Hi,
ich muss noch mal auf diesen thread von gestern hier zurückkommen, denn entweder ich habe etwas Grundsätzliches jahrelang nicht verstanden, bin aktuell zu dämlich richtig zu verstehen, oder das, was inge hier sagt ist doch nicht ganz korrekt.
Ich zitiere nochmal das Ausgangsposting von Grauer Wolf:
Zitat: Hallo da draußen,
bräuchte mal wieder einen kompetenten Rat. War mit meinem Kumpel ( schwerbehindert und pflegebedürftig) bei der Ausländerbehörde, da er beabsichtigt seine in der Ukraine lebende Freundin zu heiraten. Sie will ein Heiratsvisum beantragen und ihn hier heiraten. Bei der AB sagte man uns, dass die Freundin nach der Heirat auf jeden Fall wieder ausreisen müßte. Stimmt das? Falls nicht,
könntet ihr die Grundlage sagen, damit wir was in der Hand haben! Dank Euch!
Ich habe das so verstanden, dass das Heiratsvisum erst beantragt werden soll.
Da ich vor kurzem hier gelernt habe
, dass die Frage der Erteilung eines Heiratsvisums und die Frage der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der
FZF zwei unterschiedliche Dinge sind, erscheint es mir zumindest theoretisch nicht unlogisch, dass, etwa bei bis zur Eheschließung vorliegender
VE, das Visum (nur) zum Zwecke der Durchführung der Heirat in Deutschland erteilt wird.
An die Problematik der weiteren Aufenthaltserteilung, davon gehe ich nicht ab, ist die Frage genügend vorhandenen Einkommens zur Lebensunterhaltssicherung beider (ausländischer) Ehegatten gebunden.
Wenn ich vorhin "theoretisch" geschrieben habe, so deshalb, weil auch ich mir nicht wirklich vorstellen kann, dass eine
ABH einer solchen Visaerteilung zustimmen würde.
Vielleicht hat sich der ABH- Mitarbeiter im Falle von Grauer Wolf ja nur insoweit ungeschickt ausgedrückt, dass er meinte -
Selbst wenn ein Heiratsvisum erteilt werden könnte, wären im Vorliegenden Fall die Einreise sinnlos, weil die Partnerin praktisch sogleich wieder ausreisen müsste, da die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels für einen Aufenthalt nach der Eheschließung nicht gegeben sind. Ich hatte und habe seit vielen Jahren mit Jüdischen Emigranten zu tun, und dabei spielte gerade die Frage der Heirat und der
FZF immer wieder eine Rolle. Nicht selten ist es dabei vorgekommen, das gerade junge Leute nach Deutschland gekommen sind, keine Arbeit fanden, dann meinten, nur schnell in Russland oder der Ukraine heiraten zu müssen, um wenigstens den Partner hierher zu bekommen. Das hat nie funktioniert, weil der Lebensunterhalt nicht gesichert war.
Warum sollte das funktionieren, nur weil die Ehe hier in Deutschland geschlossen wird?
Ich hoffe, ich kann hier "aufgeklärt" werden, ohne erfahren zu müssen, dass ich womöglich grundsätzlich nicht mehr ganz auf der Höhe bin.
=schweitzer=