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Tochter nach Deutschland holen? (Gelesen: 1.352 mal)
nadya
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Tochter nach Deutschland holen?
12.09.2006 um 21:24:09
 
Hallo Ihr Lieben!
Eine Bekannte von mir heiratet demnächst einen deutschen Mann. In der Ukraine ist ihre Tochter mit ihrer Familie (Ehegatte und der gemeinsame Sohn) geblieben. Die wollte gerne wissen, ob es eine Möglichkeit besteht, später ihre Tochter gesamt ihrer Familie nach Deutschland zu holen. Die Tochter ist 32 Jahre alt. Sie habe wohl gehört, daß das gehen würde, wenn ihr Mann finanziell in der Lage ist, für alle zu sorgen..
Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus!
LG
Nadya
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inge
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Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #1 - 12.09.2006 um 22:35:57
 
Praktisch unmöglich!

Zitat:
§ 36 Nachzug sonstiger Familienangehöriger
Einem sonstigen Familienangehörigen eines Ausländers kann zum Familiennachzug eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist.

Trifft nicht zu.

Dann gibt's noch §7 Abs 1. Satz 2
Zitat:
In begründeten Fällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen von diesem Gesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck erteilt werden.

Trifft fasst nie zu und erfasst im Zweifelsfalle Leute mit richtig Geld auf der Hand.


Das einfachste: Gleich vergessen und nicht mehr drüber nachdenken. Da spart sie sich viele Hirnzellen.
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rasti
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Beiträge: 20
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 12.09.2006 um 23:22:05
 
Wieviel Geld der Mann hat und ob der für die Tochter sorgen kann ist eigentlich egal. Ist hier halt so, versteh wer will.....

Nach Deutschland holen geht wohl nur wenn die Tochter auch einen Deutschen heiratet....

Was geht : Ins EU-Ausland ziehen (Österreich, Frankreich, oder sonstwohin, egal), dann DARF der Stiefvater die Stieftochter nachholen, wenn er in der Lage ist für sie zu sorgen. Auch das versteh wer will....
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ChicaLoca
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Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 13.09.2006 um 08:53:16
 
rasti schrieb am 12.09.2006 um 23:22:05:
Was geht : Ins EU-Ausland ziehen (Österreich, Frankreich, oder sonstwohin, egal), dann DARF der Stiefvater die Stieftochter nachholen, wenn er in der Lage ist für sie zu sorgen. Auch das versteh wer will....

dafür müßte die stieftochter aber erstmal einen rechtmäßigen aufenthalt in dem anderen EU-land bekommen
wie soll das aber gehen ohne heirat mit einem entsprechenden EU-bürger ???

fazit: besser das ganze vergessen
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