Zitat:Denn immer bedenken: auch Babysitten (=Kindermädchen) ist eine Beschäftigung im Sinne des Ausländerrechts
Dieser Interpreation stehen aber meines Erachtens die Anwedungshinweise des BMI zum
ARB 1/80 entgegen. Auch wenn es sich hier um spezielle Fragen Türkei/EU handelt, findet sich dort doch eine recht allgemeine Definition, dass unentgeltlich Haushaltshilfe eben nicht unbedingt eine Beschäftigung im arbeitsrechltichen Sinne angesehen werden muss.
http://www.info4alien.de/gesetze/aharb.pdfs. 2.2.6
Zitat:[...] die im Rahmen familiärer häuslicher Mitarbeit z.B. die Betreuung von Pflegebedürftigen und Kindern übernehmen. Denn die Erbringung derartiger Tätigkeiten erfolgt - aufgrund der besonderen familiären Bindungen innerhalb der Haushaltsgemeinschaft - zumeist als Familienhilfe außerhalb eines Lohn- oder Gehaltsverhältnisses, weshalb die im Gegenzug bereit gestellte Unterkunft und Verpflegung allein nicht als „Vergütung“ im erwerbswirtschaftlichen Sinne gelten kann. Sofern weitere Umstände hinzutreten, kann die Haushaltsmitarbeit im Einzelfall aber gleichwohl als echtes Arbeitsverhältnis ausgestaltet sein.
[...]
Die Ausländerbehörde kann [...] eine Berufung auf den Arbeitnehmerstatus und damit verbundene assoziationsrechtliche Aufenthaltsrechte zulässigerweise verhindern, wenn sie zuvor eine derartige Ausgestaltung durch Auflage (z.B. „Erwerbstätigkeit nicht gestattet – nur zur Mithilfe im Haushalt der Familie“) untersagt hat.
Heißt für mich, dass eine normale familiäre Unterstützung (ohne Entgelt, etc), die Auflage "Erwerbstätigkeit nicht gestattet" eben gerade nicht bricht.
Als weitere Umstände würde ich Fälle vermuten, in denen z.B. nicht nur einfach das Geschirr der Familie abgewaschen wird, sondern zusätzlich zB noch die Teller des Restaurants im Familienbesitz.
Solange also eine rein private Unterstützung erfolgt, sollte die ausländerechtlich unschädlich sein. Außerdem ist definiert, dass die Hilfe ein Arbeitsverhältnis sein
kann. D.h. in der Regel ist sie es nicht und Abweichungen von der Regel müssen logischweise begründet werden.