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Antrag auf Familienzusammenführung (Gelesen: 1.835 mal)
Bommel
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14.09.2006 um 17:35:42
 
Hallo zusammen,
bei dem Ausfüllen des "Antrag auf Erteilung einer Aufenhaltserlaubnis"  hängen wir an Punkt 26:
"Sind Sie aus der BRD ausgewiesen oder abgeschoben oder ist ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis abgelehnt oder eine Einreise in die BRD verweigert worden?"

Zählen dazu auch abgelehnte Besuchsvisa?
Nach meinem Verständis nicht da ein Visum nicht automatisch auch eine Einreise bedeutet. Sehe ich das falsch?

Wenn doch abgelehnte Besuchsvisa dort eingetragen werden müssen, kann die FZF dann abgelehnt werden?

Auf Infos hoffend
liebe Grüße

P.S.  Meine Frau ist aus Belarus, straffällig und abgeschoben wurde sie natürlich nie.
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Mick
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Antwort #1 - 14.09.2006 um 17:39:20
 
Hi,
bei wortgenauer Auslegung würde der abgelehnte Visums-
antrag nicht dazu zählen. Das Visum ist ein Aufenthalts-
titel neben der Aufenthaltserlaubnis. Eine Einreiseverweigerung
ist auch nicht das Gleiche.

Dennoch würde ich das reinschreiben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Bommel
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Antwort #2 - 14.09.2006 um 18:06:37
 
@Mick:
Danke, du mußt es ja wissen.  Zwinkernd
Ich werde es dann so machen(lassen)

könnten die abgelehnten Besuchsvisa (2) negative Auswirkungen auf die FZF haben?
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Antwort #3 - 14.09.2006 um 18:25:02
 
FZF Visa (bei vorliegen aller nötigen Dokumente) werden nur in Ausnahmefällen abgelehnt, da ein Rechtsanspruch für die Einreise existiert.
Häufigster Ablehungsgrund (wenn nie ausgewiesen etc): Verdacht einer nach §6 GG nicht geschützten Scheinehe. Ob und inwieweit das vermutet wird hängt vom Einzelfall ab - allerdings auch hier dann wieder häufiger wenn der Ausländer schon mal in D war und abgeschoben wurde.
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Antwort #4 - 14.09.2006 um 18:32:26
 
BTW:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1154169501/0#0
Falls es dieselbe Dame ist: Kiew liegt in der Ukraine und nicht in Weißrussland ...
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Bommel
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Antwort #5 - 14.09.2006 um 18:57:16
 
@Inge:
Mein Fehler, ist mir ein Rätsel wie ich Kiev schreiben konnte ( ich war noch nicht  mal dort), ist  mir ein wenig peinlich Traurig
Das Kiev in der Ukraine ist weiß ich, und das Minsk in Belarus ist, auch.
Natürlich ist es die selbe Dame, und BELARUS ist richtig.

Danke fürt deine Hilfe. Dann mache ich mir mal keine Sorgen und hoffe das die FZF noch in 06 funzt.




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