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ermächtigter und beeideter Übersetzer (Gelesen: 1.470 mal)
miraleisen
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Beiträge: 17
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag ermächtigter und beeideter Übersetzer
14.09.2006 um 14:31:11
 
Hallo,

Ich muss meine Heiratsurkunde übersetzen lassen und habe nun eine Srpachenschule gefunden, die dies übernehmen würden. Nur meinte die Dame am Telefon, dass ihre Übersetzer ermächtigt seien, aber die Behörden suchen ja beeidete und staatlich anerkannte Übersetzer. Ich weiß nun nicht, ob es das selbe ist oder etwas anderes.
Ich hoffe, dass Ihr mir vielleicht helfen könnte.

Danke,

sonja
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 14.09.2006 um 15:03:41
 
miraleisen schrieb am 14.09.2006 um 14:31:11:
dass ihre Übersetzer ermächtigt seien


Damit ist wohl die allgemeine Beeidigung gemeint. Im Zweifel den Übersetzer einfach mal danach fragen.

Ansonsten findet man Übersetzer zuhauf z.B. bei http://www.gelbeseiten.de
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Pfirsichring
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #2 - 14.09.2006 um 16:50:00
 
In manchen Bundeslaendern heissen beeidigte Uebersetzer/Dolmetscher auch ermaechtigte Uebersetzer/Dolmetscher. Unter folgendem Link findet man diese auch: http://www.bdue.de -> Datenbank
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