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Ehe nach 1 Monat annulieren (Gelesen: 9.835 mal)
drs
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehe nach 1 Monat annulieren
13.09.2006 um 22:30:03
 
Hallo Leute,

ich hätte da ein Paar Fragen.

Kann eine seit einem Monat verheiratete Ausländerin ihre Ehe (geheiratet wurde in Dänemark und danach war die Frau allein den ganzen Monat abwesend im Ausland und daher kein gemeinsamer Haushalt während der Ehe) annulieren?
Die Gründe wären z.B. die Kürze der Ehe, immer getrennt voneinander gelebt, totaller Verbot der Kontakte zu den alten Freunden und ständige Drohungen am Telefon mit der Abschiebung wenn die Frau nicht das tut was der deutsche Ehemann will. Wäre es so ein Härtefall?

Wer entscheidet, ob es für eine Annulierung reicht oder eine richtige Scheidung  mit Wartejahr sein muss, etwa der Familiengericht? Wo könnte sie am besten hin und in welcher Reihenfolge: ABH, andere Behörden?
Wird die AE sofort annuliert oder wird es eine Möglichkeit gegeben z.B. innerhalb von 3 Monaten auszureisen? Wann wird die Urkunde ausgestellt, dass die Frau wieder ledig ist? Kann das etwa kurz vor der Ausreisetermin geschehen?
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Zak
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Antwort #1 - 14.09.2006 um 16:35:22
 
Hi,

die Annulierung einer Ehe ist eine privatrechtliche Sache, lass
Dich von einem Anwalt beraten.

Eine Behörde, die ABH schon gar nicht, hat damit nichts zu tun.

ende
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drs
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 14.09.2006 um 19:03:52
 
Danke für den Tip! Ich habe eigentlich auf Austausch mit Personen mit entsprechenden Erfahrungen/Kenntnissen gehofft.

Weiß du oder jemand vielleicht einen guten Anwalt der/die sich in Ausländer- und Familienrecht (aus der Region on Hannover) auskennt? Ich habe leider keine Empfehlungsliste auf eurer Site gefunden.
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inge
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Antwort #3 - 14.09.2006 um 19:16:14
 
"Annulierung" dürfte aber nicht einfach werden
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article414596.html

Und ich vermute auch mal, dass das ganze auch nicht so schnell ablaufen wird, wie du hoffst/möchtest. Dann müsstest du in der Zwischenzeit möglicherweise wieder ausreisen, da die ABH deine AE vermutlich auf einen kürzeren Zeitraum befristet wird.
Ebenso bist du natürlich verpflichtet die Trennung (nicht Scheidung, sondern bereits das 'nicht mehr ehelich zusammenleben') zu melden, da dies direkt mit deinem Aufenthalt zu tun hat. Unterläßt du dieses, kann das später für einigen Ärger sorgen.
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Zeppelin
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Antwort #4 - 15.09.2006 um 10:16:28
 
Eventuell kämen die §§ 32 (Irrtum über die persönlichen Eigenschaften des anderen Ehegatten) oder 33 (Arglistige Täuschung) EheG zur Begründung einer Aufhebung der Ehe in Frage.
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Blaise
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Antwort #5 - 15.09.2006 um 12:16:27
 
Lieber Zeppelin,

der Tipp

Zitat:
Eventuell kämen die §§ 32 (Irrtum über die persönlichen Eigenschaften des anderen Ehegatten) oder 33 (Arglistige Täuschung) EheG zur Begründung einer Aufhebung der Ehe in Frage.


hat den kleinen Nachteil, dass das EheG seit dem 01.07.1998 außer Kraft gesetzt wurde. Na ja, ist ja erst mal 8 Jahre her...

Blaise
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Blaise
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Antwort #6 - 15.09.2006 um 12:22:17
 
Hallo,

wie Zak schon geschrieben hat, sollte bei solchen Problemen ein Anwalt zu Rate gezogen werden.

In bestimmten Fällen kann eine Ehe durch Gerichtsbeschluss aufgehoben werden (§§ 1313 BGB ff). Zu solchen Sachen kann seriös nur ein Anwalt genaue Auskunft geben.

Blaise
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drs
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 17.09.2006 um 11:58:56
 
Danke!

