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fzf arbeit??? (Gelesen: 4.272 mal)
lepotica
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag fzf arbeit???
29.08.2006 um 23:02:26
 
so ich hab mal ne frage und zwar hab ich hier schonmal gefragt ob ich arbeiten muss wenn mein mein dann antrag für fzf stellt und ich da vor sprechen muss hier sagen mir alle das ich nicht unbedingt arbeit haben muss aber habe bei meiner abh nachgefragt und die meinten doch muss ich deswegen frag ich hier nochmal weil mit dieser sowas von unverschämten mega unfreundlichen frau rede ich nie wieder also weiss nich die wollen mir bei allem steine in den weg liegen ich hab das gefühl die suche nur ein grund damits nich klappt also ich hab mir schon überlegt umzuziehen damit ich ne andre abh krieg  Zwinkernd so was mach ich den jetzt ich finde zur zeit keine arbeit und wohne noch zuhause?

so ich bin deutsche mein mann serbe haben beide keine kinder ich noch nie verheiratet er 1 mal vor mir falls ihr das zur beantwortung braucht  laola
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lepotica
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 29.08.2006 um 23:03:20
 
mein mann meinte ich nicht mein mein dann  Laut lachend

achso wir sind noch nicht verheiratet er is mein verlobter ich sag aber immer mein mann
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 29.08.2006 um 23:27:27
 
lepotica schrieb am 29.08.2006 um 23:03:20:
mein mann meinte ich nicht mein mein dann  Laut lachend

achso wir sind noch nicht verheiratet er is mein verlobter ich sag aber immer mein mann


Hoi,
das ist aber ein kleiner, entscheidender Unterschied. Als
Verlobter hat er keinen Anspruch auf Erteilung einer AE
(Aufenthaltserlaubnis). Bis zu Eheschließung muss der
Lebensunterhalt gesichert sein - ohne öffenliche Mittel.

Im Übrigen würde ich mir wünschen, wenn Du die Groß-
und Kleinschreibung - aber mindestens die Komma- und
Punktsetzung - einführen würdest. Ansonsten habe ich
keinen Bock, die Postings zu verifizieren.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #3 - 30.08.2006 um 00:23:02
 
Wie Mick schon sagte: Momentan kann er keine FZF beantragen, da ihr ja noch keine Familie seid. Um hier zu heiraten müßte er dann ein Visum zur Eheschließung beantragen - darauf gibt es aber keinen Rechtsanspruch. Außerdem muss irgendjemand für ihn eine Verpflichtungserklärung (quasi Kostenübernahme-Erklärung, falls er dem deutschen Staat Kosten verursacht) unterschreiben. Dazu braucht derjenige natürlich finanzielle Mittel. Wenn du die nicht hast, musst du jemanden finden (z.B. deine Eltern, da du ja noch "zuhause" wohnst) oder ihr müsst in Serbien heiraten. Damit hätte er dann einen Rechtsanspruch auf einen Aufenthalt in D.

Falls dein Zukünftiger schon mal in D war und ausgewiesen oder abgeschoben wurde, treten allerdings noch ein paar Probleme auf.
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inge
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Antwort #4 - 30.08.2006 um 08:34:33
 
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1150837987/3#3
Zitat:
er ist serbe und hatte duldung sollte abgeschoben werden und ich untergetaucht

- Ist er freiwillig ausgereist und weiß die ABH, dass er ausgereist ist (Stichwort: Grenzübertrittsbescheinigung GÜB), oder denken die, dass er immer noch illegal in D ist?
- Besteht eine Einreisesperre?
- War er 'nur' illegal hier, oder hat er irgendwelche Straftaten begangen?

Ich wage mal zu behaupten, dass das bei euch nicht wirklich 'rund' laufen wird ...
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Antwort #5 - 30.08.2006 um 12:47:19
 
ersten wegen der groß und kleinschreibung also reg dich nicht auf ne ich hab da kein plan von so du musst ja nicht antworten!!! also er war illegal und hat aber die karten auf den tisch gelegt und eine grenzübertrittbescheinigung bekommen ich weiss das ich das jetzt noch nicht beantragen kann aber wir wollen heiraten und deswegen frag ich ja damit ich nachher keine fehler mache wann dan verzögert sich das ja nur. Und er hat hier keine straftaten begangen.

viele grüße  Zwinkernd
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Antwort #6 - 30.08.2006 um 12:52:09
 
so eine sperre davon weiss ich ncihts da hat keiner was von gesagt wie bekommt man das raus einfach da anrufen?? achso ja ich denke auch das es mit uns nicht ganz einfach wird aber wir wollen zusammen bleiben nur ich will da nicht wohnen. ich hab ja auch schon überlegt nach serbien zu gehen aber da kann und will ich nicht leben naja. wegen der einreisesperre nochmal wir haben ja vom landkreis und so alles papiere bekommen da stand nur das er bis dann und dann das land verlassen muss. Und auch wenn er sperre hat und wenn ich mein leben lang auf ihn warten muss dann warte ich eben ich hoffe wir bekommen das hin.
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Antwort #7 - 30.08.2006 um 19:51:36
 
Zitat:
wir wollen heiraten

Die Frage des "Wo" ist noch nicht geklärt.

