Folgendes Problem:
mein Freund (Deutscher türkischer Abstammung) hat im Frühjahr diesen Jahres in Deutschland seine kurz zuvor illegal aus der Türkei eingereiste Freundin geheiratet.
(Sie haben einen achtjährigen in Deutschland geborenen gemeinsamen Sohn). Die Freundin war vor acht Jahren abgelehnte Asylbewerberin in Deutschland und mußte daher damals (1998) mit dem Sohn zurück in die Türkei.
Um den Makel des nun in 2006 erfolgten, erneuten illegalen Grenzübertritts zu heilen, bestand die
ABH darauf, daß das Visumsverfahren nachgeholt wird.
Mit schriftlicher
Vorabzustimmung und nach Absprache mit der
ABH sind die (nunmehr) Ehefrau und Sohn (zusammen mit meinem Freund) zurück in die Türkei und haben heute bei der Botschaft Visaantrag und
Vorabzustimmung abgegeben -
Die Botschaft stellt sich nun jedoch quer
und sagt, die
Vorabzustimmung interessiere sie nicht., zweimaliger illegaler Grenzübertritt (1996 und 2006) sei kein Kavaliersdelikt und den Sachverhalt wollen sie nun mit der 1998 zuständigen
ABH klären und ausserdem mit der jetzt zuständigen
ABH besprechen.
Der achtjährige Sohn könne sofort ein Visum erhalten, die Mutter müsse jedoch in der Türkei bleiben... Als der Sohn darauf in Tränen ausbrach, durfte endlich auch der deutsche Vater zu den Verhandlungen, er blieb jedoch erfolglos gegenüber dem Leiter (?) der Visastelle...
Kennt Ihr solche Fälle, wo eine Familienzusammenführung mit einem deutschen Ehepartner trotz
Vorabzustimmung der
ABH an der Botschaft scheiterte ??
Im Chat bekam ich den Rat,
- hier den Fall nochmal zu posten,
- die
ABH um Vermittlung zu bitten,
- die für die Türkei zuständige Abteilung beim Auswärtigen Amt um Vermittlung zu bitten,
Kennt jemand einen MENSCHEN (Ansprechpartner) beim Auswärtigen Amt, der für die Türkei zuständig ist ??
Vielen Dank fürs Lesen... und Antworten