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Einreisestempel im Pass durchgestrichen (Gelesen: 2.162 mal)
jakraba
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18.09.2006 um 08:51:23
 
Eine Bekannte von uns (aus visumplichtigen Nicht-Schengen Land) hat ein gueltiges Schengenvisum fuer 60 Tage (laenger als sie bleiben wird).
Bei der Einreise wollte man sie erst zurueckschicken, weil sie ihre VE nicht mit in der Tasche hatte. Nach einigem Gezeter und Fax von der AB mit der VE liess man sie dann doch rein.
Leider hat sie nicht aufgepasst (woher soll sie das auch wissen) und die Gernzer haben ihr keinen neuen Einreisestempel neben den schon durchgestrichenen gesetzt.

Nun reiste sie innerhalb Schengenland mit dem Flugzeug. Sie kam zurueck und wurde auf dem Flughafen Muenchen von zvilen BGS'lern (die gezielt alle dunkelhaeutigen Passagiere rausgefischt haben, in MUC ist das schoen durch die Glasscheibe zu beobachten) aufgehalten. Diese stolperten natuerlich ueber den Stempel.
Als Abholer konnten wir dann zum Gluek nachhelfen, so dass nachvollziehbar wurde was passiert war... und sie die Nacht nicht in Gewahrsam verbringen musste.

Frage: wie geht man jetzt am besten vor. Der durchgestrichene Stempel scheint ja als verweigerte Einreise aufgefasst zu werden, was definitiv nicht der Fall ist (es gibt im Tagesbuch der Grenzer auch einen entsprechenden Eintrag).
So riskiert sie ja staendig Aerger bei Schleierfahndungskontrollen, hautfarbenspezifischen Kontrollen und vor allem wenn sie mal wieder ins goldene Schengenland reisen will

Jakraba
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Berthold
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Antwort #1 - 18.09.2006 um 09:31:53
 
Guten Morgen,

das ist in der Tat ärgerlich und nachvollziehbar sind auch die Probleme bei einer Kontrolle auch wenn sie wieder ausreist!!!.
Der durchkreuzte Einreisestempel sagt aus, dass an dem betreffenden Tag die Einreise verweigert wurde ( Zurückweisung).
Richtig wäre es gewesen den Stempel zu annullieren und einen neuen anzubringen.

Setze dich doch mal mit der betreffenden Dienststelle in Verbindung (Dienstgruppenleiter geben lassen!!) und schildere den Fall.
Die Grenzbehörde kann dann den Fall nachvollziehen und wird
euch sicherlich eine Bescheinigung bezüglich der legalen Einreise ausstellen; vielleicht sogar den „Einreisestempel“ anbringen.

Gruß
Berthold
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jakraba
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 18.09.2006 um 10:22:45
 
Danke,

ist kompliziert... die Einreisestelle ist am Flughafen in Paris- Orly....
zumindest reist sie dort auch aus, so dass man das dann dort versuchen wird.

...   das erscheint mir ein plausibler Weg zu sein...


jakraba
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Berthold
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Antwort #3 - 18.09.2006 um 10:29:09
 

bin davon ausgegangen, dass sie in Deutschland eingereist ist.

Aber wenn sie wieder über Paris das Schengengebiet verläßt, dürfte es keine großen Probleme geben.

Vile Glück
Berthold
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