Wenn er ausgewiesen wurde (egal ob Sperre oder nicht), besteht durchaus die Möglichkeit, dass ein Visum zur Eheschließung in D nicht gerade wohlwollend betrachter wird. Und du hast ja auch noch immer nicht gesagt, ob du jemanden hättest, der die VE abgibt.
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Antwort #8 - 30.08.2006 um 21:42:05
 
wir heiraten in belgrad und ich hab niemand der die ve gibt. Ich merk schon das die es nicht gut finden aber ich finde nicht das gut ist den er hat nie jemandem was getan und man wird schon fast als krimineller behandelt nur weil mein verlobter nicht deutsch ist man wird gleich so hingestellt als wäre es nur für die papiere find ich voll schade
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Antwort #9 - 30.08.2006 um 22:19:28
 
Wenn ihr in Belgrad heiratet, dann braucht er ja für das
Visum keine VE mehr, da er durch die heirat ja eben den
Rechtsanspruch hat - auch ohne nachgewiesener Sicher-
stellung des Lebensunterhaltes. Gerade das wurde ja in
den Vorpostings versucht herauszuarbeiten!

Und wenn's geht noch etwas mehr Mühe geben mit der
Klein-/Großschreibung. Teilweise findest du ja wohl schon
die Shift-Taste  Cool
Ist sonst mühsam zu lesen.. und wir lesen hier viel wenn
der Tag lang ist  Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 31.08.2006 um 15:20:10
 
Ja ich werde mir mühe geben  Cool. wozu ich noch ne frage habe ich dieses interview wo die einen befragen davon hab ich voll angst weil viele sagen die verdrehen alles und versuchen alles gegen einen zu verwenden  Zwinkernd also das ist ja kein problem bei uns jetzt nur ich hab da voll die komischen fragen gehört die fragen doch nicht echt welche farbe die zahnbürste oder ? Weil bei irgendeinem Thread war da so ein Link da habe ich mich raufgeklickt und bei ihr dachten die ja auch es wär ne scheinehe obwohls keinen war. Aber ich und mein Verlobter werden ja auch zusammen wohnen zwar mit seinen Eltern aber ich denke das ist ja kein Grund. Hmm hoffe ihr könnt mir zu diesen Befragungen noch ein paar Sachen sagen krieg voll angst, egal mit wem ich rede man hört nur schlechtes davon. Ihr wisst da bestimmt besser drüber bescheid und erzählt mir nen bissel  [quatschen=quatschen.gif]    [fahne=weiss]

viele grüße
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #11 - 01.09.2006 um 09:56:42
 

  eheschliessung in ghana
wie kann es weitergehen? unser RA sagt die zahlung an den landkreis wo er gemeldet war; sei erst mal unwichtig da wie schon woanders erwähnt das recht auf aufenthalt da ist. aber wie sieht es aus wenn keine jobs da sind für beide partner? heisst das beziehung beenden? und wie lange kann eine fzf dauern? bei uns ist die rede von 4-8 wochen kann das hinkommen? 


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #12 - 01.09.2006 um 10:09:31
 
Ähm, was soll das jetzt hier, in diesem Thread? Ich meinte
hier nicht, dass Du Deine Frage an irgendeinen Thread hängen
sollst, sondern an DEINEN ursprünglichen. Falls ein solcher
nicht existiert, musste die Geschichte in einem neuen, also
hier genauer erzählen.
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« Zuletzt geändert: 10.09.2006 um 15:44:59 von Mick »  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #13 - 10.09.2006 um 14:45:50
 
So ich habe nochmal ne kleine frage. Wenn die Abh mich wegen Arbeit und Wohnung fragen und sagen das ich dass haben muss könnt ihr mir nen Paragraph sagen auf den ich verweisen kann? Hmm und dann noch weil ihr ja schon sagt das es bei uns probleme geben wird was denkt ihr wie lange wird es dauern bis er wieder kommt? Weil wir wollten wenn er wiederkommt nochmal richtig feiern ich wollte alles Organisieren aber nich das dass nachher 2 jahre dauert dann kann ich mir noch zeit lassen. Und ich habe vor zu seinen eltern zu ziehen das wird uns doch sicher keine Probleme machen oder???


Hab mir jetzt Mühe gegeben mit dem schreiben hoffe das geht so  Zwinkernd

würde mich freuen wenn Ihr antwortet.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #14 - 12.09.2006 um 23:37:33
 
lepotica schrieb am 10.09.2006 um 14:45:50:
Wenn die Abh mich wegen Arbeit und Wohnung fragen und sagen das ich dass haben muss könnt ihr mir nen Paragraph sagen auf den ich verweisen kann?

Was die Arbeit bzw. die Sicherung des Lebensunterhalts angeht: § 28 Abs. 1 S. 1 AufenthG.

Was die Wohnung angeht: Du mußt nachweisen, daß Du irgendwo wohnst und nicht obdachlos bist. Es ist lediglich egal, wieviel Wohnraum zur Verfügung steht.

Zitat:
Hab mir jetzt Mühe gegeben mit dem schreiben hoffe das geht so  Zwinkernd
Schon o.k.  Zwinkernd

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