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geringfügiges einkommen (Gelesen: 2.528 mal)
hope
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man lernt nie aus


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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11.09.2006 um 10:17:23
 
Hallo,
eine theoretische Frage: Ein Jugendlicher (Duldung), hat eine Arbeitserlaubnis für einen geringfügigen Job, in einem festen Betrieb... Er verdient etwa 300 Euro im Monat. Zu welchen Anteilen wird dieses Geld mit den Leistungen des Staates verrechnet? Vollständig? Ungefähr halb/halb?  Was würde netto bleiben? Außerdem geht der Junge Vollzeit zur Schule.
Danke
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Zkai
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Antwort #1 - 11.09.2006 um 10:19:57
 
Wenn Leistungen nach dem AsylbLG gewährt werden, dann ist das ganze Einkommen einzusetzen. Da gibt es meines Wissens keine Freibeträge.

Wie und ob Dinge wie Fahrkosten berücksichtigt werden, müsstet ihr mit dem zuständigem Sozialamt klären.
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hope
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man lernt nie aus


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 11.09.2006 um 10:27:49
 
Heißt das, es wird vollständig verrechtnet? Quasi, der Junge hat netto nix raus, außer der (wichtigen) Gewissheit, sich an seinem Lebensunterhalt beteiligen zu können?
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inge
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Antwort #3 - 11.09.2006 um 10:32:47
 
Das hängt wohl theoretisch davon ab, welche Leistung vom Staat er momentan erhält. Die Leistungen unseres Staates sind mannigfaltig und in unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Ohne zu wissen, nach welchem Gesetz eine Leistung erfolgt, kann man wohl schwerlich beurteilen, wann jemand leistungsberechtigt ist und wie hoch die Leistung ausfällt.
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Antwort #4 - 11.09.2006 um 10:33:33
 
Hups, sorry,  Traurig

gibt dochn Freibetrag.

AsylbLG § 7.. 25 % Freibetrag.
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hope
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man lernt nie aus


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #5 - 11.09.2006 um 10:41:33
 
Ich habe keine Ahnung, um welche Leistungen es konkret geht. 25% Freibetrag heißt 25% kann er zusätzlich zu den Leistungen des Staates behalten, in manchen Fällen kann es auch mehr sein? Also wenn ich ihm sage, mit 75 Euro kannst du rechnen, aber frag auf jeden Fall VORHER in deinem Amt nach, dann liege ich nicht ganz falsch?
Es tut mir leid, ich bin ein bischen schwer von Begriff...
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Zkai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #6 - 11.09.2006 um 10:49:48
 
Hier mal ein Link dazu:

http://www.aufenthaltstitel.de/asylblg.html#7

Es müsste AsylbLG sein mit einer Duldung.

75 % werden danach angerechnet auf eventuelle Leistungen. Ob dann noch was übrig bleibt, bei den geringen Sätzen, müsste ausgerechnet werden, da bin ich nicht der Fachmann. Gibt wohl auch noch einen Höchstbetrag.

Klar, sobald er die Arbeit aufnimmt muß er es angeben und vorher nachfragen kann er natürlich. Allerdings sähe es bissel komisch aus, wenn er nachfragt und die ihm sagen, jo, 75 Euro hättest du dann mehr in der Tasche und er machts dann nicht, weil es ihm zuwenig ist.

Ist ja nix schlimmes, da kann und sollte er ruhig mal zum Sozialamt hingehen und fragen.

Eine Arbeitserlaubnis liegt aber bereits vor?
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hope
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #7 - 11.09.2006 um 12:50:58
 
Danke für den Tipp. Nee, er hat alle Erlaubnisse vorliegen und er hat schon angefangen. Das Geld ist nicht von ausschlaggebender Rolle. Er wird den Job eh machen. Es geht um die Erfahrung, das TUN und nicht sitzen und um die mögliche Perpsektive (Schule fällt schwer, zieht er aber durch, aber er weiß nicht, wo seine Zukunft sein wird, aber Erfahrungen kann man sowohl bei uns, als auch im Heimatland brauchen)
Die erste Abrechnung war dann aber verblüffend, weil im Vorfeld jemand von 2/3 für ihn sprach. Aber das war dann wohl eine absolute Fehlinformation. Wichtig von schulischer Seite her ist jetzt wohl das Gespräch über Erfahrungen machen, Eigenanteil an Leistungen des Sozialstaates und vor allem, was bringt mir Erfahrung im Falle einer Rückkehr.... Nur pubertierende Jugendliche sind gerne konsumorientiert... Aber er wird es schon verstehen.
Danke
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