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Mal wieder Militär, TR (Gelesen: 10.804 mal)
Ralf
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Antwort #15 - 30.08.2006 um 09:39:57
 
collafish schrieb am 30.08.2006 um 06:45:10:
wenn er eine Deutsche heiraten würde


.... würde dies an der Wehrpflichtsituation und den Entlassungsmöglichkeiten überhaupt nichts ändern.
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collafish
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Antwort #16 - 30.08.2006 um 14:03:08
 
Ok- und an der AE in Deutschland? Oder würde ihm diese dann genauso entzogen, wenn der türkische Pass abgelaufen ist, wie unverheiratet?
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Caya
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Antwort #17 - 30.08.2006 um 14:17:40
 
collafish schrieb am 30.08.2006 um 14:03:08:
Ok- und an der AE in Deutschland? Oder würde ihm diese dann genauso entzogen, wenn der türkische Pass abgelaufen ist, wie unverheiratet?


Normaler weise hat das Konsulat hier nicht das Recht sein Reisepass nicht zu verlängern. Militärdiesnt und Reisepass sind zwei r verschiede  Paar Schuhe. Auch wenn sie nicht für fünf Jahre sein Pass verlängern sollten, müssen sie sein Pass jedes Mal  für ein Jahr verlängern.
caya
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collafish
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Antwort #18 - 30.08.2006 um 14:26:11
 
Danke, Caya  Smiley

Also, meinst Du, daß die TR ihm den Paß* auf jeden Fall* immer um ein Jahr verlängert, auch, wenn er sich nicht darum kümmert, oder nur dann, wenn er verheiratet ist?

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Caya
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Antwort #19 - 30.08.2006 um 14:57:07
 
collafish schrieb am 30.08.2006 um 14:26:11:
Danke, Caya  Smiley

Also, meinst Du, daß die TR ihm den Paß* auf jeden Fall* immer um ein Jahr verlängert, auch, wenn er sich nicht darum kümmert, oder nur dann, wenn er verheiratet ist?



Er muss sich für die Verlängerung seines Passes selber kümmern. Ich meinte damit, wegen sein nicht abgeleistete Miitärdienst, können sie ihm die Paßverlängerung nicht verweigern.
Aber bei einer Erteilung von AE bekommt er immer nur so lange ein AE, solange sein Paß gültig ist.

Ich Empfehle dir und deinen Freund, er soll das Geld bezahlen und sein Pflciht erfüllen. Sonnst wird das ganze wie ein Sysiphusarbeit sein. Immer wieder zum Anfang zurück kehren und mit Allem  wieder neu Anfangen

LG
Caya
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collafish
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Antwort #20 - 30.08.2006 um 15:20:20
 
Ah, okay, jetzt wird es klarer.

Danke für den guten Rat, aber wir wissen schlichtweg nicht, wo er dieses Geld hernehmen soll, das ist der Knackpunkt. Weder auf einmal noch in drei Raten ist dieser Betrag für ihn (und für mich schon garnicht) zu packen.
Ebenso kann er nicht "mal eben" drei Wochen von der Firma weg, dann müßte er garnicht mehr wiederkommen.
Und so dreht er sich im Kreis und weiß nicht weiter.... Gleichzeitig belastet es ihn und somt auch mich und unsere Beziehung natürlich schwer!

Also, noch mal zur Zusammenfassung und Prüfung, ob ich es richtig verstanden habe:
1. Die Konsequenzen wenn er sich nicht (sofort) kümmert, sind die, daß er seinen Paß (und somit die Aufenthaltsgenehmigung) immer nur für 1 Jahr verlängert bekommt. Daß er nicht in die TR reisen kann und auch keine deutsche StB beantragen kann, weil er von der TR nicht ausgebürgert wird. (Oder gibt es noch mehr Konsequenzen?)

2. Er könnte also theoretisch jeden Monat einen Betrag einzahlen, den er sich leisten kann, und irgendwann wäre die Summe erledigt?
Anschließend nimmt er sich drei Wochen Urlaub und leistet den Wehrdienst ab, das Thema ist gegessen.

3. Ob er heiratet oder nicht, spielt wirklich keine Rolle?

Sorry, wenn ich so hartnäckig "bohre", aber wir sind wirklich verzweifelt!
Wenn ich nur wüßte, daß wir wenigstens ein Jahr Aufschub hätten, dann sähe die Sache schon ganz anders aus!

Dankbare Grüße,
Collafish
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Antwort #21 - 30.08.2006 um 15:41:53
 
collafish schrieb am 30.08.2006 um 15:20:20:
1. Die Konsequenzen wenn er sich nicht (sofort) kümmert, sind die, daß er seinen Paß (und somit die Aufenthaltsgenehmigung) immer nur für 1 Jahr verlängert bekommt. Daß er nicht in die TR reisen kann und auch keine deutsche StB beantragen kann, weil er von der TR nicht ausgebürgert wird. (Oder gibt es noch mehr Konsequenzen?)



