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Dringender Familiennachzug (Gelesen: 7.148 mal)
rasti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 11.09.2006 um 21:54:35
 
wenn eine Adoption für euch in Frage kommt würde ich mir einen Anwalt suchen....gerade bei Somalia und gerade wegen der besonderen Rechtslage (Verwandtschaft mit den Kindern)....
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Janey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 11.09.2006 um 22:03:44
 
Hallo,

ich verstehe hier den Hinweis auf die Adoption nicht ganz. Denn selbst nach einer solchen muss ein Visum zur Familienzusammenführung beantragt werden. Und dass dieses ausgeschlossen ist, wurde doch hier bereits am Anfang festgestellt.

Wenn ich einem Denkfehler unterliege, möge man mich berichtigen.  Smiley

Gruß, J.
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 11.09.2006 um 22:08:36
 
Seh ich auch so, da ja grundsätzlich kein Familiennachzug für
diesen Personenkreis möglich ist.
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rasti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #18 - 12.09.2006 um 23:15:33
 
Nun ich denke es gibt da schon einen Unterschied :

Version a) Familienzusammenführung mit den Kindern des Onkels -- da sehe ich  mittelschlechte bis ganz schlechte Chancen .

Version b) FZF mit minderjährigen Adoptivkindern => Ist doch gang und gebe oder dürfen die ganzen im Ausland adoptierten Kinder nicht nach D einreisen ?
Ich dachte dann immer, dass die dann sogar einen ANSPRUCH drauf haben....

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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #19 - 13.09.2006 um 00:34:17
 
rasti schrieb am 12.09.2006 um 23:15:33:
Version b) FZF mit minderjährigen Adoptivkindern => Ist doch gang und gebe oder dürfen die ganzen im Ausland adoptierten Kinder nicht nach D einreisen ?
Ich dachte dann immer, dass die dann sogar einen ANSPRUCH drauf haben....

Noch einmal:
Zitat:
Ein Familiennachzug wird in den Fällen des § 25 Abs. 4 und 5 nicht gewährt.


Da steht nichts von "mit Ausnahme von im Ausland adoptierten Kindern"...

Abu
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MAM92
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #20 - 13.09.2006 um 18:28:26
 
bamthwok schrieb am 11.09.2006 um 17:25:23:
Dazu muessen dann auch alle Papiere in Ordnung sein.


Welche Papiere müssetn sie denn nachweisen?
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bamthwok
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #21 - 13.09.2006 um 19:18:03
 
Hi MAM92,

welche Papiere benoetigt werden, solltes Du vorab bei der Botschaft in Nairobi erfragen.

Da ja in Somalia ueberhaupt keine Dokumente mehr beglaubigt werden koennen (auch nicht ueber Vertrauensanwaelte) koennte es Schwierigkeiten geben.

Auf jeden Fall muss aber ein gueltiger Reisepass vorgelegt werden und wahrscheinlich auch eine Geburtsurkunde.
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