Ich war bei einem Anwalt und er meinte, dass obwohl ich selbst die Initiative ergreife und mich selbst scheiden lasse trotzdem ist die Eheschließung nur etwa einen Monat her und das klingt nach einer Fiktivehe um eine AE zu erlangen. War sie aber nicht!

Wir haben uns Mitte July im Chat kennengelernt und Mitte August schnell in DK geheiratet, da sonst mein Au-Pair Visum in einer Woche abgelaufen wäre. Damals hat er mir gefallen und der Wunsch zusammenzuleben war da. Ich hatte jedenfalls das Gefühl.
Ich war, in ein Paar Tagen nach dem ich bei ABH eine neue AE bekommen habe, zurück in meine Heimat gereist um meine Eltern zu besuchen (ich habe die Tickets nach Hause im voraus gebucht denn mein Visum lief sowieso ab), die ich schon seit 1 Jahr nicht gesehen habe. Dann began er mir ins Chat zu schreiben, dass wenn ich zurück bin kann ich nicht mal ohne ihn aus dem Haus, ganzen Tag auf ihn warten, alte Freunde vergessen, ansonsten kann ich da bleiben und nicht zurückkehren. Als ich sagte das ich nicht mal daran denke, hat er mich am schlimmsten beschimpft um sich am nächsten Tag wieder zu entschuldigen und um mich wieder an meine (d.h. ?fast? keine) Rechte in DE zu erinnern. Und so ging es die ganze Zeit. Er ist wirklich unberechenbar.

Es ist so als ob ich gezwungen wäre mit meinem Mann zu leben, denn der Anwalt meinte, dass höchstwahrscheinlich mein Fall kein Härtefall wird um die Ehe per Gerichtsbeschluß zu beenden und ich werde schnell abgeschoben bevor der Trennungsjahr und weitere Formalitäten erledigt sind.
Er sagte weiter, dass der ABH ist es günstiger die Version des deutschen Ehemannes anzunehmen. Anders gesagt, wenn er sagt die Ehe war fiktiv, dann machen die sich weiter keine Gedanken, erklären mich für eine Scheinehe-Betrügerin oder so und schieben mich ab und tragen mich in irgendeine schwarze Liste ein, so dass ich für 10 Jahre in kein europäisches Land einreisen kann.
Wie soll ich dann meinen Scheidungsurteil bekommen?
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maki
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Antwort #8 - 17.09.2006 um 12:48:52
 
Hallo drs,

ich denke nicht das du auf eine "schwarze Liste" kommst nur weil du dich von deinem Mann trennst.

Dein Aufenthaltsrecht in D ist begruendet durch die eheliche Lebensgemeinschaft mit deinem Mann, wenn diese nicht mehr besteht, gibt es auch keine Grundlage mehr fuer deinen Aufenthalt.
Eine Abschiebung vermeidet man am besten in dem man der Ausreisepflicht nachkommt, macht ja auch keinen Sinn mehr fuer dich hier zu bleiben wenn du dich mit deinem Mann nicht verstehst.

Gruss,

maki
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Einbeck
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Antwort #9 - 17.09.2006 um 16:42:53
 
@drs
Wo lebst Du, welche Nationalität hast Du?

Hört sich an als wenn Du weit weg vom Ehemann bist, empfehle eher Telefon und persönliche Gespräche als Chat und e-Mail zur  "Wiedervereinigung".

Scheinehe oder nicht ist eher weniger das Thema.

Auf den Nenner gebracht:
Ausländerrechtlich interessiert im Moment nur die gemeinsame Haushaltsführung, das Ihr eine eheliche Gemeinschaft führt.
Eine eheliche Gemeinschaft führt Ihr nicht und habt Ihr nicht geführt, wenn Dein Ehemann dies der ABH meldet, wird diese Deine AE widerrufen und Du mußt Deutschland verlassen.
Ausnahme:  Du hast andere Ansprüche auf AE.
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drs
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #10 - 17.09.2006 um 21:37:21
 
