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Deutsche Staatsbürgerschaft - Wehrdienst Türkei??? (Gelesen: 13.202 mal)
Kenan24H
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29.08.2006 um 14:48:10
 
Hi,

also ich habe überall in allen möglichen foren Dinge nachgelesen überall steht es mal so und mal so!

Also ich bin 24j alt!Bund in Deutschland bis 23!!

Also ich sammle grad meine Sachen zusammen um die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen,da ich überhaupt keinen Bezug zur Türkei habe und dort auch schon seit 4 jahren nicht war!Mein Wehrdienst ist in der Türkei verlängert bist 2008!Wird die Türkei mich denn nun entlassen bzw. das Konsulat?Oder wird es da stress geben?
Komm ich sozusagen drumrum garnichts zu machen?!Oder doch nicht so einfach!
Mal heißt es das seit 1995,die Türkei leute entlässt ohne Wehrdienst und in andern foren heißt es gibt stress deswegen!

Ich bin kein doppelstaatler sondern hab die türkische und will halt ausschließlich nur noch die deutsche,sogar mein türkisch ist miserabel und rechte wie die rosa karte brauch ich ja nun auch nicht wirklich!!!

Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen!
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maki
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Antwort #1 - 29.08.2006 um 14:55:47
 
Wenn die Frist für deinen Wehrdienst verlängert wurde, sollte es keine Probleme geben.
Hat ein Freund von mir auch so gemacht.


Gruß,

maki
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lacrima
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Antwort #2 - 29.08.2006 um 15:08:22
 
Hallo Kenan,
m. W. sollte es kein Problem sein.

Gruß,

Lacrima
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inge
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Antwort #3 - 29.08.2006 um 15:18:04
 
Find ich ja toll, dass es kein Problem gibt ... WOMIT bitteschön?

-> Wehrdienst in TR nicht ableisten und trotzdem aus TR StB entlassen werden ist kein Problem? Liest sich im Parallelthread http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1156844880 irgendwie anders. Wenn die TR selbst einem 40 jährigen noch in die Tasche greifen will ...

-> Wehrdienst in TR ableisten ist kein Problem? Klar, aber das will er wohl kaum ...

-> Aus Wehrdienst durch Zahlung von x Euro (+21 Tage Pseudo-Grundi?) rauskommen ist kein Problem? Klar, aber will er das?

@Kenan: Verstehe ich richtig, du willst: Keinen Wehrdienst machen (auch nicht 21 Tage), keine Kohle zahlen und trotzdem aus der TR Staatsbürgerschaft entlassen werden?

@Ralf -> Vielleicht wäre es ne gute Idee, zum Thema Einbürgerung, Türkei und Wehrdienst mal etwas grundsätzliches zusammenzustellen und 'oben' anzupinnen. Da das Thema ja häufiger vorkommt (zwangsläufig), könnte man so einige Unsicherheiten vielleicht schon im Vorfeld erschlagen?
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maki
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Antwort #4 - 29.08.2006 um 15:21:45
 
inge,

die Betonung liegt auf der Fristverlängerung für den Wehrdienst.
Wenn jemand nach der Frist plötzlich merkt er wäre lieber deutscher als seinen Wehrdienst in TR abzuleisten, ist das eine ganz andere Sache.

Übrigens haben das nicht nur einer, sondern mehrere meiner Freunde gemacht, die türkische Staatsbürgerschaft ablegen und deutscher werden ohne jemals Wehrdienst in TR zu leisten ist möglich.

Gruß,

maki
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Kenan24H
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Antwort #5 - 29.08.2006 um 15:30:40
 
Ja ja klar es ist noch verlängert bis 2008 und will halt in die deutsche Staatsbürgerschaft wechseln, ob ich dann noch hier irgendwas machen müsste wäre mir ja im Grunde egal,aber das muss ich ja eh nicht ,da der Bund ja wohl nur bis 23 einzieht!Hallo???Ich zahl doch keine 5000 Euro und leiste für ein land meinen wehrdienst wo ich in keinster Weise Bezug zu habe!Und nicht mal richtig die sprache behersche!
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Antwort #6 - 29.08.2006 um 15:42:38
 
inge schrieb am 29.08.2006 um 15:18:04:
Find ich ja toll, dass es kein Problem gibt ... WOMIT bitteschön?

Ehhmm..

inge schrieb am 29.08.2006 um 15:18:04:
@Kenan: Verstehe ich richtig, du willst: Keinen Wehrdienst machen (auch nicht 21 Tage), keine Kohle zahlen und trotzdem aus der TR Staatsbürgerschaft entlassen werden?

