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Wer kann mir weiterhelfen? Verzweifelte Ehefrau ei (Gelesen: 3.420 mal)
stefar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wer kann mir weiterhelfen? Verzweifelte Ehefrau ei
03.09.2006 um 13:59:57
 
Hallo, ich bin neu hier und weiss nicht, ob mir hier vielleicht jemand mit Rat zur Seite stehen kann  Zwinkernd
ich bin seit über einem Jahr mit einem Libanesen verheiratet und wir dürfen laut Behörden immer noch nicht zusammen leben.
Er hat eine Duldung die auf einen anderen Bundesstaat beschränkt ist und darf somit nur max. 2Wochen / Jahr zu mir zu Besuch. Das ist doch kein Leben, oder? Wir haben doch geheiratet um zusammen zu sein  weinend wir sind eine Familie!
Als mein Mann vor ca. 11 Jahre nach Deutschland kam hat er, wie sich herausstellte, ein falsches Geburtsdatum unwissentlich angegeben (er hatte damals keinen Pass). Jetzt hat die Behörde ihn vorgeladen, wegen Angabe falscher Daten und möchte ihn für immer ausweisen. Sie meinten, wenn das geschieht, dann dürfe er nie wieder Deutschland betreten, obwohl wir verheiratet sind. Geht das??????
In seinem Land - Libanon - war erst vor kurzer Zeit Krieg, ausserdem ist er vor dem Wehrdienst geflohen, weil sein Bruder beim Militär ums Leben gekommen ist. Sollten die Behörden ihn zurückschicken, so kommt er zuerst vors Kriegsgericht.
Das sit doch nicht zumutbar, oder?
Die Behörden haben ausserdem geäussert, dass wenn ich schwanger wäre, die ganze Situation anders wäre. Gibt es wirklich diese Unterschiede? Sollte ich deswegen ein Kind bekommen, nicht mehr arbeiten und womöglich deswegen Hartz 4 beziehen? Das kann doch nciht der Ernst der Behörden sien, oder?

Ich als seine Frau leide unter diesem Druck der Unwissenheit seit einem Jahr, das macht einen nervlich fertig. Traurig Ist das zumutbar?

Kann mir einer weiterhelfen, welche Folgen dieser Termin / die bevorstehende Verhörung  hat, bzw. hat einer schon das gleiche hinter sich und weiß wo man Unterstützung findet?

Wir hatten bereits einen Anwalt, aber das war eher reine Geldverschwendung. Das ganze wurde durch den Anwalt nur weiter hinausgezögert.

Freue mich über jedes Feedback  Laut lachend Danke
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jerrylee
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 03.09.2006 um 14:58:33
 
Hallo stefar,

ich versteh das mit der Heirat nicht, denn in der Regel führt eine Ehe zu einem Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. In diesem Zusammenhang wäre es wichtig zu erfahren welche Staatsangehörigkeit du hast.
Bist du deutsch oder wenn du Asuländerin bist, welchen Aufenthaltsstatus hast du?
Habt ihr ganz regulär vor einem deutschen Standesamt geheiratet?

Gruß J.
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Guenter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 05.09.2006 um 14:29:52
 
Der Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Deinen Ehemann ergibt sich aus dem Art 6 GG, der alle staatlichen Stellen zum besonderen Schutz von Ehe und Familie aufruft. Diesem Schutz widersetzt sich die ABH Deines Mannes, wenn sie ihm nicht ermöglicht, mit Dir zusammen zu leben. Hieraus ergibt sich u. U. ein übergesetzlicher Notstand für Deinen Mann. Dies bedeutet, daß er dann nicht dafür bestraft werden kann, wenn er entgegen der Anordnung seiner ABH zu Dir zieht.
Dieser Anspruch kann nur verspielt werden bei Begehen schwerer oder wiederholter Straftaten, eine versehentlich falsche Angabe des Geburtsdatums zählt hierzu sicherlich nicht.
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 05.09.2006 um 14:43:38
 
Zitat:
Hieraus ergibt sich u. U. ein übergesetzlicher Notstand für Deinen Mann. Dies bedeutet, daß er dann nicht dafür bestraft werden kann, wenn er entgegen der Anordnung seiner ABH zu Dir zieht.

Schau an, ein Anwalt ...
Immer nett, wenn man Rechtsauskünfte erteilt ohne alle Fakten zu kennen, die dem Betroffenen bei Befolgung Probleme bereiten könnte.

"unwissentlich falsches Geburtsdatum", Duldung, Wehrdienst, Libanon?
Soll ich mal vermuten -> Einreise ohne Pass, Asylantrag und dabei jünger gemacht (minderjährig). Asylantrag dann irgendwann abgelehnt. Zur Heirat Pass dann "plötzlich" aufgetaucht und ABH mittlerweile ziemlich stinkig und deswegen auch nicht gerade sehr kooperativ.

Aber wie gesagt: Alles Vermutungen!

Da der ABH die Heirat ja sicherlich bekannt sein dürfte, hat sie sicherlich auch §6 GG berücksichtigt (stellt kein ABSOLUTES Recht dar!) und dann so entschieden, wie sie entschieden hat. Wie JL bereits andeutete: Es fehlen noch einige Fakten um zu beurteilen, was tatsächlich Sache ist und was evtl. möglich ist.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #4 - 05.09.2006 um 15:06:07
 
Guenter schrieb am 05.09.2006 um 14:29:52:
Der Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Deinen Ehemann ergibt sich aus dem Art 6 GG, der alle staatlichen Stellen zum besonderen Schutz von Ehe und Familie aufruft.