:haken

collafish schrieb am 30.08.2006 um 15:20:20:
2. Er könnte also theoretisch jeden Monat einen Betrag einzahlen, den er sich leisten kann, und irgendwann wäre die Summe erledigt?
Anschließend nimmt er sich drei Wochen Urlaub und leistet den Wehrdienst ab, das Thema ist gegessen.



Da er über 38 Jahre alt ist, muss er die Summe auf einmal bezahlen. Da geht nichts mehr. Auch wenn er die Möglichkeit hätte, müßte er die summe in 3 oder 4 Raten bezahlen.

collafish schrieb am 30.08.2006 um 15:20:20:
3. Ob er heiratet oder nicht, spielt wirklich keine Rolle?


:haken

collafish schrieb am 30.08.2006 um 15:20:20:
Sorry, wenn ich so hartnäckig "bohre", aber wir sind wirklich verzweifelt!
Wenn ich nur wüßte, daß wir wenigstens ein Jahr Aufschub hätten, dann sähe die Sache schon ganz anders aus!

Dankbare Grüße,
Collafish


Doch er kann Theoretisch schon für nächstes Jahr einen festen Termin ausmachen. Das wäre kein Problem. er muss aber dazu zum Konsulat gehen, und sich für einen bestimmten Termin eintragen lassen. Aber für genauere Informationen soll dein f<reund sich mit dem Konsulat in Verbindung setzen.

LG

Caya

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collafish
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Antwort #22 - 30.08.2006 um 16:37:56
 
Öffz, es ist echt verwirrend:

Eben habe ich mit dem Konsulat telefoniert, und sie sagten mir dort, als ich fragte, was passieren würde, wenn er nicht zahlt: "Nichts" (!!!) Ich fragte dann nach der Verlängerung seines Passes, und sie sagte mir, daß er ihn _EINMAL_ für 6 Monate verlängern lassen kann, dann nicht mehr.  ?¿?¿?

LG,
Collafish
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Antwort #23 - 30.08.2006 um 17:12:33
 
collafish schrieb am 30.08.2006 um 16:37:56:
Öffz, es ist echt verwirrend:

Eben habe ich mit dem Konsulat telefoniert, und sie sagten mir dort, als ich fragte, was passieren würde, wenn er nicht zahlt: "Nichts" (!!!) Ich fragte dann nach der Verlängerung seines Passes, und sie sagte mir, daß er ihn _EINMAL_ für 6 Monate verlängern lassen kann, dann nicht mehr.  ?¿?¿?

LG,
Collafish


Gesetzlich dürfen sie es nicht tun. Auch wenn es nur jedesmal für ein Jahr ist, müssen sie den Paß verlängern. Nicht abgeleistete Militärdienst und eine Paßverlängerung im Ausland sind zwei verschiedene Paar Schuhe

Bei der Paßverlängerung hart bleiben, wenn nicht fragen in welchem Paragraph es steht dass der Paß bei einer nicht abgeleistete Pflicht nur für einmal höchstens für 6 Monate verlängert werden darf. Früher hätten sie ihn Ausbürgern dürfen, da das jetzt auch nicht mehr geht, müssen sie den Paß verlängern. wenn alle Stricke reißen (schreibt man das so?) , dann die Begründung schriftlich verlangen.

LG
Caya

Änderung:
Hab mal den gerissenen Strick gerichtet. Grüße Ronny Zwinkernd


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Antwort #24 - 31.08.2006 um 10:37:29
 
Hallo zusammen,

solange dein Freund in Deutschland bleibt, seinen Pass verlängert (auch wenn es nur 6 Monate sind) passiert auch nichts, da hat das Konsulat schon recht, aber wenn er mal in die Türkei will, bekommt er Stress mit den Behörden am Flughafen.

Ich würde es nicht riskieren, wenn er sich einen Termin für nächstes Jahr geben lässt, ist ja alles in Ordnung oder?

Wie gesagt ausbürgern fällt flach und er soll sich das wirklich richtig überlegen ob er mit den Behörden im Konsulat und auch an der Türkischen Grenze/Flughafen Ärger haben will. Wehrdienst zu leisten ist für die Türken wirklich sehr wichtig.

