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Botschaft verweigert Visum trotz Vorabzustimmung (Gelesen: 5.855 mal)
Ralf46
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13.09.2006 um 23:22:48
 
Folgendes Problem:
mein Freund (Deutscher türkischer Abstammung) hat im Frühjahr diesen Jahres in Deutschland seine kurz zuvor illegal aus der Türkei eingereiste Freundin geheiratet.
(Sie haben einen achtjährigen in Deutschland geborenen gemeinsamen Sohn). Die Freundin war vor acht Jahren abgelehnte Asylbewerberin in Deutschland und mußte daher damals (1998) mit dem Sohn zurück in die Türkei.

Um den Makel des nun in 2006 erfolgten, erneuten illegalen Grenzübertritts zu heilen, bestand die ABH darauf, daß das Visumsverfahren nachgeholt wird.
Mit schriftlicher Vorabzustimmung und nach Absprache mit der ABH sind die (nunmehr) Ehefrau und Sohn (zusammen mit meinem Freund) zurück in die Türkei und haben heute bei der Botschaft Visaantrag und Vorabzustimmung abgegeben -

Die Botschaft stellt sich nun jedoch quer  unentschlossen und sagt, die Vorabzustimmung interessiere sie nicht., zweimaliger illegaler Grenzübertritt (1996 und 2006) sei kein Kavaliersdelikt und den Sachverhalt wollen sie nun mit der 1998 zuständigen ABH klären und ausserdem mit der jetzt zuständigen ABH besprechen.

Der achtjährige Sohn könne sofort ein Visum erhalten, die Mutter müsse jedoch in der Türkei bleiben... Als der Sohn darauf in Tränen ausbrach, durfte endlich auch der deutsche Vater zu den Verhandlungen, er blieb jedoch erfolglos gegenüber dem Leiter (?) der Visastelle...

Kennt Ihr solche Fälle, wo eine Familienzusammenführung mit einem deutschen Ehepartner trotz Vorabzustimmung der ABH an der Botschaft scheiterte ??

Im Chat bekam ich den Rat,
- hier den Fall nochmal zu posten,
- die ABH um Vermittlung zu bitten,
- die für die Türkei zuständige Abteilung beim Auswärtigen Amt um Vermittlung zu bitten,

Kennt jemand einen MENSCHEN (Ansprechpartner) beim Auswärtigen Amt, der für die Türkei zuständig ist ??

Vielen Dank fürs Lesen... und Antworten
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Mick
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Antwort #1 - 13.09.2006 um 23:34:40
 
Hi,
wenn die Botschaft Bedenken hat, darf sie durchaus
bei der ABH nachfragen, auch wenn eine Zustimmung
vorliegt. Sofern die ABH dann aber an der Zustimmung
festhält, wird die Botschaft auch der Visumserteilung
zustimmen. So ist es jedenfalls im Grundsatz.
Dauert halt länger, würde mir da aber nicht unbedingt
die größten Sorgen machen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Einbeck
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Antwort #2 - 14.09.2006 um 00:51:16
 
Ansprechpartner beim Auswärtigen Amt ist der Bürgerservice

Kontakt:

Bürgerservice des Auswärtigen Amtes:
Zentrale Bürgerservice-Nummer:


vom Ausland aus
Tel: ++49-30-5000-2000
Fax: ++49-30-5000-51000

im Inland
Tel: 030-5000-2000
Fax: 030-5000-51000

hier der Link zum Kontaktformular
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/service/AllgemeinesKontaktformular.jsp


Bitte erlaube einen Hinweis, das Handeln und Vorgehen der Botschaft bzw. des Konsulates ist korrekt. Bei zweimaliger illegaler Einreise kann man nicht erwarten das eine Vorabzustimmung ohne Rückfragen und Prüfung akzeptiert wird.
Gab es eine Einreisesperre? Wurde diese aufgehoben oder befristet?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 14.09.2006 um 10:33:00
 
ich kann mich dem Einbeck da nur anschliessen und moechte da mal ein Missverstaendniss aufklaeren.
Bei dieser Art von Antraegen, muss die ALB dem Antrag zustimmen, bevor die Botschaft das Visum erteilen darf. Die Botschaft muss aber, auch bei vorliegender Zustimmung der ALB kein Visum erteilen, da sie, letztentlich, wenn die Zustimmung der ALB vorliegt, die entscheidende Behoerde ist, eine Ablehnung aber gut begruenden muss.

