Hallo sesha,
also, es wäre wirklich schon sehr hilfreich, wenn Du noch mal genauere Angaben zum Aufenthaltstitel etc. Deines Freundes machen könntest.
Ich verstehe Dein Posting so, dass die
ABH ihm ja durchaus noch eine Möglichkeit aufzeigen wollte, zu einem (weiteren) rechtmäßigen Aufenthalt zu kommen.
Sollte er allerdings wirklich nur noch eine Duldung haben, wird das mit der Ausbildungs-/Arbeitsplatzsuche natürlich enorm schwierig - hier in meinem Bundesland (MV) stünden seine Chancen wirklich faktisch bei NUll.
Zu prüfen wäre noch, ob gegebenenfalls ein humanitärer Aufenthalt (etwa nach § 25 Abs. 5
AufenthG ) in Frage kommen könnte. Allerdings gibt es auch dazu nach meinem Wissen sehr unterschiedliche Verfahrensweisen, die sich sowohl in unterschiedlich "liberalen" Ausführungshinweisen der Innenministerien als auch in sehr unterschiedlicher Hanshabe durch die Ausländerbehörden belegen lassen.
Eine weitere Frage wäre, ob Dein Freund von der ja wahrscheinlich im November durch die Innenministerkonderenz auf den Weg gebrachten Bleiberechtsregelung profitieren würde. (Einige Bundesländer, z.B. Berlin haben für geduldete Personen mit langer Aufenthaltsdauer einen Abschiebestopp bis zur Entscheidung durch die Konferenz erlassen.)
Schließlich und endlich (aber das ist angesichts der hier fast nicht vorhandenen Faktenlage eher eine hypothetische Sache) könnte der Fall Deines Freundes vielleicht einer für ein Härtefallverfahren (§ 23 a AufenthG) sein oder werden.
Ich denke, es wäre am besten - Ihr versucht bei Euch in der Nähe eine kompetente Migrationsberatungsstelle ausfindig zu machen - mit deren Hilfe Ihr die Sache mal richtig durchsprecht und abklopft.
=schweitzer=