Liebe Grüße

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collafish
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #25 - 06.09.2006 um 00:06:16
 
Naja, er will ja erstmal garnicht in die TR, von daher ist es nicht weiter wild. Natürlich will und wird er diese Sache klären und regeln, aber es geht halt nicht *sofort*, das ist das Problem.
Ich habe übrigens von "jemandem, der sich damit auskennt" eine Info bekommen, die auch für andere "mitlesende" interessant sein dürfte:

Auch wenn es heißt, daß Ratenzahlung nicht möglich sei, so kann man doch, wie bei anderen Schulden auch, einfach damit anfangen, eine bestimmte Rate zu zahlen. Selbst das Konsulat wird niemandem das Geld zurückschicken, und irgendwann ist man mit der Zahlung durch, und wenn es 100 Eus im Monat sind.
Man signalisiert damit auf jeden Fall die Bereitschaft, seine "Schuld" abzuleisten und hat im Zweifelsfall eine bessere Verhandlungsposition.

Ich frage mich allerdings immer noch, ob die deutschen Behörden im Zweifelsfall (d. h. türkischer Paß wird nicht verlängert)  nicht doch einen Unterschied in der Behandlung der Betroffenen machen, wenn derjenige mit einer Deutschen verheiratet ist?

Viele liebe Grüße,
Cordula
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Antwort #26 - 06.09.2006 um 08:12:30
 
Zitat:
Ich frage mich allerdings immer noch, ob die deutschen Behörden im Zweifelsfall (d. h. türkischer Paß wird nicht verlängert)  nicht doch einen Unterschied in der Behandlung der Betroffenen machen, wenn derjenige mit einer Deutschen verheiratet ist?

Erstens Nein, zweitens warum sollten sie und drittens wie sollte das aussehen?

Ganz offensichtlich sind die Probleme selbstverschuldet und da bleibt den Behörden nicht mehr viel Spielraum. Außerdem hat der Betroffene sich offensichtlich über Jahrzehnte keine Gedanken über die Wehrpflicht gemacht. Da würden andere sich sicherlich beschweren, wenn es dann hieße: "Na ja, dann bürgern wir sie mal ohne Entlassung ein". Damit wäre dann sicherlich auch der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt.

Falls die Türkei seinen Pass gar nicht mehr verlängern würde, hätte er damit auch in D Probleme. Passpflicht muss erfüllt sein (auch hier wieder Eigenverschulden) und in einen abgelaufenen Pass darf die ABH nunmal keine AE/NE kleben - egal ob deutsch verheiratet oder nicht.

Da er, wie du sagst, ja Arbeit hat, soll er hat mal zur Bank gehen und einen Kredit beantragen. Wenn's klappt, kann er die Summe bezahlen und sich einen Termin für die Ableistung des Wehrdienstes geben lassen. Wobei 21 Tage ja eher Abenteuerurlaub als Wehrdienst sind.
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Antwort #27 - 06.09.2006 um 08:48:46
 
inge schrieb am 06.09.2006 um 08:12:30:
Wobei 21 Tage ja eher Abenteuerurlaub als Wehrdienst sind.



Der Wehrdienst gehört zu den staatsabürgerlichen Pflichten sehr vieler Länder in der Welt. Die Einbürgerung ist Privatsache des Antragstellers, dabei müssen die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehört die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit nach den Vorschriften des entsprechenden Landes. D kann in ganz besonderen Fällen die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit vornehmen. Es liegt allerdings kein besonderer Fall vor, wenn eine Wehrpflicht besteht (gilt im übrigen auch in den meisten Fällen für Asylanträge) . Auch finz. Gründe führen nicht zur Einbürgerung.

Insofern ist den Vorschriften der türk. Behörden nachzukommen und der Abenteuerurlaub zu absolvieren, der tatsächlich vergleichsweise lächerlich ist.



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Antwort #28 - 06.09.2006 um 09:01:40
 
Guten Morgen alle zusammen. Da muss man Inge Recht geben. Ganz klare Sache! Erst Ersatzwehrdienst zahlen, dann die Ausbürgerung,dann Deutschen Pass erhalten! Denn Vorsicht!!!!! Fals er ausgebürgert wird erhält er einen vorläufigen Ausweis von der BRD bis die Behörden nachgeforscht haben ob er strafrechtlichen Anhang hat. Fals alles sauber ist krigt er den deutschen Pass. Aber in der zwischenzeit benötigt er dann ein Visum um in die Türkei einreisen zu dürfen. Und das kann bis zu 3 Monate dauern.
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Suhan74
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #29 - 06.09.2006 um 09:10:14
 
Sorry aber ich muss mich selbst nun korigieren!!! Er ist schon über 38!!!!!???? Also alles zahlen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Da geht nichts mehr mit Raten!!!!!!!!!!!! Bei Einreise gleich Festnahme und im günstigsten Fall nach 3 Wochen Dienst antreten!! Vergleichsweise ein Beispiel!!!! Höchstgeschwindigkeit???? 50 ! Du willst 60 fahren....
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