Wie sieht es eigendlich mit der Staatsangehoerigkeit des Kindes aus? Der Vater ist doch Deutscher, tuerkischer Abstammung?
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Mick
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Antwort #4 - 14.09.2006 um 11:14:32
 
Zitat:
Die Botschaft muss aber, auch bei vorliegender Zustimmung der ALB kein Visum erteilen, da sie, letztentlich, wenn die Zustimmung der ALB vorliegt, die entscheidende Behoerde ist, eine Ablehnung aber gut begruenden muss.


Hi Ernas,
nach den mir vorliegenden Erkenntnissen, soll die
Auslandsvertretung grundsätzlich nicht gegen ein
Votum der ABH entscheiden. Es sei denn, die Zu-
stimmung ist unter keinem rechtlichen Standpunkt
vertretbar. Das wäre hier ja ned der Fall.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #5 - 14.09.2006 um 11:45:01
 
Mick schrieb am 14.09.2006 um 11:14:32:
Hi Ernas,
nach den mir vorliegenden Erkenntnissen, soll die
Auslandsvertretung grundsätzlich nicht gegen ein
Votum der ABH entscheiden. Es sei denn, die Zu-
stimmung ist unter keinem rechtlichen Standpunkt
vertretbar. Das wäre hier ja ned der Fall.



hi Mick,
vollkommen richtig, grundsaetzlich nicht. Grundsaetzlich laest aber Einzelfallentscheidungen zu, was aber nicht heist, dass bei Ablehnung durch eine ALB ein Visum trotzdem erteilt wird.
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Ralf46
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Antwort #6 - 14.09.2006 um 14:07:55
 
Einbeck schrieb am 14.09.2006 um 00:51:16:
....
Bitte erlaube einen Hinweis, das Handeln und Vorgehen der Botschaft bzw. des Konsulates ist korrekt. Bei zweimaliger illegaler Einreise kann man nicht erwarten das eine Vorabzustimmung ohne Rückfragen und Prüfung akzeptiert wird.

Gab es eine Einreisesperre? Wurde diese aufgehoben oder befristet?



Hallo Einbeck - es gab und gibt KEINE Einreisesperre, auch keine Straftaten (mit Ausnahme der illegalen Grenzübertritte - einmal wg.Asylbegeheren, einmal wg.heftigem Ärger mit der Familie der Frau in der Türkei, die gegen die Heirat mit meinem Freund ist) - Nach erfolglosem Asylverfahren ist sie damals auch brav ausgereist...
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Ralf46
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Antwort #7 - 14.09.2006 um 14:18:31
 
Zitat:
...
Die Botschaft muss aber, auch bei vorliegender Zustimmung der ALB kein Visum erteilen, da sie, letztentlich, wenn die Zustimmung der ALB vorliegt, die entscheidende Behoerde ist, eine Ablehnung aber gut begruenden muss.]


wie könnte eine solche Ablehnung entgegen dem § 6 des Grundgesetzes lauten ??
der Ehemann ist Deutscher und übrigens hier Chef eines 40-Mann-Betriebes (80% deutsche Mitarbeiter) - er sagt,er habe in seinem ganzen Leben noch nicht so geheult, wie nach diesem Erlebnis in der Botschaft von Ankara

Gesetze und Vorschriften hin oder her - es kommt ja auch auf den Ton der Gespräche an und letztlich wünschen wir uns zukünftig loyale islamische Staatsbürger..  sorry, das war ein anderes Thema...

Zitat:
Wie sieht es eigentlich mit der Staatsangehoerigkeit des Kindes aus? Der Vater ist doch Deutscher, tuerkischer Abstammung?


Das Kind hat türkische Staatsangehörigkeit, da zum Zeitpunkt der Geburt der Vater noch nicht Deutscher war und er zudem von der Existenz seines Sohnes erst vor etwa 1,5 Jahren erfahren hat und die Vaterschaftsanerkennung erst vor einem halben Jahr erfolgte.

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Ralf46
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 14.09.2006 um 14:46:56
 
nochmal eine ganz ANDERE Frage an EINBECK und ERNAS :

wie ich Euerem Profil entnommen habe, seid Ihr beide Botschafts-Mitarbeiter. Ich hatte meinen Freund gebeten, sich die Namen der mit seinem fall befassten Mitarbeiter zu merken - jedoch wurden diese 1. nicht bei der Vorstellung genannt und 2. auch auf Nachfrage nicht - solche Praxis kenne ich von serbischen und türkischen Konsulaten (und hab mich da schon sehr drüber geärgert). Dass die Mitarbeiter der Auslandsvertretung MEINES Staates nicht nennen wollen, beschämt mich !
Wo kann der Sinn eines solchen Verhaltens liegen ??
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 14.09.2006 um 15:04:16
 
das kann ich ganz einfach beantworten. Wenn du als Mitarbeiter einer Visastelle einer deutschen Botschaft das erste Mal, unter Umstaenden sogar mit einer Waffe, bedroht wurdest, sagst du Niemandem aus deiner Kundschaft mehr deinen Namen. Was wirklich frustriert ist, dass das Messer das ich gesehen habe, von einem Buerger meines Staates auf mich gerichtet wurde. Und nun mal ehrlich, das ist beschaemend.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 14.09.2006 um 15:08:57
 