Hoi,
ich darf die geneigte Userschaft bitten, dieses
Geplapper zu ignorieren. Eigentlich hatte ich ge-
dacht, dass Guenter mittlerweile verstanden
hat, dass die Frage, ob ein Anspruch auf AE be-
steht, erst dann beantwortet werden kann, wenn
der Status des Ehepartners, zu dem nachgezogen
werden soll, geklärt ist.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Saxonicus
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Antwort #5 - 05.09.2006 um 15:59:27
 
Wie kann man ohne entsprechende Dokumente rechtmäßig heiraten ?
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Guenter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 06.09.2006 um 14:15:28
 
Mick hat natürlich Recht. Ich war davon ausgegangen, dass Stefar Deutsche ist
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stefar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 14.09.2006 um 19:54:13
 
Hallo Zusammen,
danke dass ihr mir bis jetzt so zahlreich geantwortet habt  Smiley
ja, ich bin Deutsche. Hier geboren und habe auch deutsche Eltern  Smiley

ich finde es einfach eine unverschämtheit, dass behörden dieses prozedere so in die Länge schieben können.
Das ist für beide Seiten nur nervlicher Stress.
jetzt wird einem unterstellt man führt eine Scheinehe, obwohl man meinem Mann nicht einmal erlaubt bei seiner Frau zu wohnen. Wer soll dass denn noch verstehen?

ich weiß nicht welche Schritte der ABH zeigen, dass man sich liebt und einfach nur ein normales Leben führen möchte. Es helfen weder Dauerbesuche bei der Behörde, noch Dienstaufsichtsbeschwerden.

Liebe Grüße
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stefar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 14.09.2006 um 19:55:28
 
Ach so, wir haben ganz regulär vor einem Standesxamt geheiratet, aber in Dänemark- das ist aber Eu und muss anerkannt werden- ist es ja auch.
Zudem haben wir auch total schön in der Kirche geheiratet  Durchgedreht
Liebe Grüße
Stefar
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inge
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Antwort #9 - 14.09.2006 um 20:06:43
 
Zitat:
ich finde es einfach eine unverschämtheit, dass behörden dieses prozedere so in die Länge schieben können. 
Das ist für beide Seiten nur nervlicher Stress.
jetzt wird einem unterstellt man führt eine Scheinehe, obwohl man meinem Mann nicht einmal erlaubt bei seiner Frau zu wohnen. Wer soll dass denn noch verstehen?

11 Jahre illegal in D. Falsche Angaben. Wahrscheinlich droht Abschiebung und plötzlich wird geheiratet. Und da wunderst du dich, dass die ABH mißtrauisch wird?

BTW, schon mal überlegt, dass nicht die ABH sondern dein Mann für den aktuellen Schlamassel verantwortlich ist?
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Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #10 - 14.09.2006 um 20:09:12
 
Hi,

ich finde es einfach eine unverschämtheit, dass behörden dieses prozedere so in die Länge schieben können. 
Das ist für beide Seiten nur nervlicher Stress.
jetzt wird einem unterstellt man führt eine Scheinehe, obwohl man meinem Mann nicht einmal erlaubt bei seiner Frau zu wohnen. Wer soll dass denn noch verstehen?
ich weiß nicht welche Schritte der ABH zeigen, dass man sich liebt und einfach nur ein normales Leben führen möchte. Es helfen weder Dauerbesuche bei der Behörde, noch Dienstaufsichtsbeschwerden.


nur kurz was in persönlicher Sache:

Ich kann es wirklich nicht mehr hören, dass die fehler
permanent bei der abh gesucht werden und die mitarbeiter
zwischenzeitlich in einer art und weise angeschossen werden, die
sich keiner sonst gefallen lassen würden. das nieveau der posting
ist manchmal unter aller sau.

wundert mich, dass hier noch so viel auskunft gegeben wird.


ansonsten würde ich an deiner stelle mal den vollständigen
sachverhalt mitteilen. ich glaube nämlich nicht, dass nur
das geburtsdatum falsch angegeben wurde, bei 11 jahren
voraufenthalt.

:resp
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-alien-
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Antwort #11 - 14.09.2006 um 20:43:28
 
Zitat:
Jetzt hat die Behörde ihn vorgeladen, wegen Angabe falscher Daten und möchte ihn für immer ausweisen. Sie meinten, wenn das geschieht, dann dürfe er nie wieder Deutschland betreten, obwohl wir verheiratet sind. Geht das??????


Also selbst wenn die ABH ihn ausweisen oder Abschieben würde kann er wahrscheinlich wieder einreisen, ihr müsst dann nur den Antrag Befristen lassen und auf blöd bekommt er aber eine Sperre von 0-3 Jahren je nach fall.
Aber wie gesagt dass gilt nur wenn die Heirat Rechtsmäßig ist, und die Angaben Richtig waren sonst hast du das Glück deinen Man 2 mal zu Heiraten soll ja auch vor kommen.

Zitat:
Und zu
Kann mir einer weiterhelfen, welche Folgen dieser Termin / die bevorstehende Verhörung  hat.

Wenn es keine Scheinehe ist musst du keine Angst haben da werden nur Fragen gestellt, was man so im Alltag erlebt hat welche Augen er hat usw. und wenn ihr zusammen gelebt habt wo seine Hausschuhe sind kein Witz.
Hier findest du paar Fragen was Vorkommen könnten
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1158045203/82#82 ; Zwinkernd

Musst dich mal durchlesen kommen paar Fragen vor
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