Damit.. Zwinkernd

Gruß,

Lacrima

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inge
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Antwort #7 - 29.08.2006 um 15:44:44
 
Zitat:
die Betonung liegt auf der Fristverlängerung für den Wehrdienst.
Wenn jemand nach der Frist plötzlich merkt er wäre lieber deutscher als seinen Wehrdienst in TR abzuleisten, ist das eine ganz andere Sache.

Und was heißt "Frist bis 2008"?
Heißt das, dass er nur noch bis 2008 in TR wehrpflichtig ist? Ich denke die ziehen bis 38 (Parallelthread)?
Heißt das, dass er eigentlich bis dann verpflichtet ist, ihn abzuleisten und ansonsten zahlen muss?

Würde ihn die TR denn jetzt OHNE Wehrdienst (obwohl er ja noch wehrpflichtig ist) und OHNE Ersatzzahlung ausbürgern oder nicht??
Wenn das alles so einfach ist, warum kommt das Thema dann hier so oft hoch? Einfach nur Misinformation von seiten der TR oder der EBH?
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Antwort #8 - 29.08.2006 um 15:49:51
 
Soviel ich weiss, müssen meine Freunde mit TR staatsbürgerschafts diese Frist alle 2 Jahre verlängern, sonst heisst es "You're in the army now".
Diese Fristverlängerung muss natürlich auch begründet werden.

Übrigens, die das mit dem Zahlen (ca. 5000,-Euro) was zu einem verkürztem Wehrdienst führt (21 Tage), zählt auch als Wehrdienst Zwinkernd ist aber nicht notwendig für die Ausbürgerung, solange die Fristen eingehalten werden...

Vielleicht könnte ja mal jemand mit praktischer Erfahrung etwas mehr Licht in die Sache bringen.
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Kenan24H
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Antwort #9 - 29.08.2006 um 15:53:48
 
Hmm, mit den 2 Jahren kann ich da nicht so ganz zustimmen!Ich habe meinen Ausbildungsvertrag hingebracht und bekam gleich für mehr als 4 jahre ne verlängerung!
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Antwort #10 - 29.08.2006 um 16:00:16
 
Zitat:
Ich habe meinen Ausbildungsvertrag hingebracht und bekam gleich für mehr als 4 jahre ne verlängerung!

aaaaaaah Zwinkernd
Die "Frist" ist also eine "beFRISTete Zurückstellung vom Wehrdienst".

-> http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1154708131/0#0
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Antwort #11 - 29.08.2006 um 16:03:44
 
Ok.. für die Interessierte ein offizieller Link des türkischen Staats auf Deutsch:
http://www.asal.msb.gov.tr/Almanca/Almanca_dovizle_askerlik/alm_ask1.htm

inge schrieb am 29.08.2006 um 15:44:44:
Und was heißt "Frist bis 2008"?
Heißt das, dass er nur noch bis 2008 in TR wehrpflichtig ist?

Nein.. Kenan hat seinen Militärdienst bis 2008 ordnungsgemäß verschieben lassen. (was für die mögliche Ausbürgerung sehr gut ist..)

inge schrieb am 29.08.2006 um 15:44:44:
Würde ihn die TR denn jetzt OHNE Wehrdienst (obwohl er ja noch wehrpflichtig ist) und OHNE Ersatzzahlung ausbürgern

Ja.. aber den Wehrdienst muss man ordnungsgemäß verschieben lassen haben. Ansonsten kann es Probleme bei Ausbürgerung geben.

inge schrieb am 29.08.2006 um 15:44:44:
Wenn das alles so einfach ist, warum kommt das Thema dann hier so oft hoch?

Weil die Leute jahrelang über den Wehrdienst nichts unternehmen (nicht mal verschieben lassen) und dann plötzlich wollen sie sich ausbürgern lassen. In so einem Fall gibt es natürlich Probleme. Wenn man sich ab dem 18. Lebensjahr richtig darum kümmert(regelmäßig verschieben lassen.. ) darf es eigentlich nicht so viel Probleme geben. Dann bis zum 38 Lebensjahr sollte man enteweder den Wehrdienst ableisten(Geld+21 Tage) oder sich ausbürgern lassen.. für die Ausbürgerung ist der absolvierte Wehrdienst keine Voraussetzung, ABER ein türkischer Staatsbürger mit einer problematischen Wehrdienstsituation kann natürlich nicht einfach ausgebürgert werden

Gruß,

Lacrima
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Caya
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Antwort #12 - 30.08.2006 um 10:23:51
 
inge schrieb am 29.08.2006 um 15:18:04:
Find ich ja toll, dass es kein Problem gibt ... WOMIT bitteschön?

-> Wehrdienst in TR nicht ableisten und trotzdem aus TR StB entlassen werden ist kein Problem? Liest sich im Parallelthread http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1156844880 irgendwie anders. Wenn die TR selbst einem 40 jährigen noch in die Tasche greifen will ...