Ich bin eine Ukrainerin. Mittlerweile bin ich zurück in D, aber ich weiß nicht wie ich meinem Mann gegenüber verhalten soll. Einerseits will ich nicht mit ihm leben, andererseits will ich vermeiden dass er als erster zu ABH geht und es dann richtig wie eine Scheinehe aussieht.
Das wichtigste für mich ist nicht in eine solche "schwarze" Liste zu gelangen (ich muss geschäftlich später nach Ausland), die Ehe schnellstens zu beenden und den Scheidungsurteil zu bekommen.
Wünschenswert wäre während der Scheidung hier zu bleiben um vor Gericht wenn nötig auszusagen und die Scheidungsurkunde selbst zu bekommen
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Saxonicus
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Antwort #11 - 17.09.2006 um 21:59:14
 
Das sieht für mich aber verdammt nach einer Zweckehe, zur Erlangung des Aufenthaltsrechts seitens der Frau aus.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #12 - 17.09.2006 um 22:12:03
 
Hi,

wenn Du mit Deinen Ehemann nicht mehr in ehelicher
Lebensgemeinschaft lebts (kann man auch in einer Wohnung)
musst du dies bei der ABH angeben.

Das bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass Du abgeschoben wirst.
So schnell geht das in Deutschland nicht, auch wenn es immer wieder
gerne behauptet wird.

Da die Voraussetzungen für eine AE nicht mehr vorliegen, wird diese
durch eine Verfügung zurückgenommen und Du musst aus dem Bundes
gebiet ausreisen; aber freiwillig innerhalb der genannten Frist.
Bis zum Scheidungsurteil wird Dir wohl kein Aufenthalt erlaubt werden.

ende
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #13 - 18.09.2006 um 11:53:03
 
AE ist nicht mein Ziel. War nie. Der Mann wollte es selbst dass es so schnell geht, hat mich ohne mich zu warnen all seinen Verwandten als seine künftige Frau vorgestellt und mich selbst zur Heirat überredet! Über all diese 2/3 Jahre Testzeit habe ich erst danach von ihm erfahren. Er hat mir gefallen, aber nicht in dem Maße um mich damit täglich erpressen zu lassen. Hätte ich es früher gewusst hätte ich nicht geheiratet.
@saxonicus BTW ich habe hier 1 Jahr verbracht und habe die Tage gezählt bis zu Ende des Au pair Vertrages, so viel zu AE in D!

Ich will zurück nach Hause wo ich weiter in gewohnter Umgebung (Freunde, Arbeit, Eltern) lieber leben würde.

Es geht nur um meine Zukunft. Ich will nicht, dass ich in Europa verheiratet bin und will auch später nach Europa kommen können (Urlaub, Arbeit).

Wenn ihr die Antwort auf folgende vier Fragen nicht wisst dann postet bitte wenigstens keine unnötige Komments voller Vorurteile:
Wie vermeide ich das Trennungsjahr?
Wie bekomme ich den Scheidungsurteil?
Wie vermeide ich die Eintragung in die schwarze Liste?
Gibt es überhaupt so eine Liste?
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Reni
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Wien
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #14 - 18.09.2006 um 12:00:02
 
Ich denke, am einfachsten wird es, du nimmst dir einen Anwalt, der viel Familienrecht macht.

Ob du das Trennungsjahr ganz vermeiden kannst, kann etwas vom örtlichen Familiengericht und der guten Begründung durch den Anwalt abhängen.

Das beste aber an so einem Anwalt ist, wenn er den Auftrag von dir hat, musst du nicht unbedingt bis zur Scheidung hier bleiben. Normalerweise sollen die Ehegatten vom Richter persönlich im Scheidungstermin angehört werden - darauf kann der Richter entweder verzichten, oder eine Ladung so ausschreiben, dass du mit dieser in der Hand ein neues Einreisevisum bekommst.

Wenn du also jetzt zunächst die Sache mit einem Anwalt besprichst, dem eine Vollmacht erteilst und sagst, wie er dich erreichen kann, könntest du dich einfach beim Ausländeramt mit der entsprechenden Begründung abmelden. Wenn du danach ausreist, hast du keinerlei Ärger mit der ABH oder späteren Visumsanträgen zu befürchten.

Das Scheidungsurteil wird ohnehin an den Anwalt zugestellt, mit dem kannst du dann besprechen, dass er es - am besten schon mit Apostille versehen - dir später zukommen lässt.
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