Ralf46 schrieb am 14.09.2006 um 14:18:31:
wie könnte eine solche Ablehnung entgegen dem § 6 des Grundgesetzes lauten ??
der Ehemann ist Deutscher und übrigens hier Chef eines 40-Mann-Betriebes (80% deutsche Mitarbeiter) - er sagt,er habe in seinem ganzen Leben noch nicht so geheult, wie nach diesem Erlebnis in der Botschaft von Ankara


hier bereits von einer Ablehnung zu sprechen ist wohl sehr verfrueht. Die Botschaft hat Bedenken und prueft die Angelegenheit, dass ist wohl schon alles. Ich bitte darum, meine obigen thread als allgemeine Info zu lesen.


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Ralf46
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag ABH-Chef ist "entsetzt"
Antwort #11 - 14.09.2006 um 22:17:02
 
Heute hat der Rechtsanwalt meines Freundes mit dem Sachgebietsleiter der ABH telefoniert und ihm die Haltung der Botschaft geschildert. Der ABH-Sachgebietsleiter (,der schließlich auf der nachträglichen Durchführung  des Visaverfahrens bestanden hatte) war "entsetzt" (d.h. er war sich also sicher, daß seine Vorabzustimmung "sicher" sei) und hat zugesagt, sobald die Anfrage der Botschaft kommt, seine bereits erteilte Zustimmung heftig zu bekräftigen...

Der Rechtsanwalt glaubt, daß diesem Sachgebietsleiter für die Zukunft in ähnlichen Fällen der Verzicht auf die nachträgliche Durchführung des Visaverfahrens leichter fallen wird

- nützt allerdings der Familie meines Freundes aktuell nix...
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Einbeck
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Antwort #12 - 14.09.2006 um 22:56:58
 
Zitat Ralf46:
Hallo Einbeck - es gab und gibt KEINE Einreisesperre, auch keine Straftaten (mit Ausnahme der illegalen Grenzübertritte - einmal wg.Asylbegeheren, einmal wg.heftigem Ärger mit der Familie der Frau in der Türkei, die gegen die Heirat mit meinem Freund ist) - Nach erfolglosem Asylverfahren ist sie damals auch brav ausgereist...

Die Frage ist was das AZR sagt? Was ist dort gespeichert? Wurde eine AZR Auskunft eingeholt?

Bitte habt Verständnis das ich den Fall ohne den kompletten Sachverhalt zu kennen nicht weiter diskutieren möchte.
Sicherlich hat sich der Kollege der ABH bei der Vorabzustimmung und Nachholung des Visaverfahrens etwas gedacht, genauso wie der Kollege der nachfragen will.

Ob das Visa wirklich abgelehnt wird, das mag ich nicht beurteilen (bezweifele es eher), ich glaube das der Kollege lediglich nachfragen und kontrollieren will, wofür man nach zweifacher illegaler Einreise und durchgeführten Asylverfahren man bitte durchaus Verständnis haben sollte.
Die Erwartungshaltung der Kunden ist gross, manchmal zu groß.
Bitte erwartet nicht, das es die Visa wie im Supermarkt zum Mitnehmen gibt, habt Verständnis das wir kontrollieren und nachfragen.
Da ich den Sachverhalt nicht detailiert kenne, noch beim Visagespräch nicht anwesend war, möchte ich es hiermit im öffentlichen Forum belassen.

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Antwort #13 - 15.09.2006 um 00:00:54
 
Einbeck schrieb am 14.09.2006 um 22:56:58:
Zitat Ralf46:
Hallo Einbeck - es gab und gibt KEINE Einreisesperre, auch keine Straftaten (mit Ausnahme der illegalen Grenzübertritte - einmal wg.Asylbegeheren, einmal wg.heftigem Ärger mit der Familie der Frau in der Türkei, die gegen die Heirat mit meinem Freund ist) -


Mich würde mal interessieren, wie andere Staaten, insbesondere die Türkei auf illegale Grenzübertritte reagieren ?
Ich wage zu bezweifeln, daß sie es bei einer Ausreiseverfügung belassen würden.
Aber vielleicht kennt sich jemand damit aus ?
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Antwort #14 - 15.09.2006 um 00:21:29
 
Das wird OT.. ggf ins userforum verlagern.  Zwinkernd
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