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Standesamt weigert sich Geburt zu beurkunden (Gelesen: 3.711 mal)
cara
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
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15.09.2006 um 20:46:05
 
Im Juni 06 wird Tochter von deutschem Vater und seiner "Verlobten" ungeklärter Staatsangehörigkeit geboren.
Die Staatsangehörigkeit der " Verlobten" ist insofern ungeklärt, als sie als Kleinkind in den Kriegswirren mit ihren Eltern aus dem Libanon in die BRD geflüchtet ist.
Weder die Ehe der Eltern, noch die Geburt der "Verlobten" ist im Libanon registriert. Sie hat also auch keinen Pass sondern nur Duldung (seit mehr als 10 Jahren) früher wahrscheinlich Asylbewerber über Eltern.
Deutscher Vater und "Verlobte" haben schon vor Geburt des Kindes bei Stadt Vaterschaftsanerkennung beurkunden lassen und Sorgerechtsregelung getroffen.

Das Standesamt (Geburtsort Wohnsitz Vater) will jetzt die Geburt der Tochter der beiden nicht beurkunden und die Stadt (Wohnsitz Vater) das Kind nicht anmelden. (Hat nur vorläufige Bescheinigung erteilt wegen Zurückstellung der Beurkundung).
Die Eltern der Verlobten haben sich auch unter Einschaltung libanesischer Rechtsanwälte/Notare bemüht ihre Ehe und die Geburt der "Verlobten" registrieren zu lassen. Es wurde dafür auch sehr viel Geld ausgegeben. Aber eine Geburtsurkunde für die " Verlobte" aus dem Libanon, die das Standesamt gerne hätte, ist wohl in absehbarer Zeit nicht zu bekommen. Es gibt jetzt für das Baby keine Anmeldung, kein Kinder- und Erziehungsgeld.
Hilfe Hilfe?
Tip des Standesamtes soll gewesen sein, die beiden sollen nach Dänemark fahren (wie denn ohne Pass?) dort heiraten, zurückkommen und hier ihr eigenes Kind adoptieren. -super was?

Kennt jemand so ein Problem und wie kann man das lösen?
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Ralf
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Antwort #1 - 16.09.2006 um 00:29:30
 
Das Problem gleicht verblüffend diesem hier:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1157206731
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...
 
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tatzi5
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Antwort #2 - 16.09.2006 um 02:02:23
 
dazu paßt das Profil ..

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wurde das hier ungeprüft übernommen ???
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Mick
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Antwort #3 - 16.09.2006 um 02:13:20
 
tatzi5 schrieb am 16.09.2006 um 02:02:23:
wurde das hier ungeprüft übernommen ???


Hoi,
wir prüfen auch nicht die Angabe
"Ehegatte von Ausländer/in".
Der Status "Experte" wir allerdings nur
vergeben, wenn wir uns rückversichert
haben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Blaise
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Antwort #4 - 16.09.2006 um 12:25:09
 
Hallo,

es ist immer schwierig, wenn Dritte über ein Thema berichten und dann so was schreiben:

Zitat:
Tip des Standesamtes soll gewesen sein, die beiden sollen nach Dänemark fahren (wie denn ohne Pass?) dort heiraten, zurückkommen und hier ihr eigenes Kind adoptieren. -super was?


Kein seriös arbeitendes Standesamt wird einen solchen "Tipp" geben.

Wenn das Paar davon ausgeht, dass das Standesamt zu Unrecht die Beurkundung verweigert, soll es beim zuständigen Amtsgericht (das Standesamt weiß welches das ist) einen Antrag auf Anweisung des Standesbeamten stellen § 45 Personenstandsgesetz).

Das Gericht wird dann prüfen, ob und in welcher Form die Geburt beurkundet wird. Außerdem wird die Standesamtsaufsicht um eine Stellungnahme gebeten.

Grundsätzlich ist es natürlich wichtig, dass die Mutter Nachweise zur Identität und Abstammung vorlegt.

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Ralf
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Antwort #5 - 16.09.2006 um 12:48:17
 
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