliesslich sind das ja keine humanitären Gründe...


Er hat sicherlich nicht vor hier von der staatl. Stütze zu leben  hä? Ebenfalls hat er es nicht nötig dort davon zu leben.

Menschen, die in ihrem Heimatland politisch verfolgt werden, wird es da schon relativ einfach gemacht, oder nicht?! Bekommen sie nicht politisches Asyl? Und wieso geht es nun um politisch Verfolgte?  Schockiert/Erstaunt
Wieso sollte jemand, der "einfach mal so" woanders leben möchte, es denn schwierig haben?!? Schließlich käme er mit a) ganz anderen Voraussetzungen hierher (sprich abgeschlossenem Highschool Diploma, etc.), sowie b) nicht mit dem Wunsch, hier sein weiteres künftiges Leben zu verbringen, oder gar den Staat auszunehmen an finanziellen Mitteln.  Augenrollen Das sieht doch bei den meisten anderen Ausländern anders aus und somit ist es dort eher verständlich, dass härtere Kontrollen/Maßnahmen durchgeführt werden, da sie meist sogar noch ihre komplette Familie mitbringen wollen. Nun denn, wie dem auch sei...ich hoffe man versteht mich nun nicht falsch, dies ist ganz sicher nicht auf alle Ausländer bezogen... Zwinkernd

@Sondra...hmm, das hört sich alles sehr nett an. Mir stellt sich dann nur die Frage, wie jemand seinen Lebensunterhalt, zuzüglich Studienmaterial finanzieren kann, wenn er ausschließlich 90 volle oder 180 halbe Tage arbeitet. Bei einem Stundenlohn von 7 Euro wären dies bei 180 halben Tagen (à 4 Std.) montl. knapp 400 Euro. Wie kann ein Mensch von 400 Euro leben? Sich ein Zimmer leisten, Verpflegung, plus notwendiges Studienmaterial?  unentschlossen
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Ulf
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Antwort #16 - 20.09.2006 um 16:59:35
 
Interessierte schrieb am 20.09.2006 um 16:28:13:
@Sondra...hmm, das hört sich alles sehr nett an. Mir stellt sich dann nur die Frage, wie jemand seinen Lebensunterhalt, zuzüglich Studienmaterial finanzieren kann, wenn er ausschließlich 90 volle oder 180 halbe Tage arbeitet. Bei einem Stundenlohn von 7 Euro wären dies bei 180 halben Tagen (à 4 Std.) montl. knapp 400 Euro. Wie kann ein Mensch von 400 Euro leben? Sich ein Zimmer leisten, Verpflegung, plus notwendiges Studienmaterial?  unentschlossen


Zusätzlich sind studentische Nebentätigkeiten an der Uni, im Wohnheim etc. gestattet. Hatte Sondra so zitiert.

Gruß, ULF
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Antwort #17 - 20.09.2006 um 18:56:18
 
Ja, das hatte ich gelesen, doch muß man die ja erstmal bekommen, was sicherlich auch nicht ganz einfach ist. Es ist ja nicht so, als könnte man hier keine Arbeit für ihn finden. Das wäre absolut kein Problem, da sich im Bekanntenkreis viele befinden, die ihn einstellen würden, doch würde dies sicherlich nicht unter "studentische Nebentätigkeiten" fallen *lol*.

Wenn nun ein Bekannter ihn einstellen wollen würde, er ihm auch schon im Vorfeld einen Vertrag fertigen würde und eben sagt, dass er lediglich ihn für diese Tätigkeit einstellen möchte, würde ihm dies dann ebenfalls verwehrt werden? Oder gäbe es da eine Möglichkeit? Gesetzt dem Fall dies wäre so, wäre es dann vorteilhafter schon in den USA das nötige Visum zu beantragen und nicht erst hier?
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Ulf
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Antwort #18 - 20.09.2006 um 19:35:41
 
Interessierte schrieb am 20.09.2006 um 18:56:18:
Das wäre absolut kein Problem, da sich im Bekanntenkreis viele befinden, die ihn einstellen würden, doch würde dies sicherlich nicht unter "studentische Nebentätigkeiten" fallen *lol*.

Wenn nun ein Bekannter ihn einstellen wollen würde, er ihm auch schon im Vorfeld einen Vertrag fertigen würde und eben sagt, dass er lediglich ihn für diese Tätigkeit einstellen möchte, würde ihm dies dann ebenfalls verwehrt werden?


Private Arbeitgeber fallen vielleicht unter diese Regelung, wenn sie Stundentenwochheime oder Hochschulen betreiben, sonst wohl kaum.

Gruß, ULF
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Antwort #19 - 20.09.2006 um 20:09:57
 
Letzteres bezog sich nun eher auf normalen Aufenthalt, nicht zu Studentenzwecken.  Zwinkernd

Zitat:
Wenn nun ein Bekannter ihn einstellen wollen würde, er ihm auch schon im Vorfeld einen Vertrag fertigen würde und eben sagt, dass er lediglich ihn für diese Tätigkeit einstellen möchte, würde ihm dies dann ebenfalls verwehrt werden?
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ronny
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Antwort #20 - 21.09.2006 um 07:45:51
 
Zitat:
Wenn nun ein Bekannter ihn einstellen wollen würde, er ihm auch schon im Vorfeld einen Vertrag fertigen würde und eben sagt, dass er lediglich ihn für diese Tätigkeit einstellen möchte, würde ihm dies dann ebenfalls verwehrt werden? Oder gäbe es da eine Möglichkeit? Gesetzt dem Fall dies wäre so, wäre es dann vorteilhafter schon in den USA das nötige Visum zu beantragen und nicht erst hier?


Auch dann unterliegt er der ganz normalen Zugangsprüfung zum Arbeitsmarkt wie oben bereits geschildert Zwinkernd

Für Selbständige schwant mir noch was aus dem deusch-amerikanischen Handels- und Schiffahrtsabkommen aus den 50er Jahren, kann aber leider es nicht genauer verifizieren. Da wäre ggf. mal bei der zust. ABH vorzusprechen .

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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