-> Wehrdienst in TR ableisten ist kein Problem? Klar, aber das will er wohl kaum ...

-> Aus Wehrdienst durch Zahlung von x Euro (+21 Tage Pseudo-Grundi?) rauskommen ist kein Problem? Klar, aber will er das?

@Kenan: Verstehe ich richtig, du willst: Keinen Wehrdienst machen (auch nicht 21 Tage), keine Kohle zahlen und trotzdem aus der TR Staatsbürgerschaft entlassen werden?

@Ralf -> Vielleicht wäre es ne gute Idee, zum Thema Einbürgerung, Türkei und Wehrdienst mal etwas grundsätzliches zusammenzustellen und 'oben' anzupinnen. Da das Thema ja häufiger vorkommt (zwangsläufig), könnte man so einige Unsicherheiten vielleicht schon im Vorfeld erschlagen?


Hallo Inge.

Okay, ich gebe zu es ist ein sehr kompliziertes Thema, aber trotzdem Äpfel mit Birnen nicht vergleichen.
Wenn man sein Wehrdienst ordnugsgemäß verschoben lassen hat, und man beantragt die Ausbürgerung aus dem tr. StA gibt es keine große Probleme. Außer der Beamter kennt sich nicht aus. In diesem Fall die Ruhe bewahren und mit einem Beamten im Konsulat sprechen der sich mit der Sache auskennt.
lg
caya
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inge
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Antwort #13 - 30.08.2006 um 11:19:36
 
Caya,

in Foren 'pint' man üblicherweise Texte, die von großem Interesse sind und die häufig angefragt werden. Da Türkei + Wehrdienst + Einbürgerung häufig auftaucht, wäre eine "Türkei und Wehrdienst FAQ" m.E. der richtige Weg, um viele auftauchende Fragen gleich im Vorfeld zu erschlagen. Üblicherweise werden solche FAQs dann auch von kompententen Leuten zusammengestellt und auf eine Frage gibt's dann auch nur eine Antwort. Wer nach diesem Thema im Forum sucht, wird häufig lange Threads finden, und muss sich die passende Antwort dann mühsam zusammenklauben (und es können auch leicht Falschinfos darunter sein).

Dass eine Ausbürgerung aus der TR problemlos möglich ist, WENN man ordnungsgemäß vom Wehrdienst zurückgestellt ist, scheint ja zumindest kein Allgemeinwissen zu sein (insb. da viele sich anscheinend gar nicht zurückstellen lassen).

Und wenn jemand schreibt, dass er eine "Frist bis 2008" hat, ist IMO nicht wirklich klar, dass damit eine "Zurückstellung vom Wehrdienst" gemeint ist. Abgesehen davon, dass die Foren-Suche dann natürlich in's Leere läuft, wenn nach "Zurückstellung Ausbürgerung" gesucht wird.
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Ralf
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Antwort #14 - 30.08.2006 um 11:43:47
 
inge schrieb am 29.08.2006 um 15:18:04:
@Ralf -> Vielleicht wäre es ne gute Idee, zum Thema Einbürgerung, Türkei und Wehrdienst mal etwas grundsätzliches zusammenzustellen und 'oben' anzupinnen. Da das Thema ja häufiger vorkommt (zwangsläufig), könnte man so einige Unsicherheiten vielleicht schon im Vorfeld erschlagen?


Allgemein: Verbesserungsvorschläge bitte
hier
, da nicht jeder vom Team hier im Einbürgerungsbereich liest.

Aber schon mal vorab zu diesem Vorschlag: Das möchte ich eigentlich nicht. Erstens handelt es sich bei den Bedingungen für eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit um ausländisches Recht, so dass letztlich nur die zuständige Stelle des jeweiligen ausländischen Staates hier verbindliche Auskunft erteilen kann. Zweitens gibt es etwa 200 verschiedene Staaten auf der Welt, und fast überall gibt es irgendwelche Besonderheiten bei der Entlassung zu beachten, die außerdem ständig irgendwelchen Änderungen unterliegen. Das alles zu pflegen wäre mindestens ein Fulltime-Job, ganz abgesehen davon, dass die diesbezüglichen Erlasse zur jeweiligen Verfahrensweise in den Bundesländern zum Teil auch noch unterschiedlich ausfallen und mir/uns längst nicht alle Quellen zur Verfügung stehen.
Würde man das auf die Türkei oder einige wenige Staaten beschränken, würden sich zu Recht viele User aus anderen Staaten benachteiligt fühlen.
Außerdem hat es diesbezgliche Fragen hier noch nicht so oft gegeben, dass sich ein solcher Aufwand rechtfertigen würde.
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