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Hoffe ihr könnt mir helfen!!! (Gelesen: 3.026 mal)
achmed
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hey


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hoffe ihr könnt mir helfen!!!
06.09.2006 um 15:18:12
 
Hi Leute,

also hab mal ne frage.İch wurde ja in die türkei abgeschoben vor 2monaten!!!Meine frage ist,also ich hab ne freundin die lebt in deutschland,aber hat ein polnischen pass unbefristet.könnte die mich irgendwie wieder zurückholen,also wenn wir heiraten würden?oder muss Sie deutsche staatsangehörige sein?Wenn das gehen würde,wie müsste Sie das anstellen?und was wenn ich ne deutsche heiraten würde,mal nur so ne frage,wie wüdre das funktionieren?bitte gibt mir ne antwort!!!!!

dankeschön
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ChicaLoca
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Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hoffe ihr könnt mir helfen!!!
Antwort #1 - 06.09.2006 um 15:37:40
 
du kannst heiraten, wen du willst - wer sollte dir was vorschreiben

fakt ist, dass du sicher kein visum zur eheschließung nach deutschland bekommst aufgrund der unbefristeten einreisesperre (= durch die abschiebung)

du wirst wohl schon in der türkei heiraten müssen (was du + deine verlobte dazu benötigt, fragst du mal bei den türkischen behörden an)

NACH eheschließung stellst du einen antrag auf ein visum zur familienzusammenführung UND einen antrag auf befristung der wirkung der abschiebung
denk daran, dass vor einer evtl. befristung die abschiebungskosten bezahlt werden müssen
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hoffe ihr könnt mir helfen!!!
Antwort #2 - 06.09.2006 um 15:40:25
 
Antrag zur Befristung der Einreisesperre bei der zuständigen ABH stellen.
Antrag muss begründet werden. Abschiebekosten müssen bezahlt werden.

- polnische Freundin -> bringt nix
- polnische Ehefrau -> bringt ein wenig
- deutsche Ehefrau -> bringt mehr
- deutsches Kind -> bringt am meisten
- Scheinehe -> bringt nichts als Ärger

Dauer der Befristung ist abhängig vom Ausweisungsgrund (je nach Schwere wird evtl. gar nicht befristet) und dem Wiederkehrgrund (s.Liste), da zwei Rechtsgüter gegeneinander abgewogen werden müssen.

Abschiebung warum?
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hoffe ihr könnt mir helfen!!!
Antwort #3 - 06.09.2006 um 15:44:33
 
BTW, am 9.8. schriebst du
Zitat:
und meine freundin mit der ich schon 4jahre zusammen bin,ist jetzt auch ganz alleine!!!ich lieb sie mehr als mein leben!!! [...] Sie besitzt auch die deutsche staatsangehörigkeit

Was jetzt. Deutsch oder Polnisch? Oder ist die Liebe rasant abgekühlt als die deutsche Liebe deines Lebens von der polnischen Reservefreundin Wind bekommen hat.

Bringt nicht wirklich viel, hier im Forum nicht die Wahrheit zu sagen. Dann wird dir auch keiner sagen können was Sache ist.
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-alien-
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:-) :-)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hoffe ihr könnt mir helfen!!!
Antwort #4 - 06.09.2006 um 15:55:53
 
Denke der Link dürfte Dir weiter Helfen
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#27

Zitat:
Antrag zur Befristung der Einreisesperre bei der zuständigen ABH stellen.
Antrag muss begründet werden. Abschiebekosten müssen bezahlt werden.

- polnische Freundin -> bringt nix
- polnische Ehefrau -> bringt ein wenig
- deutsche Ehefrau -> bringt mehr
- deutsches Kind -> bringt am meisten
- Scheinehe -> bringt nichts als Ärger

Dauer der Befristung ist abhängig vom Ausweisungsgrund (je nach Schwere wird evtl. gar nicht befristet) und dem Wiederkehrgrund (s.Liste), da zwei Rechtsgüter gegeneinander abgewogen werden müssen.

Hallo inge Perfekt beschrieben eine glatte 1  Smiley


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